Interface und Klassen des Arzneimittelbewilligungsservice (ABS). Enthält den SOAP-Endpoint
Vertragspartner haben die Möglichkeit, Bewilligungsanfragen an den jeweils zuständigen chefärztlichen
Dienst zu stellen.
Rechte
Je nach Funktion in ABS benötigt der Vertragspartner für die Durchführung das Recht:
- ABS.CORE
- ABS.REZEPTUR
- ABS.ARZTBRIEF
Wird eine Funktion, welche eines dieser Rechte benötigt, ohne das entsprechende Recht aufgerufen, erhält
man die entsprechende Exception:
AccessException.MISSING_ABS_CORE, AccessException.MISSING_ABS_REZEPTUR,
AccessException.MISSING_ABS_ARZTBRIEF.
Mittels der Funktion
getBerechtigungen() aus dem BASE Service ist es möglich, die Rechte des
Vertragspartners abzufragen.
Welches Recht für welche Funktion im Speziellen benötigt wird, ist den Funktionsbeschreibungen der
JavaDoc zu entnehmen (jeweils in den Vorbedingungen).
Dynamische Ermittlung von Parameterwerten des e-card-Regelwerks
Für das Service relevante Parameterwerte des e-card-Regelwerks müssen dynamisch mindestens einmal pro
Dialog mit den
angebotenen Methoden ermittelt werden:
ABS relevante Krankenversicherungsträger ermitteln
|
-
|
ABS-Methode: getSVTs()
|
Permanente Abfragen dieser Parameterwerte vor jedem Server-Request sind technisch nicht notwendig.
Online-/Offline-Status
Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card System besteht, sollte im Normalbetrieb
NICHT abgefragt werden!
Die Abfrage sollte nur durchgeführt werden, um festzustellen, ab wann das Service
wieder online ist, sofern zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.
Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.
Die Abfrage ist über eine REST-Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status
(PROD-Instanz)
bzw. GET
https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status
(VPSWH-Instanz)
Ist der Server erreichbar, wird die Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response
retourniert.
SV-Nummer vs. e-card CardToken vs. EKVK-Daten
Je nach ABS Funktion unterscheidet man unterschiedliche Eingabevarianten zur Identifikation des Patienten:
- SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder EKVK-Daten
- SV-Nummer und/oder e-card CardToken
- SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder SV-Nummer und/oder Vor- und/oder Nachname
Für die Angabe innerhalb der Funktionen gilt:
SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder EKVK-Daten
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- ermittelnPatientenDaten()
- sendenAnfrage()
Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card CardToken angegeben werden. Werden beide Parameter
angegeben, muss
die SV-Nummer zum Patienten gehören, dessen e-card zur Ausstellung des e-card CardTokens verwendet wurde.
Ein EKVK-Patient muss mittels den EKVK-Daten (EKVK-Nummer, Vorname, Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum)
angegeben werden. Eine
Angabe der EKVK-Nummer gemeinsam mit der SV-Nummer oder einen e-card CardToken ist nicht zulässig.
SV-Nummer und/oder e-card CardToken
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- abfragenLangzeitbewilligung()
- sendenFolgeverordnung()
Diese Funktionen sind nur für SV-Patienten verwendbar. Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels
e-card CardToken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss
die SV-Nummer zum Patienten gehören, dessen e-card zur Ausstellung des e-card CardTokens verwendet wurde.
SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder SV-Nummer und/oder Vor- und/oder Nachname
Darunter fallen folgende ABS Funktionen:
- getStatusPatientBewilligungsAnfragen()
Bei dieser Funktion handelt es sich bei der Angabe des Patientenidentifikators um einen Suchparameter.
Es muss entweder ein e-card CardToken oder mindestens eines der Felder SV-Nummer, Vorname oder Nachname
angegeben werden.
Der e-card CardToken kann gemeinsam mit der SV-Nummer angegeben werden. In diesem Fall muss die SV-Nummer zum
Patienten gehören
dessen e-card zur Ausstellung des e-card CardToken verwendet wurde. Eine gleichzeitige Angabe des e-card
CardToken mit Vorname oder
Nachname ist nicht zulässig. Die SV-Nummer alleine darf mit Vorname und/oder Nachname angegeben werden.
Der e-card CardToken (
SV-Signaturtoken mit e-card) kann mittels REST-Schnittstelle vom GINO angefordert
werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter:
Swagger Doku Kartenleser.
Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon, ob eine e-card vorhanden ist, ein
e-card CardToken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card CardToken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte)
ausgestellt werden.
