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Package at.chipkarte.client.rez.soap

Interface und Klassen des e-Rezept Service (REZ).

See: Description

Package at.chipkarte.client.rez.soap Description

Interface und Klassen des e-Rezept Service (REZ). Enthält den SOAP-Endpoint IRezService sowie die dazu notwendigen Klassen.

Inhalt der REZ package-Beschreibung:

Allgemein

Das REZ Service dient der Erfassung von Rezepten durch den Verordner und der Einlösung durch den Abgeber. Für den Abgeber werden Datensätze für die Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Rechte

Mittels der Funktion getBerechtigungen() aus dem BASE-Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.

Das REZ-Service unterscheidet auf Funktionsebene folgende Rechte:
  • REZ.CORE
  • REZ.ERFASSEN
  • REZ.EINLOESUNG
  • REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST
  • REZ.ABS

Funktionen benötigte Rechte  Fehlermeldung bei Aufruf ohne die benötigten Rechte 
Blanko Rezepte erstellen
eRezept Ids erstellen
Administrative Daten prüfen
Medikamente suchen
eRezept speichern
selbsterstellte eRezepte abfragen
eRezept Detaildaten per REZID beim Verordner abfragen
selbst erstelltes eRezept stornieren
eRezept mit EMED koppeln/entkoppeln
REZ.CORE
REZ.ERFASSEN
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ.ERFASSEN
eRezepte mit erstellten ABS Antrag suchen
eRezept als abgeglichen kennzeichnen
REZ.CORE
REZ.ERFASSEN
REZ.ABS
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ.ERFASSEN
AccessException.MISSING_REZ.ABS
eRezept eines Patienten mittels e-card beim Abgeber abfragen
eRezept Detaildaten per REZID beim Abgeber abfragen
eRezept einlösen
selbst abgegebene eRezepte abfragen
Abgabe ändern
Abgabe stornieren
eRezept Datensätze downloaden
Anspruch für einen bestimmen Stichtag ermitteln
Papierrezept einlösen
selbst abgegebene Papierrezepte suchen
Papierrezeptabgabe per REGOID beim Abgeber abfragen
REGO Datensätze downloaden

REZ.CORE
REZ.EINLOESUNG und/oder REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ_EINLOESUNG


Das Recht REZ.ABS wird zusätzlich bei der Erfassung eines e-Rezepts bei Bedarf überprüft. Im Fehlerfall wird eine entsprechende REZ-Exception retourniert.
Das bei der Funktion getBerechtigungen() eventuell retournierte Recht REZ.EMED wird an der SS12 nicht benötigt.

Online-/Offline-Status

OOb eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb NICHT abgefragt werden! Die Abfrage sollte nur dann durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service wieder online ist, wenn zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.

Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.

Die Abfrage ist über eine REST Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (Produktions-Instanz) bzw. GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)

Ist der Server erreichbar, wird der Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.

SV-Nummer vs. e-card CardToken vs. EKVK-Daten

Bei den REZ Funktionen mit Kartenunterstützung unterscheidet man folgende Unterschiedliche Eingabevarianten zur Identifikation des Patienten:
  • SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder EKVK-Daten
  • SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken
  • e-card Cardtoken

Das e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) kann mittels REST Schnittstelle vom LANCCR angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter: Swagger Doku LANCCR.

Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon ob eine e-card vorhanden ist ein e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Das ausgestellte Cardtoken kann anschließend in den Funktionen der jeweiligen Services anstelle einer (gesteckten) e-card verwendet werden.
Das Stecken der e-card zum Ausführen der jeweiligen Servicefunktion ist nicht mehr notwendig.
Das Cardtoken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden verwendbar.
Welcher Cardtoken vom jeweiligen Service unterstützt wird, ist bei den Services selbst definiert.
In REZ wird nur das e-card Cardtoken unterstützt!

Für die Angabe innerhalb der Funktionen gilt:

SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken oder EKVK-Daten

Darunter fallen folgende REZ Funktionen:
  • administrativeDatenPruefen()
  • eRezeptSpeichern()
  • eRezeptMitAbsSuchen()
Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss die SV-Nummer zum Patienten gehören dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde. Ein EKVK-Patient muss mittels den EKVK-Daten angegeben werden. Eine Angabe der EKVK-Daten gemeinsam mit der SV-Nummer oder einen e-card Cardtoken ist nicht zulässig.

SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken

Darunter fallen folgende REZ Funktionen:
  • anspruchStichtagErmitteln()
Diese Funktion ist nur für SV-Patienten verwendbar. Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss die SV-Nummer zum Patienten gehören dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.

e-card Cardtoken

Darunter fällt folgende REZ Funktion:
  • eRezeptMitECardAbfragen()
Der SV-Patient kann nur mittels e-card Cardtoken angegeben werden.

Hinweis: Bei den Abfrage-/Suchfunktionen in REZ werden keine Cardtoken unerstützt. Die Identifikation eines Patienten erfolgt in Abhängigkeit der Suchfunktion per SV-Nummer, per Name bzw. anhand der angegebenen ID.

Prinzipielle Erklärungen

Prinzipieller Ablauf für das Erstellen und Einlösen eines e-Rezepts

Im Zuge einer Untersuchung wird festgestellt, dass der Patient ein bestimmtes Heilmittel benötigt.
Der Arzt stellt für den Patienten ein vollständiges e-Rezept aus. Im Falle eines Kassenrezepts ist in Abhängigkeit des gewünschten Heilmittels das Einholen der chefärtzlichen Bewilligung durch den Arzt möglich.

