Interface und Klassen des Arzneimittelbewilligungsservice (ABS). Enthält den SOAP-Endpoint
Vertragspartner haben die Möglichkeit Bewilligungsanfragen an den jeweils zuständigen chefärztlichen Dienst zu stellen.
Rechte
Je nach Funktion in ABS benötigt der Vertragspartner für die Durchführung das Recht:
- ABS.CORE
- ABS.REZEPTUR
- ABS.ARZTBRIEF
Wird eine Funktion, welche eines dieser Rechte benötigt, ohne das entsprechende Recht aufgerufen, erhält man die entsprechende Exception:
AccessException.MISSING_ABS_CORE, AccessException.MISSING_ABS_REZEPTUR, AccessException.MISSING_ABS_ARZTBRIEF.
Mittels der Funktion
getBerechtigungen() aus dem BASE-Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.
Welches Recht für welche Funktion im Speziellen benötigt wird, ist den Funktionsbeschreibungen der Javadoc zu entnehmen (jeweils in den Vorbedingungen).
Dynamische Ermittlung von Parameterwerten des e-card-Regelwerks
Für das Service relevante Parameterwerte des e-card Regelwerks müssen dynamisch mindestens einmal pro Dialog
mit den an der
Vertragspartnersoftware-Schnittstelle angebotenen Methoden ermittelt werden:
ABS relevante Krankenversicherungsträger ermitteln |
- |
ABS-Methode: getSVTs() |
Permanente Abfragen dieser Parameterwerte vor jedem Server-Request sind nicht verboten, aber technisch nicht notwendig.
Online-/Offline-Status
Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb NICHT abgefragt werden!
Die Abfrage sollte nur dann durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service
wieder online ist, wenn zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.
Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.
Die Abfrage ist über eine REST Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (Produktions-Instanz)
bzw. GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)
Ist der Server erreichbar, wird der Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.
SV-Nummer vs. e-card CardToken vs. EKVK-Daten
Bei den ABS Funktionen unterscheidet man folgende Unterschiedliche Eingabevarianten zur Identifikation des Patienten:
- SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder EKVK-Daten
- SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken
- SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder SV-Nummer und/oder Vor- und/oder Nachname
Das e-card Cardtoken (
SV-Signaturtoken mit e-card) kann mittels REST Schnittstelle vom LANCCR angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter:
Swagger Doku LANCCR.
Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon ob eine e-card vorhanden ist ein
e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Das ausgestellte Cardtoken kann anschließend in den Funktionen der jeweiligen Services anstelle einer (gesteckten) e-card verwendet werden.
Das Stecken der e-card zum Ausführen der jeweiligen Servicefunktion ist nicht mehr notwendig.
Das Cardtoken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden.
In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden verwendbar.
Welcher Cardtoken vom jeweiligen Service unterstützt wird, ist bei den Services selbst definiert.
In
ABS wird
nur das
e-card Cardtoken unterstützt!
Für die Angabe innerhalb der Funktionen gilt:
SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder EKVK-Daten
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- ermittelnPatientenDaten()
- sendenAnfrage()
Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss
die SV-Nummer zum Patienten gehören dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.
Ein EKVK-Patient muss mittels den EKVK-Daten (EKVK-Nummer, Vorname, Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum) angegeben werden. Eine
Angabe der EKVK-Nummer gemeinsam mit der SV-Nummer oder einen e-card Cardtoken ist nicht zulässig.
SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- abfragenLangzeitbewilligung()
- sendenFolgeverordnung()
Diese Funktionen sind nur für SV-Patienten verwendbar. Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss
die SV-Nummer zum Patienten gehören dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.
SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder SV-Nummer und/oder Vor- und/oder Nachname
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- getStatusPatientBewilligungsAnfragen()
Bei dieser Funktion handelt es sich bei der Angabe des Patientenidentifikators um einen Suchparameter.
Es muss entweder ein e-card Cardtoken oder mindestens eines der Felder SV-Nummer, Vorname oder Nachname angegeben werden.
Der e-card Token kann gemeinsam mit der SV-Nummer angegeben werden. In diesem Fall muss die SV-Nummer zum Patienten gehören
dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde. Eine gleichzeitige Angabe des e-card Cardtoken mit Vorname oder
Nachname ist nicht zulässig. Die SV-Nummer alleine darf mit Vorname und/oder Nachname angegeben werden.