Der CardToken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden.
In der Regel ist ein ausgestellter CardToken 10 Stunden lang gültig.
Welcher CardToken vom jeweiligen Service unterstützt wird, ist bei den Services selbst definiert.
In
ABS wird
nur der
e-card CardToken unterstützt!
Fotoinformation
Im Zuge folgender Funktionen ist die Übermittlung einer Fotoinformation möglich:
- sendenAnfrage()
- sendenFolgeverordnung()
Wird in einer dieser Funktionen vom e-card System eine Fotoinformation retourniert, so ist der im Parameter
enthaltene String dem Vertragspartner anzuzeigen!
Die Integration von ABS in die Vertragspartnersoftware ist optional. Wird ABS integriert, müssen alle
ABS-Funktionalitäten umgesetzt sein:
Hinweis Rezeptgebührenbefreiung: Das Objekt
patientendaten (bzw. das
Objekt
folgeverordnungsAusstellungsErgebnis bei Folgeverordnungen) retourniert im Parameter
rezeptGebBefreit die
Information, ob beim KV-Träger der Anfrage für den Patienten eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.
Dieser Parameter ist
in der Regel immer mit
true oder
false belegt. Wird der Parameter im Objekt nicht befüllt,
bedeutet dies, dass die
Ermittlung nicht durchgeführt werden konnte (nicht ermittelbar).
Bewilligungsanfrage senden
Mit dieser Funktion wird eine neue Bewilligungsanfrage an ABS übermittelt.
Diese wird an den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Ist das Medikament der Bewilligungsanfrage langzeitverordnungstauglich, kann eine Langzeitbewilligungsanfrage
gesendet werden.
Der Bewilligungsanfrage kann ein Anhang (gezipptes Archiv) mit bis zu 10 Dateien beigefügt werden.
- Die maximale Größe für das Attachment ist 3 MB.
- Unterverzeichnisse innerhalb der ZIP-Datei sind nicht erlaubt.
- Die einzelnen Dateinamen müssen zwischen 5 und 128 Zeichen (inkl. Dateinamenerweiterung) haben.
- Erlaubte Dateinamenerweiterungen im Archiv: gif, jpg, jpeg, pdf, png, tiff, tif, xml
Informationen zum ZIP-Archiv: siehe auch Funktion
sendenAnfrage()
Generelle Informationen hinsichtlich der Übermittelung des Anhangs (SOAP-Attachment mittels MTOM) siehe
Abschnitt "Attachments" in
Overview.
Man unterscheidet zwei Bewilligungsanfragetypen:
Bewilligungsanfrage mit unmittelbarer Ausstellung eines Rezeptes
Der Vertragspartner stellt eine Bewilligungsanfrage. Wird diese vom chefärztlichen Dienst bewilligt,
erfolgt durch denselben Vertragspartner die
Ausstellung und Übergabe des Rezeptes an den Patienten.
In diesem Fall benötigt der Vertragspartner das Recht ABS.REZEPTUR (siehe auch
Rechte).
Als Antragstyp muss der Wert für "Rezept" übergeben werden.
Bewilligungsanfrage im Rahmen eines Arztbriefes - ohne unmittelbare Ausstellung eines Rezeptes
Der Vertragspartner im Krankenanstaltenbereich stellt bei der Entlassung des Patienten einen Arztbrief aus.
Falls dieses Dokument bewilligungspflichtige
Medikamente beinhalten, kann vor der Ausfertigung eine Bewilligungsanfrage mittels ABS gestellt werden. Es wird
hierbei eine Arztbriefbewilligung erfasst. Diese wird im
Langzeitbewilligungssystem (im Bewilligungsvorrat des jeweiligen Patienten) abgelegt.
Die Ausstellung eines Rezeptes zu einer Arztbriefbewilligungsanfrage erfolgt nicht durch den Vertragspartner im
Krankenanstaltenbereich, sondern beim
Vertragspartner im niedergelassenen Bereich. Dieser hat die Möglichkeit, mittels
Langzeitbewilligungsabfrage den Bewilligungsvorrat des Patienten
abzufragen und für die bewilligten Arztbriefmedikamente ein Rezept auszustellen. Mit der Ausstellung des
Rezeptes gilt die
Arztbriefbewilligung als verbucht und steht somit keinem anderen Vertragspartner mehr zur Verfügung.
Um eine Arztbriefbewilligungsanfrage zu stellen, benötigt der Vertragspartner das Recht ABS.ARZTBRIEF
(siehe auch
Rechte).