Der Arzt überreicht den Patienten das e-Rezept. Handelt es sich um ein Kassenrezept und besitzt der Patient Zugriff auf das e-Rezept Service im ePortal ist die Weitergabe eines Drucks nicht zwingend notwendig.
Im Falle eines Privatrezeptes ist dem Patienten das e-Rezept auszuhändigen!

Hinweis: Sowohl für ein Kassenrezept, als auch für ein Privatrezept muss der Patient zum Zeitpunkt der Ausstellung einen gültigen Versicherungsanspruch besitzen.

Der Patient geht in die Apotheke / zum Bandagisten und übergibt den Apotheker/Bandagisten den e-Rezept Ausdruck. Dieser scannt den QR-Code auf den Ausdruck um Zugriff auf die Daten des e-Rezepts zu nehmen.
Alternativ übergibt der Patient den Apotheker/Bandagisten seine e-card bzw. zeigt das e-Rezept über das Handy den Apotheker/Bandagisten.
Der Apotheker/Bandagisten übergibt den Patienten das gewünschte Heilmittel und löst das e-Rezept ein.

Alternativ informiert der Apothekter/Bandagist den Patienten darüber, dass das Heilmittel aktuell nicht vorhanden ist und bestellt werden muss. Der Apotheker/Bandagist setzt das e-Rezept auf "In Bestellung" und löst das e-Rezept später bei Übergabe des Heilmittels ein.

Alternativ zur Ausstellung eines vollständigen e-Rezeptes sind auch die Ausstellung von Blankorezepten nur mit Patientendaten bzw. nur mit REZID möglich.

Bei der Einlösung von e-Rezepten gilt generell: Es müssen die Angaben auf den Papierausdruck beachtet werden. Weichen diese von den elektronisch erfassten Daten ab, muss der Papierausdruck bei der Abrechnung mitgeschickt werden!

Mittels des e-Rezeptservices ist auch die Einlösung von Papierrezepten möglich. Dieser Ablauf dient zur Feststellung des Anspruchs des Patienten, sowie der Übermittlung der eingehobenen Rezeptgebühren. Bei der Einlösung von reinen Papierrezepten ist der Ausdruck bei der Abrechnung mitzuschicken.

Im Falle eines Kassenrezepts wird bei der Einlösung die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren erfasst. Bei der Abgabeerfassung von Privatrezepten ist keine Rezeptgebühr zu erheben und anzugeben.

Im Falle eines Privatrezeptes ist (sofern vom Verordner angegeben) eine Mehrfache Abgabe von den Verordnungen möglich. Eine einzelne Abgabe löst in diesem Fall das Rezept nicht ein.

Rezeptprozess beim Verordner

Arten der Rezeptausstellung

Es gibt folgende Möglichkeiten mittels des e-Rezept Serivces ein Rezept auszustellen:
  • vollständiges e-Rezept mit Personen- und Verordnungsdaten

    Der Patient ist bekannt und in der Ordination bzw. ist die Verschreibung bekannt.
    Es wird mittels der Funktion eRezeptSpeichern() ein Rezept gespeichert. Es werden sowohl die Personendaten, als auch Verordnungsdaten angegeben. Die Ausstellung ist als Kassenrezept oder als Privatrezept möglich.

  • Blankorezept mit Personendaten, ohne Verordnungsdaten

    Der Patient ist bekannt jedoch nicht in der Ordination und die Verschreibung ist noch nicht bekannt, z.B. bei einem Hausbesuch.
    Es wird mittels der Funktion eRezeptSpeichern() ein Rezept gespeichert. Es werden nur die Personendaten angegeben. Die Ausstellung ist nur als Kassenrezept möglich.

  • Blankorezept ohne Personen- und ohne Verordnungsdaten

    Der Patient ist noch nicht bekannt und somit auch keine Verschreibung.
    Mittels der Funktion blankoERezepteErstellen() können Rezeptausdrucke mit REZIDs generiert werden. Diese beinhalten keine Personendaten und keine Verordnungsdaten. Jeder Ausdruck entspricht einen gespeicherten e-Rezept-Datensatz!
    Mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen() können REZIDs generiert werden. Jede generierte REZID entspricht einen gespeicherten e-Rezept-Datensatz!
    Werden nur REZIDs generiert, muss bei der Verwendung dieser (zur Ausstellung eines Rezepts für den Patienten) durch die VPSWH ein Druck aufbereitet werden. Die Ausstellung ist nur als Kassenrezept möglich.
Nur bei einem vollständigen e-Rezept befinden sich alle Daten elektronisch gespeichert.
Bei Rezepten ohne Personendaten und/oder ohne Verordnungsdaten sind im e-Rezept nur die jeweils angegebenen Daten gespeichert.

Eine Änderung des e-Rezepts ist NICHT möglich. D.h. es können zu einem e-Rezept das mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen() erstellt wurde keine Personendaten bzw. Verordnungsdaten nachträglich dazugespeichert werden. Eine Verknüpfung zu einer Person findet in diesem Fall erst bei der Einlösung in der Apotheke/beim Bandagisten statt.
Die Weitergabe eines Ausdrucks ist in diesen Fällen somit ZWINGEND notwendig!

Bei der Erstellung eines vollständigen e-Rezepts, oder eines Blankorezepts (mit Personendaten mittels der Funktion eRezeptSpeichern(), bzw. ohne Personendaten mittels der Funktion blankoERezepteErstellen()) wird immer ein Druck durch das eCS retourniert.