Fotoinformation
Im Zuge folgender Funktionen ist die Übermittlung einer Fotoinformation möglich:
- Bewilligungsanfrage senden - sendenAnfrage()
- Folgeverordnung zur Langzeitbewilligung ausstellen / Arztbriefbewilligung konsumieren - sendenFolgeverordnung()
Wird in einer dieser Funktionen vom e-card Server eine Fotoinformation retourniert, so ist der im Parameter
enthaltene String dem Vertragspartner anzuzeigen!
Die Funktionen des Arzneimittelbewilligungsservice sind nur im Onlinefall verfügbar. Voraussetzung für die Verwendung dieser Funktionen ist ein aktiver Onlinedialog.
Die Integration von ABS in die Vertragspartnersoftware ist optional. Wird ABS integriert, müssen alle ABS-Funktionalitäten erfüllt sein:
Hinweis Rezeptgebührenbefreiung: Das Objekt
Patientendaten (bzw. das Objekt
FolgeverordnungsAusstellungsErgebnis bei Folgeverordnungen) retourniert im
Parameter
rezeptGebBefreit die Information ob beim
KV-Träger der Anfrage für den Patienten eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Dieser Parameter ist in der Regel immer mit
true oder
false belegt.
Wird der Parameter im Objekt nicht befüllt, bedeutet dies, dass im Zuge der Umstellung im e-card System die Ermittlung nicht durchgeführt werden konnte (nicht ermittelbar).
Bewilligungsanfrage senden
Mit dieser Funktion wird eine neue Bewilligungsanfrage an das ABS übermittelt.
Diese wird an den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Ist das Medikament der Bewilligungsanfrage langzeitverordnungstauglich, kann eine Langzeitbewilligungsanfrage gesendet werden.
Der Bewilligungsanfrage kann ein Anhang (gezipptes Archiv) mit bis zu 10 Dateien beigefügt werden.
- Die maximale Größe für das Attachment ist 3 MB.
- Unterverzeichnisse innerhalb der ZIP-Datei sind nicht erlaubt.
- Die einzelnen Dateinamen müssen zwischen 5 und 128 Zeichen (inkl. Dateinamenerweiterung) haben.
- Erlaubte Dateinamenerweiterungen im Archiv: gif, jpg, jpeg, pdf, png, tiff, tif, xml.
Informationen zu dem ZIP-Archiv siehe auch Funktion
sendenAnfrage().
Generelle Informationen hinsichtlich der Übermittelung des Anhangs (SOAP-Attachment mittels MTOM) siehe Abschnitt "Attachments" in
Overview .
Man unterscheidet zwei Bewilligungsanfragetypen:
Bewilligungsanfrage mit unmittelbarer Ausstellung eines Rezeptes
Der Vertragspartner stellt eine Bewilligungsanfrage. Wird diese vom chefärztlichen Dienst bewilligt, erfolgt durch denselben Vertragspartner die
Ausstellung und Übergabe des Rezeptes an den Patienten.
Um eine Bewilligungsanfrage mit anschließender Ausfolgung des Rezeptes zu stellen, benötigt der Vertragspartner das Recht ABS.REZEPTUR
(siehe auch
Rechte).
Als Antragstyp muss der Wert für "Rezept" übergeben werden.
Bewilligungsanfrage im Rahmen eines Arztbriefes - ohne unmittelbare Ausstellung eines Rezeptes
Der Vertragspartner im Krankenanstaltenbereich stellt bei der Entlassung des Patienten einen Arztbrief aus. Falls dieses Dokument bewilligungspflichtige
Medikamente beinhalten, kann vor der Ausfertigung eine Bewilligungsanfrage mittels ABS gestellt werden. Es wird hierbei eine Arztbriefbewilligung erfasst. Diese wird im
Langzeitbewilligungssystem (im Bewilligungsvorrat des jeweiligen Patienten) abgelegt.
Die Ausstellung eines Rezeptes zu einer Arztbriefbewilligungsanfrage erfolgt nicht durch den Vertragspartner im Krankenanstaltenbereich, sondern beim
Vertragspartner im niedergelassenen Bereich. Dieser hat die Möglichkeit mittels Langzeitbewilligungsabfrage den Bewilligungsvorrat des Patienten
abzufragen und für die bewilligten Arztbriefmedikamente ein Rezept auszustellen. Mit der Ausstellung des Rezeptes gilt die
Arztbriefbewilligung als verbucht und steht somit keinem anderen Vertragspartner mehr zur Verfügung.