Als Antragstyp muss der Wert für "Arztbrief" übergeben werden und in der Verordnerinformation muss der
Name des Verordners vermerkt werden.
Fotoinformation im Rückgabeobjekt
Wird in der Rückgabe der Parameter Fotoinformation versorgt, so ist der darin enthaltene String dem
Vertragspartner anzuzeigen.
Szenario
5
-
Bewilligungsanfrage senden:
Das Szenario beschreibt beispielhaft die Durchführung einer Bewilligungsanfrage im Rahmen des ABS.
Annahme: Der Vertragspartner wählt das Medikament aus einer bekannten Liste, der Medikamentenname ist daher
bekannt.
Patientendaten ermitteln
Optional kann VOR dem Senden einer Bewilligungsanfrage eine Prüfung bzw. Ermittlung des Patienten mittels der
Funktion
ermittelnPatientenDaten() vorgenommen werden.
Anhand der eingegebenen Personendaten, dem KV-Träger (optional, Nichtangabe bedeutet automatisch ermitteln)
und dem Antragstyp
werden die Personendaten sowie der zulässige KV-Träger geprüft bzw. ermittelt.
Bei
positiver Durchführung wird eine
bewilligungsAnfrage mit bereits ausgefüllten patientenDaten retourniert.
Diese kann als Basis für das Senden einer Bewilligungsanfrage dienen, indem die fachlichen Bewilligungsdaten
(verordnungen, usw.) in das retournierte bewilligungsAnfrage Objekt inkludiert werden. Somit ist
beim Senden der
Anfrage sichergestellt, dass z.B. keine weiteren Fehlermeldungen bzgl. des KV-Trägers vorkommen.
Weiters eribt sich durch die Abfrage der Patientendaten VOR dem Absenden der Anfrage der Vorteil, bereits vorab
die Information
bzgl. einer eventuellen Rezeptgebührenbefreiung zu erhalten.
Zustand der Bewilligungsanfragen abfragen
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage der Zustände der gestellten Bewilligungsanfragen über
entsprechende Zeitstempel, sowie wählbarer Filterkriterien.
Hinweis: ABS erfordert das Messaging-System (siehe hierzu auch den Punkt Benachrichtigungsmechanismus
in den BASE-Service-Informationen) zur Erkennung des Status einer
Bewilligungsanfrage.
Zustand beantworteter
Bewilligungsanfragen eines Patienten abfragen
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage der Zustände bereits beantworteter Bewilligungsanfragen für
einen
bestimmten Patienten. Der Patient, zu dem die Bewilligungsanfragen abgefragt werden sollen, ist entweder mittels
gesteckter e-card
oder mindestens eines der Patientendatenfelder in den Eingangsdaten anzugeben.
Es ist im Gegensatz zur Abfrage des Zustandes aller Bewilligungsabfragen
(siehe
Zustand der Bewilligungsanfragen abfragen) nicht
möglich einen
Abfragezeitraum anzugeben. Die Ermittlung findet über einen im e-card System definierten Zeitraum
statt.
Hinweis: ABS erfordert das Messaging-System (siehe hierzu auch den Punkt Benachrichtigungsmechanismus
in den BASE-Service-Informationen) zur Erkennung des Status einer
Bewilligungsanfrage.
Rückantwort abrufen
Mit dieser Funktion kann eine Rückantwort von ABS zu einer Bewilligungsanfrage abgerufen werden. Dies ist nur
möglich, solange die Bewilligungsanfrage in der
Statusliste aufscheint.
Hinweis: Abgeholte Bewilligungsrückantworten werden regelmäßig im e-card System
gelöscht. Bei der Entwicklung des ABS-Moduls kann somit nicht davon
ausgegangen werden, dass bereits abgeholte Bewilligungsrückantworten im e-card System langfristig zum Download
bereitstehen.
Vorgehensweise:
- Schritt 1: Abfrage, ob neue ABS-Rückantworten vorliegen (für Informationen zur asynchronen
Abfrage, mit jeweils entsprechendem Szenario,
siehe Benachrichtigungsmechanismus in den BASE-Service-Informationen)
Hinweis: ABS-Benachrichtigungen werden an den Vertragspartner geschickt, d.h. an die jeweils
zuständige
Vertragspartnernummer (unabhängig der Ordination und des Tätigkeitsbereichs)
- Schritt 2: Weiterverarbeitung der vorhandenen Rückantworten - Szenario "Rückantwort abrufen"
Szenario
5
-
Rückantwort abrufen:
Langzeitbewilligung (Bewilligungsvorrat) abfragen
Der Begriff "Langzeitbewilligung" umfasst hier sowohl Bewilligungen von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten
als auch Arztbriefbewilligungen.