Bei Abfrage von REZ-IDs (mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen()) wird kein Druck retourniert. Die Druckaufbereitung obliegt der VPSWH.
Der Druck sollte folgenden Vorgaben entsprechen:

Druck

#BeschreibungK/M/B
1Datamatrix-CodeM
2REZID des Rezeptes
Format: XXXX XXXX XXXX
M
3KV Träger des PatientenM
4VSNR (Format: XXXX XXXXXX) oder Kennnummer des Karteninhabers des Patienten
Überschrift im Falle von EKVK ist "EKVK".
M
5Namen des Patienten
Titel Vorne Vorname Nachname, Titel Hinten
M
6Anschrift Zeile 1 des Patienten
Strasse
K
7Anschrift Zeile 2 des Patienten
Staatencode - Postleitzahl Ort
Der Staatencode inklusive Bindestrich wird nur angedruckt wenn der Staatencode ungleich "AT" ist.
K
8Rezeptgebührenbefreit
"Ja", andernfalls "Nein"
M
9Überschrift der Versichertendaten "Versicherte/r".
Nur angezeigt, bei Mitversicherung.
K
10VSNR des Versicherten
Format: XXXX XXXXXX
K
11Namen des Versicherten
Titel Vorne Vorname Nachname, Titel Hinten
K
12Datum der Ausstellung
Format: TT.MM.JJJJ
M
13Gültig-Bis Datum
Format: TT.MM.JJJJ
M

Anschließend sind die einzelnen Verordnungen aufzuführen. Am Ende des Rezeptes sind die Felder für die Stempel zu platzieren.

e-Rezept und ABS

Wird ein Heilmittel verschrieben das bewilligungspflichtig ist, ist für dieses eine Bewilligung per ABS Service einzuholen.
  • Anfrage einer Bewilligung

    • mittels ABS

      Das Stellen einer Bewilligungsanfrage ist weiterhin mittels des ABS Services möglich.
      In diesem Fall muss die ABS ID der Anfrage zwingend in den Verordnungen des e-Rezepts angegeben werden, auf die sich die Anfrage bezieht. Es gibt hier nur eine Zuordnung auf Anfrage-Ebene und nicht zwischen den Verordnungen.
      Es dürfen nur Anfragen verknüpft werden, die bereits beantwortet wurden und bei nicht allen Verordnungen abgelehnt wurden.

    • mittels e-Rezept

      Das Stellen einer Bewilligungsanfrage ist auch mittels des e-Rezept Services möglich.
      Dazu ist bei den Verordnungen, die eine Bewilligung benötigen, das entsprechende Flag zu setzen und die ABS relevanten Daten anzugeben. In diesem Fall wird durch das e-Rezept Service eine ABS Anfrage aufbereitet und die Verordnungen und das Rezept entsprechend verknüpft.

      Mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() können die e-Rezepte ermittelt werden zu denen ein ABS Antrag erstellt wurde und zu denen bereits eine Rückantwort eingelangt ist. Mittels der ABS ID ist im ABS Service die Abfrage der Rückantwort möglich.

      Die Rückantwort ist entsprechend zu beurteilen: Sind in der Rückantwort Verorndungen die abgelehnt oder nur mit Änderungen bewilligt wurden, so ist das e-Rezept zu stornieren und mit den Änderungen laut Rückantwort neu zu erfassen! In den Verordnungen, die sich auf die ABS Anfrage beziehen, ist wie im Absatz "mittels ABS" beschrieben, der Verweis auf die ABS Anfrage mittels der ID aufzunehmen. Sind in der Rückantwort die Verordnungen alle bewilligt / bewilligungsfrei / kassenfrei, ist das verknüpfte e-Rezept mittels der Funktion eRezeptAbsAbgleichKennzeichnen() als abgeglichen zu kennzeichenen, damit dieses Rezept nicht mehr bei der Suche mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() retourniert wird.

      Achtung: Es liegt in der Verantwortung des Arztes das Rezept dem Patienten auszuhändigen! Dies sollte erst nach Bestätigung der Rückantwort von Chefärztlichen Dienst erfolgen und nach allfälligen Anpassungen am Rezept aufgrund der Antwort.

  • Abbuchung aus dem Langzeitbewilligungsvorrat

    Wurde bereits eine ABS Anfrage gestellt und diese für mehrere Monate bewilligt, kann für die Verschreibung des Heilmittels aus dem bestehenden Bewilligungsvorrat abgebucht werden.
    Die Abbuchung aus dem Bewilligungsvorat muss immer mittels des ABS Service erfolgen. Eine inkludierte Abbuchung im Zuge der e-Rezeptausstellung wird nicht unterstützt. D.h. die Abbuchung aus dem Vorrat hat IMMER vor der Erfassung des e-Rezepts zu erfolgen! Die Transaktionsnummer der Abbuchung ist in der entsprechenden Verordnung des e-Rezepts anzugeben.
Die verknüpften ABS IDs werden im Zuge der Abrechnung durch die Apotheker / Bandagisten weitergegeben. Durch die Angabe der IDs bei der Erfassung, vermindern Sie die Möglichkeit eventueller Rückrufe der KV-Träger bzw. fehlender Bewilligungsanfragen!

e-Rezept und E-MED

Das Service e-Rezept kümmert sich um die administrativen Zwecke des Rezeptierungsprozesses (Feststellung des Anpruchs, Erfassung der bezahlten Rezeptgebühren, ...) und ist ein eCS Service.

Die e-Medikation (im eCS mittels des ELGAAD Serivces verwendbar) kümmert sich um die medizinischen Zwecke des Rezeptierungsprozesses (Medikationsliste, ...). Die e-Medikation ist ein ELGA Service. Das eCS bietet als erleichterten Zugang das ELGAAD (ELGA-Adapter) Service an.