Um eine Arztbriefbewilligungsanfrage zu stellen, benötigt der Vertragspartner das Recht ABS.ARZTBRIEF (siehe auch
Rechte).
Als Antragstyp muss der Wert für "Arztbrief" übergeben werden und in der Verordnerinformation muss der Name des Verordners vermerkt werden.
Fotoinformation im Rückgabeobjekt
Wird in der Rückgabe der Parameter Fotoinformation versorgt, so ist der darin enthaltene String dem Vertragspartner anzuzeigen.
Szenario
5
-
Bewilligungsanfrage senden:
Das Szenario beschreibt beispielhaft die Durchführung einer Bewilligungsanfrage im Rahmen des ABS.
Annahme: Der Vertragspartner wählt das Medikament aus einer bekannten Liste, der Medikamentenname ist daher bekannt.
Patientendaten ermitteln
Optional kann VOR dem Senden einer Bewilligungsanfrage eine Prüfung bzw. Ermittlung des Patienten mittels der Funktion
ermittelnPatientenDaten() vorgenommen werden.
Anhand der eingegebenen Personendaten, dem KV-Träger (optional, Nichtangabe bedeutet automatisch ermitteln) und dem Antragstyp
werden die Personendaten sowie der zulässige KV-Träger geprüft bzw. ermittelt.
Bei positiver Durchführung wird eine
bewilligungsAnfrage mit bereits ausgefüllten patientenDaten retourniert.
Diese kann als Basis für das Senden einer Bewilligungsanfrage dienen, indem die fachlichen Bewilligungsdaten
(verordnungen, usw.) in das retourniert bewilligungsAnfrage Objekt inkludiert werden. Somit ist beim Senden der
Anfrage sichergestellt, dass z.B. keine weiteren Fehlermeldungen bzgl. des KV-Trägers mehr kommen.
Weiters eribt sich durch die Abfrage der Patientendaten VOR dem Absenden der Anfrage der Vorteil bereits vorab die Information
bzgl. einer eventuellen Rezeptgebührenbefreiung zu erhalten.
Zustand der Bewilligungsanfragen abfragen
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage der Zustände der gestellten Bewilligungsanfragen über entsprechende Zeitstempel, sowie wählbarer Filterkriterien.
Hinweis: ABS erfordert das Messaging-System (siehe hierzu auch den Punkt "Benachrichtigungsmechanismus" in den BASE-Service-Informationen) zur Erkennung des Status einer
Bewilligungsanfrage.
Zustand beantworteter Bewilligungsanfragen eines Patienten abfragen
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage der Zustände bereits beantworteter Bewilligungsanfragen für einen
bestimmten Patienten. Der Patient zu dem die Bewilligungsanfragen abgefragt werden sollen, ist entweder mittels gesteckter e-card,
oder mindestens eines der Patientendatenfelder in den Eingangsdaten anzugeben. Es ist zu beachten, dass bei Angabe mindestens
eines Patientenparameters in den Eingangsdaten eine eventuell gesteckte e-card ignoriert wird.
Es ist im Gegensatz zur Abfrage des Zustands aller Bewilligungsabfragen
(siehe
Zustand der Bewilligungsanfragen abfragen) nicht möglich einen
Abfragezeitraum anzugeben. Die Ermittlung findet über einen im eCS definierten Zeitraum statt.
Hinweis: ABS erfordert das Messaging-System (siehe hierzu auch den Punkt "Benachrichtigungsmechanismus" in den BASE-Service-Informationen) zur Erkennung des Status einer
Bewilligungsanfrage.
Rückantwort abrufen
Mit dieser Funktion kann eine Rückantwort zu einer Bewilligungsanfrage vom ABS abgerufen werden. Dies ist nur möglich, solange die Bewilligungsanfrage in der
Statusliste aufscheint.
Hinweis: Abgeholte Bewilligungsrückantworten werden regelmäßig am e-card-Server gelöscht. Bei der Entwicklung des ABS-Moduls kann somit nicht davon
ausgegangen werden, dass bereits abgeholte Bewilligungsrückantworten am Server langfristig zum Download bereitstehen.