Bei der Ausstellung dieser Bewilligungen (durch das Senden einer Anfrage), werden diese im Bewilligungsvorrat des
Patienten abgelegt.
Diese Funktion ermöglicht die Abfrage des Bewilligungsvorrates, falls ein solcher für den Patienten
besteht.
Die retournierte Liste inkludiert die nötigen Daten, um zu entscheiden:
- ob und wann eine Folgeverordnung zu einer Bewilligung von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten
ausgestellt werden kann.
- ob aufgrund einer Arztbriefbewilligung ein Rezept ausgestellt werden kann.
Der Bewilligungsvorrat kann nur abgefragt werden, wenn der Vertragspartner das Recht ABS.REZEPTUR besitzt (siehe
auch
Rechte).
Eine Abfrage ohne Verwenden der e-card des Patienten ist nur m�glich, wenn innerhalb der letzten 90 Tage eine
Konsultation verbucht wurde.
Folgeverordnung zur Langzeitbewilligung ausstellen /
Arztbriefbewilligung
konsumieren
Diese Funktion prüft:
- ob eine Folgeverordnung zu einer Bewilligung von langzeitverordnungstauglichen Medikamenten ausgestellt
werden kann.
- Ist dies möglich, so wird die Ausstellung dieser Folgeverordnung verbucht.
- ob zu einer Arztbriefbewilligung ein Rezept ausgestellt werden kann.
- Ist dies möglich, so wird die Rezeptausstellung verbucht.
- Die Arztbriefbewilligung gilt danach als konsumiert und steht anderen Vertragspartnern nicht mehr zur
Verfügung.
Die Ausstellung einer Folgeverordnung zur Langzeitbewilligung bzw. die Konsumierung einer Arztbriefbewilligung ist
nur dann möglich, wenn der Vertragspartner
das Recht ABS.REZEPTUR besitzt (siehe auch
Rechte).
Fotoinformation im Rückgabeobjekt
Wird in der Rückgabe der Parameter Fotoinformation versorgt, so ist der darin enthaltene String dem
Vertragspartner anzuzeigen.
Szenario
5
-
Folgeverordnung zur Langezeitbewilligung ausstellen / Arztbriefbewilligung konsumieren:
Anmerkung 1:
Kann die Ausstellung einer Folgeverordnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgen, so
steht dem Verordner immer die Möglichkeit
offen, die Ausstellung im Zuge einer normalen Bewilligungsanfrage genehmigen zu lassen.
Anmerkung 2:
Dieses Szenario kann nur durchgeführt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Es wurde kein e-card CardToken angegeben: Dem System liegt aber eine gültige Konsultation
des Vertragspartners zu diesem Patienten vor. Diese darf nicht älter als 90 Tage sein. Es werden
dabei alle Konsultationen betrachtet, bei denen die Vertragspartnernummer (VPNR), mit der die
Konsultation
gebucht wurde, der VPNR des aktuellen Dialoges entspricht (unabhängig von Ordination und
Tätigkeitsbereich).
- Es wurde ein e-card CardToken angegeben.
- Es wurde eine gültige e-Berechtigung im e-card System gespeichert.
Trifft keine der beiden Bedingungen zu, so antwortet das System mit der ABS Exception
AbsException.NO_PHYSICIAN_PATIENT_RELATIONSHIP.
Anmerkung 3:
Das Medikament wird durch seinen Medikamentennamen spezifiziert (Pharmanummer kann optional angegeben
werden).
Wird das Medikament durch seinen Medikamentennamen spezifiziert, so wird nur dann eine
Langzeitbewilligung gefunden, wenn der Medikamentenname folgender
Bildungsvorschrift entspricht:
Feldaufbau laut Datensatzbeschreibung DEKO:
<Kurzname> + " " + <Mengenangabe> + " " + <Mengenart>
Allerdings werden die Leerzeichen, sofern vorhanden, in den einzelnen Feldern (Kurzname, Mengenangabe
und Mengenart) links und rechts entfernt.
Beispiel:
Medikamentenname = “VIAGRA FTBL 25MG 4 ST“
Der Kurzname laut DEKO im Beispiel ist "VIAGRA FTBL 25MG".
Da im Kurznamen selbst zwischen FTBL und 25MG zwei Leerzeichen sind, werden diese nicht entfernt.
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