Die beiden Services sind Systemtechnisch voneinander getrennt. Ein Zugriff auf die Daten des anderen Services ist nicht möglich.

Nach der Erfassung des Rezeptes mittels des REZ-Service ist das Rezept in EMED zu erfassen. Die Erfassung kann mittels des ELGAAD Service oder mittels Nativ-Implementierung erfolgen. Im Gegensatz zum REZ-Service ist dabei die Erfassung von Verordnungen zwingend notwendig. D.h. die Erfassung in ELGA erfolgt erst bei der tatäschlichen Verwendung des Rezeptes!

Das e-Rezept ist mit dem Rezepteintrag in der e-Medikation zu koppeln.
Die Kopplung kann mittels Angabe der eMED-ID bei der Erfassung des e-Rezepts erfolgen (wenn bereits zuvor eine EMED-ID abgefragt wurde mit der das Rezept dann in e-Medikation erfasst wird) oder mittels expliziter Kopplung mithilfe der Funktion eRezeptEMedikationKoppelnEntkoppeln(). Mithilfe dieser Funktion kann eine Kopplung auch wieder aufgehoben werden. Wird ein e-Rezept mit einem e-Medikationseintrag gekoppelt, wird die EMED-ID zum e-Rezept gespeichert und auch auf den Druck angebracht. Die Kopplung ist nur möglich für e-Rezepte mit Verordnungsdaten die für Patienten mit SV-Nummer erfasst wurden, die weder storniert noch eingelöst wurden! Weiters ist die Kopplung nur eine bestimmte Zeit lang möglich.

Mapping e-Rezept zu eMedikation

eMed Rezept - AttributnameVersorgung
Rezept
RezeptartMit dem entsprechenden Code für "Kassenrezept" / "Privatrezept" aus der e-Medikation.
Metadaten
author - authorPerson - Namee-Rezept Verordner - Partnerdaten - Verordner Name
author - authorPerson - telecome-Rezept Verordner - Partnerdaten -
sourcePatientInfo - SVNRe-Rezept Verordner - SvPatient - VSNR
sourcePatientInfo - Name - Nachnamee-Rezept Verordner - SvPatient - Zuname
sourcePatientInfo - Name - Vorname1e-Rezept Verordner - SvPatient - Vorname
sourcePatientInfo - Name - TitelHintene-Rezept Verordner - SvPatient - Titel hinten
sourcePatientInfo - Name - TitelVornee-Rezept Verordner - SvPatient - Titel vorne
sourcePatientInfo - Geburtsdatume-Rezept Verordner - SvPatient - Geburtsdatum
sourcePatientInfo - Geschlechte-Rezept Verordner - SvPatient - Geschlecht umgewandelt in den entsprechenden "Code" des Geschlechts
Verordnung
MetadatenEs werden die Metadaten in der eMed Verordnung mit denselben Daten wie die Metadaten im eMed Rezept versorgt.
Arznei - Arzneimittel - PZNe-Rezept Verordner - Verordnung - PZN
Arznei - Arzneimittel - Handelsnamee-Rezept Verordner - Verordnung - Handelsname Arzneispezialität
Arznei - Arzneimittel - Packungsgrößee-Rezept Verordner - Verordnung - Packungsgröße
Arznei - Arzneimittel - Packungseinheite-Rezept Verordner - Verordnung - Packungseinheit
Packungene-Rezept Verordner - Verordnung - Packungsanzahl
Arznei - Magistrale Zubereitung - Name der Magistralen Zubereitung e-Rezept Verordner - Verordnung - Magistrale Zubereitung Sofern in der Verordnung der Parameter Packungsgröße versorgt ist, wird folgende Information angehängt: <Leerzeichen><Trennzeichen Strichpunkt><Text "Packungsgröße:"><Leerzeichen><Wert aus Parameter Packungsgröße> Sofern in der Verordnung der Parameter Packungseinheit versorgt ist, wird folgende Information angehängt: <Leerzeichen><Trennzeichen Strichpunkt><Text "Packungseinheit:"><Leerzeichen><Wert aus Parameter Packungseinheit>
Zusatzinformationen - ergänzende Informationene-Rezept Verordner - Verordnung - Sonstige Anmerkungen
Dosierunge-Rezept Verordner - Verordnung - Einnahmeregel (Signatur)
Zusatzinformationen - alternative Einnahmee-Rezept Verordner - Verordnung - Alternative Einnahme


Rezeptprozess beim Abgeber

Abfrage von Rezepten

Für die Abfrage von Rezepten zwecks Einlösung stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
  • eRezeptMitECardAbfragen

    Diese Funktion retourniert Informationen über die vollständig erfassten e-Rezepte des Patienten innerhalb eines gewissen Zeitraums.

    Dabei werden nur Daten von e-Rezepten retourniert die sowohl Personen-, als auch Verordnungsdaten enthalten.

    Es werden sowohl offene, als auch bereits abgegebene (sowohl eigene als auch fremde Abgaben), abgelaufene und stornierte e-Rezepte retourniert. Bei jedem gefundenen Eintrag wird die Information retourniert, ob für dieses e-Rezept eine Einlösung durch den abfragenden Vertragspartner möglich ist.

    Zur Abfrage der Detaildaten ist die Funktion abgeberERezeptRezIdAbfragen() zu verwenden. Die Detaildaten können nur von Rezepten abgefragt werden die entweder einlösbar sind oder vom Vertragspartner bereits eingelöst wurden.

    Hinweis: Vertragspartner mit alleinigen REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST Recht, erhalten in dieser Abfrage nur e-Rezepte des Patienten, die vom Aussteller aufgrund der verschriebenen Heilmittel für eine mögliche Abgabe durch einen Bandagisten gekennzeichnet wurden.