Vorgehensweise:
- Schritt 1: Abfrage ob neue ABS-Rückantworten vorliegen (für Informationen zur asynchronen Abfrage, mit jeweils entsprechendem Szenario,
siehe "Benachrichtigungsmechanismus" in den BASE-Service-Informationen)
Hinweis: ABS-Benachrichtigungen werden an den Vertragspartner geschickt. D.h. an die jeweils zuständige
Vertragspartnernummer (unabhängig der Ordination und
des Tätigkeitsbereichs)
- Schritt 2: Weiterverarbeitung der vorhandenen Rückantworten - Szenario "Rückantwort abrufen"
Szenario
5
-
Rückantwort abrufen:
Langzeitbewilligung (Bewilligungsvorrat) abfragen
Der Begriff "Langzeitbewilligung" umfasst hier sowohl Bewilligungen von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten als auch Arztbriefbewilligungen.
Bei der Ausstellung dieser Bewilligungen (durch das Senden einer Anfrage), werden diese im Bewilligungsvorrat des Patienten abgelegt.
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage des Bewilligungsvorrates, falls ein solcher für den Patienten besteht.
Die retournierte Liste inkludiert die nötigen Daten um zu entscheiden:
- ob und wann eine Folgeverordnung zu einer Bewilligung von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten ausgestellt werden kann,
- ob aufgrund einer Arztbriefbewilligung ein Rezept ausgestellt werden kann.
Der Bewilligungsvorrat kann nur abgefragt werden, wenn der Vertragspartner das Recht ABS.REZEPTUR besitzt (siehe auch
Rechte).
Folgeverordnung zur Langzeitbewilligung ausstellen / Arztbriefbewilligung
konsumieren
Diese Funktion prüft:
- ob eine Folgeverordnung zu einer Bewilligung von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten ausgestellt werden kann,
- Ist dies möglich, so wird die Ausstellung dieser Folgeverordnung verbucht.
- ob zu einer Arztbriefbewilligung ein Rezept ausgestellt werden kann.
- Ist dies möglich, so wird die Rezeptausstellung verbucht.
- Die Arztbriefbewilligung gilt danach als konsumiert und steht anderen Vertragspartnern nicht mehr zur Verfügung.
Die Ausstellung einer Folgeverordnung zur Langzeitbewilligung bzw. die Konsumierung einer Arztbriefbewilligung ist nur dann möglich, wenn der Vertragspartner
das Recht ABS.REZEPTUR besitzt (siehe auch
Rechte).
Fotoinformation im Rückgabeobjekt
Wird in der Rückgabe der Parameter Fotoinformation versorgt, so ist der darin enthaltene String dem Vertragspartner anzuzeigen.
Szenario
5
-
Folgeverordnung zur Langezeitbewilligung ausstellen / Arztbriefbewilligung konsumieren:
Anmerkung 1:
Kann die Ausstellung einer Folgeverordnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgen, so steht dem Verordner immer die Möglichkeit
offen, die Ausstellung im Zuge einer normalen Bewilligungsanfrage genehmigen zu lassen.
Anmerkung 2:
Dieses Szenario kann nur durchgeführt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Es wurde kein e-card Cardtoken angegeben: Dem System liegt aber eine gültige Konsultation
des Vertragspartners zu diesem Patient vor. Diese darf nicht älter als 90 Tage sein. Es werden
dabei alle Konsultationen betrachtet bei denen die Vertragspartnernummer (VPNR), mit der die Konsultation
gebucht wurde, der VPNR des aktuellen Dialoges entspricht (unabhängig von Ordination und
Tätigkeitsbereich).
- Es wurde ein e-card Cardtoken angegeben.
Trifft keine der beiden Bedingungen zu, so antwortet das System mit der ABS-Exception
AbsException.NO_PHYSICIAN_PATIENT_RELATIONSHIP.
Anmerkung 3:
Das Medikament wird durch seinen Medikamentennamen spezifiziert (Pharmanummer kann optional angegeben werden).
Wird das Medikament durch seinen Medikamentennamen spezifiziert so wird nur dann eine Langzeitbewilligung gefunden, wenn der Medikamentenname folgender
Bildungsvorschrift entspricht:
Feldaufbau laut Datensatzbeschreibung DEKO:
<Kurzname> + " " + <Mengenangabe> + " " + <Mengenart>
Allerdings werden die Leerzeichen, sofern vorhanden, in den einzelnen Feldern (Kurzname, Mengenangabe und Mengenart) links und rechts entfernt.
Beispiel:
Medikamentenname = “VIAGRA FTBL 25MG 4 ST“
Der Kurzname laut DEKO im Beispiel ist "VIAGRA FTBL 25MG".
Da im Kurznamen selbst zwischen FTBL und 25MG zwei Leerzeichen sind, werden diese nicht entfernt.
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