  • abgeberERezeptRezIdAbfragen

    Mittels des Parameters "abfrageart" wird angegeben ob der Zugriff auf ein "neues" (noch einlösbares) Rezept erfolgt oder ob die Abfrage für ein Rezept erfolgt zu dem bereits Abgabedaten erfasst wurden. Die Abfrage findet mittels der REZID statt.

    Die REZID kann auf folgende Arten in Erfahrung gebracht werden:

    • manuelle Eingabe

      Der Vertragspartner gibt die REZ-ID laut dem Rezeptausdruck manuell ein.

    • anhand der zuvor abgefragten Rezeptinformationen bzw. anhand in der Software gespeicherter Daten

      Es wurden zuvor Rezeptinformationen abgefragt bzw. Informationen in der Software gespeichert (REZID) und zu einem der Rezepte werden nun die Detaildaten ermittelt.

    • durch Auswertung des Datamatrix-Codes

      Der Datamatrixcode kann mittels eines QR-Code Lesers eingelesen werden.
      Die Informationen des Datamatrix-Code lassen sich in folgende 3 Blöcke teilen:

      • Administrative Daten

        Die Administrativen Daten sind mit Ausnahme des Verordnungsdatums im Datamatrixcode IMMER enthalten.

        • Rezept Kennzeichen
          Ist immer mit "eREZ" belegt.

        • Version
          Aus der Version leitet sich der weitere Aufbau des Inhalts des Datamatrixcodes ab.
          Es gibt folgende Versionen:
          • 11
            Das Kassenrezept wurde für eine SV-Person unter Angabe von Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 12
            Das Kassenrezept wurde für eine SV-Person ohne Angabe von Verordnungsdaten erfasst (Blanko mit Personendaten).
          • 13
            Das Privatrezept wurde für eine SV-Person unter Angabe von Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 21
            Das Kassenrezept wurde für einen EKVK-Patienten unter Angabe von Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 22
            Das Kassenrezept wurde für einen EKVK-Patienten ohne Angabe von Verordnungsdaten erfasst (Blanko mit Personendaten).
          • 23
            Das Privatrezept wurde für einen EKVK-Patienten unter Angabe von Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 31
            Das Kassenrezept wurde ohne Angabe von Personen- und Verordnungsdaten erfasst (Blanko).

        • REZID
          12 stellige ID. Dient zur eindeutigen Identifizierung eines e-Rezeptdatensatzes.

        • VPNR
          6 stellige Vertragspartnernummer des Vertragspartners der den e-Rezeptdatensatz erfasst hat.

        • Verordnungsdatum
          Datum der fachlichen Verordnung im Format JJJJMMDD.
          Das Verordnungsdatum ist nur versorgt bei den Versionen 11, 12, 13, 21, 22 und 23.

      • Patientendaten

        Die Patientendaten sind nur versorgt bei den Versionen 11, 12, 13, 21, 22 und 23.

        • VSNR
          10 stellige Versicherungsnummer des Patienten. Ist nur versorgt bei den Versionen 11, 12 und 13.

        • KVT
          2 stellige KVT-Code des zuständigen KV-Trägers. Ist nur versorgt bei den Versionen 11 und 12.

        • Rezeptgebührenbefreiung
          Kennzeichen ob eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt im Format J/N. Ist nur versorgt bei den Versionen 11 und 12.

        • EKVK

          1 bis 30 stellige Kennnummer des EKVK Patienten. Ist nur versorgt bei den Versionen 21, 22 und 23.

      • EMED

        Die Informationen hinsichtlich der Verküpfung zur e-Medikation kann nur bei der Version 11 oder 13 versorgt sein!

        • e-Medikation Kennzeichen
          Ist immer mit "eMED" belegt.

        • EMED-Version
          Ist immer mit "12" belegt.

        • EMEDID
          12 stellige ID. Dient zur eindeutigen Identifizierung eines e-Medikationdatensatzes.

        • Verordnungsdatum
          Im Format JJJJMMDD.

        • VSNR
          10 stellige Versicherungsnummer des Patienten.


      Als Trennzeichen innerhalb der Parameter der einzelnen Blöcke wird "^" verwendet.
      Als Trennzeichen zwischen den Blöcken wird "||" verwendet.

      V11 - Vollständiges Kassenrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>||<E-Med-Kennzeichen>^<EMED-Version>^<EMEDID>^<Verordnungsdatum>^<VSNR>

      Beispiele:
      mit EMED Verknüpfung:
      eREZ^11^YSA3KU722533^123456^20190327||1866030395^11^J||eMED^12^XST3KU892344^20190327^1866030395
      ohne EMED-Verknüpfung:
      eREZ^11^YSA3KU4SVL23^123456^20190327||1833010160^15^N

      V12 - unvollständiges Kassenrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>

      Beispiel:
      eREZ^12^KELSKU72253D^123456^20190327||1866030395^11^J

      V13 - Vollständiges Privatrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>||<E-Med-Kennzeichen>^<EMED-Version>^<EMEDID>^<Verordnungsdatum>^<VSNR>

      Beispiele:
      mit EMED Verknüpfung:
      eREZ^13^KE5LSC62KMXS^123456^20190327||1866030395||eMED^12^XEJU84WSKPA2^20190327^1866030395
      ohne EMED-Verknüpfung:
      eREZ^13^KE5LSC62KMXS^123456^20190327||1833010160

      V21 - Vollständiges Kassenrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^21^L3JNFSPX692L^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V22 - unvollständiges Kassenrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^22^LDVN57KSLV39^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V23 - Vollständiges Privatrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^23^YSA3KU722533^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V31 - Kassenrezept ohne Personenbezug und ohne Verordnungsdaten

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>

      Beispiel:
      eREZ^31^KLS78LMSE129^123456

      Mittels der REZID aus dem Datematrixcode kann Zugriff auf das e-Rezept genommen werden. In Abhängigkeit der Version aus dem Datamatrixcode kann bestimmt werden ob im e-Rezept Verordnungsdaten verspeichert sind.

Einlösung e-Rezept

Ein e-Rezept besitzt in Abhängigkeit des Verordnungsdatums und der Rezeptart eine gewisse Gültigkeit.

Bei vollständigen e-Rezepten und e-Rezepten mit Personenbezug wird das Verordnungsdatum durch den Zeitpunkt der Ausstellung definiert. Bei Rezepten ohne Pesonen- und Verordnungsdaten, muss das Verordnungsdatum bei der Einlösung angegeben werden.

Bei der Einlösung eines e-Rezeptes mit Verordnungsdaten gilt:
Es muss für jede elektronisch gespeicherte Verordnung eine Angabe hinsichtlich des Abgabestatus angegeben werden.
Wird ein Heilmittel z.B. nicht abgegeben (da der Patient dieses nicht will oder der Arzt das Medikament am Ausdruck durchgestrichen hat), so ist für diese Verordnung "keine Abgabe" zu wählen.
Ist ein Heilmittel nicht vorätig, so kann eine Verordnung auf "in Bestellung" gesetzt werden. Es ist ebenfalls möglich zu einer Verordnung Abgabeschritte zu dokumentieren. D.h. für eine Verordnung können mehrere Abgabeinformationen (zu unterschiedlichen Zeitpunkten) erfasst werden.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass nur bestimmte Abgabestatus aufeinander aufsetzen können:

bei Kassenrezepten:
Alter StatusNeuer Status
Teilabgabe auf KassenkostenTeilabgabe auf Kassenkosten
Abgabe auf Kassenkosten
Teilabgabe PrivatTeilabgabe privat
Abgabe Privat
In BestellungTeilabgabe auf Kassenkosten
Abgabe auf Kassenkosten
Teilabgabe privat
Abgabe Privat

Solange mindestens eine Verordnung einen der folgenden aktuellen (letzten) Status besitzt, gilt das ganze Rezept als "In Bestellung": "In Bestellung", "Teilabgabe auf Kassenkosten" oder "Teilabgabe privat".

Das Einlösen eines Kassenrezeptes mittels der Funktion eRezeptEinloesen() ist möglich für e-Rezepte die folgende Kriterien erfüllen:
  • der Status des Rezepts ist "offen" oder "In Bestellung" (durch den durchführenden Vertragspartner)
  • das Rezept ist noch nicht abgelaufen (Rezepte "In Bestellung" besitzen eine verlängerte Gültigkeit)
bei Privatrezepten:
Alter StatusNeuer Status
Teilabgabe PrivatTeilabgabe privat
Abgabe Privat
In BestellungTeilabgabe privat
Abgabe Privat

Bei Privatrezepten werden die einzelnen Verordnungen separat voneinander betrachtet. Jede Verordnung kann einzelnd abgegeben werden, bei Bedarf durch unterschiedliche Vertragspartner. Ebenso ist unter Umständen eine Mehrfachabgabe möglich (sofern dies vom Verordner entsprechend angegeben wurde).

Das Einlösen eines Rezeptes mittels der Funktion privatrezeptEinloesen() ist möglich für e-Rezepte die folgende Kriterien erfüllen:
  • der Status des Rezepts ist "offen" oder "In Bestellung" (durch den durchführenden Vertragspartner)
  • das Rezept ist noch nicht abgelaufen (Rezepte "In Bestellung" besitzen eine verlängerte Gültigkeit)

Rezepte die bereits vollständig eingelöst wurden (das e-Rezept besitzt den Status "eingelöst") können nicht mehr mit der Funktion eRezeptEinloesen() / privatrezeptEinloesen() bearbeitet werden.
Um eine bereits abgeschlossene Einlösung zu bearbeiten, ist die Funktion eRezeptAbgabeAendern() / privatrezeptAbgabeAendern() zu verwenden.
Hinweis: Mit dieser Funktion können natürlich auch die Abgabedaten von "in Bestellung" befindlichen e-Rezepten geändert werden!

Sind im e-Rezept keine Verordnungsdaten gespeichert (nur für Kassenrezepte möglich), ist trotzdem die Einlöse-Funktion eRezeptEinloesen() zur Einlösung des e-Rezeptes zu verwenden. In diesem Fall ist der Status der Einlösung explizit einzugeben ("in Bestellung" oder "eingelöst").

Sowohl bei vollständigen als auch nicht vollständigen Kassenrezepten ist die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben. Es gilt dabei: Es ist IMMER die Summe aller Rezeptgebühren anzugeben und nicht nur die an diesen Tag eingehobenen Gebühren (bei Abgabeschritte).

Sind auf den Rezept-Ausdruck manuelle Änderungen durch den Arzt verzeichnet, ist ein entsprechender Hinweis für die Abrechnung zu setzen und der Papierausdruck bei der Abrechnung zu berücksichtigen!

Wird ein Kassenrezept vollständig eingelöst (Status "eingelöst"), wird ein abrechnungsrelevanter e-Rezept Datensatz retourniert. Dieser ist für die Abrechnung des Rezeptes zu verwenden!

Einlösung Papierrezept

Kommt ein Patient mit einem Papierrezept und es handelt sich um ein Kassenrezept, ist eine Erfassung der Einlösung mittels des e-Rezept Service möglich.

Bei der Erfassung ist die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben.

Als Ergebnis der Durchführung wird ein abrechnunsrelevanter REGO Datensatz retourniert. Dieser enthält eine REGO-ID. Dies ist das papierrezept-Äquivalent zur REZID bei e-Rezeptdatensätzen und spezifiziert eine definierte Papierrezeptabgabe.

Der REGO Datensatz ist gemeinsam mit dem Papierrezept bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Nacherfassung der Einlösung

Ist das e-card System offline, ist die Erfassung der Einlösung nicht möglich.

Wurde ein vollständiges e-Rezept oder ein Blanko-Rezept mit Patientendaten erstellt, sind alle benötigten Informationen am Ausdruck enthalten.
Die Heilmittel am Rezept können abgegeben werden und die Einlösung zu einem späteren Zeitpunkt nacherfasst werden.

Bei der Einlösung eines Blankorezeptes oder eines Papierrezeptes ist die Ermittlung des Anspruchs für die spätere Abrechnung relevant.
Ist die Ermittlung nicht möglich da das eCS offline ist, gibt es die Möglichkeit den Anspruch beim Patienten zu erfragen und bei der Einlösung anzugeben, dass es sich um eine Nacherfassung einer bereits offline getätigten Abgabe handelt.
In diesem Fall findet im Zuge der Erfassung KEINE Anspruchsprüfung mehr statt und die Abrechnung geht an den angegebenen KV-Träger.

Funktionalität des REZ-Service

Die Funktionen des e-Rezept Service sind nur im Onlinefall verfügbar. Voraussetzung für die Verwendung dieser Funktionen ist ein aktiver Onlinedialog.

Verordner

Blanko Rezepte erstellen

Mittels der Funktion
  • blankoERezepteErstellen()
können leere Kassenrezept-Ausdrucke für Blankorezepte ohne Personendaten heruntergeladen werden.
Jeder dieser Ausdrucke besitzt bereits eine eindeutige REZID.
Das vervielfältigen dieser Ausdrucke ist daher NICHT zulässig, da ansonsten mehrere Rezepte dieselbe REZID besitzen und somit der Einlöseprozess in den Apotheken/bei den Bandagisten nicht mehr problemlos möglich ist!
Die leeren Rezeptausdrucke sind zur Verwendung bei Offlinefällen des eCS bzw. für die Verwendung bei Hausbesuchen gedacht.

Alternativ dazu können mittels der Funktion
  • eRezeptIdsErstellen()
REZIDs erzeugt werden (Blankorezept ohne Personendaten).
Zu jeder erzeugten REZID wird auch ein Datamatrixcode mitgeliefert. Auch hinter jeder so erzeugten REZID steht ebenfalls bereits ein eRezeptdatensatz eines Kassenrezeptes.
D.h. auch die so erzeugten REZIDs sind NICHT mehrfach für die Rezeptausstellung zu verwenden.
Die Erzeugung der REZIDs ist zur Verwendung bei Offlinefällen des eCS gedacht. Es ist zu beachten, dass in diesem Fall die Erzeugung eines Ausdrucks durch die VPSWH vorzunehmen ist. Siehe hierzu auch das Kapitel Arten der Rezeptausstellung.

e-Rezept erstellen

Für das Erstellen eines e-Rezepts stehen folgende Funktionen zu Verfügung:
  • administrativeDatenPruefen()
  • medikamentenSuche()
  • eRezeptSpeichern()
Die Erstellung mittels dieser Funktionen setzt immer die Erstellung für einen bestimmten Patienten voraus.

Mittels der Funktion administrativeDatenPruefen() werden die Patientendaten und die administrativen Voraussetzungen für die Ausstellung geprüft. Liefert diese Funktion bereits einen fachlichen Fehler (z.B. kein Anspruch, kein passender Vertrag, ...) ist der Aufruf der Funktion eRezeptSpeichern() nicht mehr zielführend!
Es wird daher explizit empfohlen vor der Speicherung mittels eRezeptSpeichern() die Funktion administrativeDatenPruefen() aufzurufen.

Die Funktion medikamentenSuche() dient der Unterstützung bei der Suche nach Arzneispezialitäten zur Erfassung der gewünschten Verordnungen.

Mittels der Funktion eRezeptSpeichern() kann das e-Rezept gespeichert werden.

Erfolgt die Speicherung unter Angabe von Verordnungen wird ein vollständiges e-Rezept ausgestellt.
Erfolgt die Speicherung ohne Angabe von Verordnungen wird ein Blankorezept mit Personendaten ausgestellt.

In einem Rezept können maximal 10 Verordnungen erfasst werden. Bzgl. der Verknüpfung bei bewilligungspflichtigen Heilmittel siehe Kapitel e-Rezept und ABS.

Nach Abschluss der Erfassung eines vollständigen Rezeptes (d.h. nach einer eventuellen Neuausstellung aufgrund einer ABS Rückantwort) ist im Falle eines eRezeptes für eine SV-Person das Rezept (sofern kein Opt-Out vorliegt) in der eMedikation zu speichern. Siehe hierzu Kapitel e-Rezept und E-MED.

ABS Abgleich

Wurde bei der Ausstellung eines e-Rezeptes bei mindestens einer Verordnung angegeben, dass hierfür ein ABS Antrag erfasst werden soll, wird dieser Antrag mit dem angelegten e-Rezept verknüpft (nur zulässig bei Kassenrezept).

Mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() können die eRezepte ermittelt werden, die eine solche Verknüpfung enthalten und für die bereits eine Rückantwort vorhanden ist.

Um zu kennzeichnen, dass die Antwort gelesen wurde, ist die Funktion eRezeptAbsAbgleichKennzeichnen() aufzurufen. Anderenfalls wird das betroffene e-Rezept weiterhin bei der oben genannten Suche retourniert.

Im Falle einer Ablehnung bzw. einer Änderung der Bewilligung ist das bestehende Rezept zu stornieren und ein neues Rezept anzulegen.

Siehe hierzu auch das Kapitel e-Rezept und ABS.

EMED Kopplung

Mittels der Funktion eRezeptEMedikationKoppelnEntkoppeln kann nach Ausstellung eines vollständigen e-Rezeptes und der Erfassung des Rezeptes in der e-Medikation eine Kopplung vorgenommen werden. In diesem Fall wird die angegebene EMED-ID zum angegebenen e-Rezept gespeichert.

Es ist zu beachten, dass die EMED ID vom REZ-Service nur formal geprüft werden kann. Aufgrund der geteilten Infrastruktur (eCS vs. ELGA e-Medikation) kann nicht geprüft werden ob die EMED ID wirklich existiert und dem Patienten des e-Rezepts zugeordnet ist bzw. dem passenden Datensatz.

Es ist daher durch die VPSW die richtige Verknüpfung sicherzustellen.

Mittels der Funktion ist es auch möglich eine bereits bestehende Verknüpfung wieder zu entkoppeln. Siehe hierzu auch das Kapitel e-Rezept und E-MED.

Erstellte Rezepte abfragen

Mittels der Funktion selbstErstellteERezepteSuchen() kann nach selbst erstellten Rezepten gesucht werden. Zur Einschränkung stehen bestimmte Suchkriterien zur Verfügung wie z.B. KVT oder Personenidentifikatoren.

Die Suche erfolgt nur über Rezepte mit Personendaten. D.h. reine Blankorezepte (ohne Personendaten und Verordnungsdaten) werden hier nicht retourniert.

Die Funktion liefert zu den gefundenen Rezepten nur Überblicksinformationen und nicht die ganzen Rezeptdaten.

Um die Detaildaten abzufragen, muss die Funktion verordnerERezeptRezIdAbfragen() verwendet werden. Mit dieser Funktion kann ein bestimmtes Rezept abgefragt werden und (sofern das Rezept noch offen ist) nochmals ein Ausdruck angefordert werden. Die Abfrage ist nur für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Mit dieser Funktion können bei Bedarf auch Blankorezepte erneut abgefragt werden (sofern die Ausstellung nicht mehr als die definierte Anzahl an Tagen zurückliegt).

Erstelltes Rezept stornieren

Mittels der Funktion selbstErstelltesERezeptStornieren() kann ein selbst erstelltes Rezept storniert werden.

Die Stornierung ist jedoch nur möglich, wenn das Rezept noch offen ist (nicht storniert, noch keine Abgaben, nicht abgelaufen ...), im Rezept Personendaten gespeichert sind und die Ausstellung nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Tagen zurückliegt.
D.h. reine Blankorezepte (ohne Personendaten und Verordnungsdaten) können NICHT storniert werden.

Abgeber

e-Rezept abfragen

Aus Sicht des Abgebers gibt es folgende Funktionen um Rezeptdaten abzufragen:
  • eRezeptMitECardAbfragen()

    Mittels dieser Funktion können von einem Patienten mittels der e-card Informationen über die Rezepte abgefragt werden. Die Suche ermittelt alle vollständigen e-Rezepte (siehe hierzu auch das Kapitel Arten der Rezeptausstellung) innerhalb eines gewissen Zeitraums. Zu jeden ermittelten Rezept wird der Rezeptstatus retourniert, sowie die Information, ob es sich um ein einlösbares Rezept handelt oder nicht. Siehe hierzu auch das Kapitel Abfrage von Rezepten.
    Vertragspartner mit alleinigen REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST Recht erhalten in dieser Abfrage nur e-Rezepte des Patienten, die vom Aussteller aufgrund der verschriebenen Heilmittel für eine mögliche Abgabe durch einen Bandagisten gekennzeichnet wurden.

  • selbstAbgegebeneERezepteSuchen()

    Mittels dieser Funktion können Überblicksdaten über alle Rezepte abgefragt werden, für die vom abfragenden Vertragspartner innerhalb eines gewissen Zeitraums eine Abgabe erfasst wurde.

  • abgeberERezeptRezIdAbfragen()

    Diese Funktion dient der Abfrage von Detaildaten eines Rezeptes. Mittels eines Parameters kann definiert werden ob die Abfrage zu einem Rezept erfolgt das bereits abgegeben wurde, oder für das die Erfassung einer Abgabe gewünscht ist. Hinweis: Anhand der Daten im DataMatrixcode eines Rezeptes ist erkennbar ob es sich um ein vollständiges, ein Blankorezept oder ein Blankorezept mit Personendaten handelt.´ Siehe hierzu auch die Kapitel Arten der Rezeptausstellung und Abfrage von Rezepten.

e-Rezept einlösen

Die Einlösung eines Kassen-e-Rezeptes erfolgt in Abhängigkeit der Art der Rezepterstellung (siehe Kapitel Arten der Rezeptausstellung).

Für Blankorezepte muss bei der Einlösung die Angabe des Patienten erfolgen, sowie die Angabe des Verordnungsdatums. Anhand der Daten werden die Anspruchsdaten des Patienten zum Zeitpunkt der Rezeptverordnung abgefragt.
Wird eine bereits offline erfasste Einlösung eines Blankorezeptes nacherfasst, ist dies explizit mittels Parameter mitzuteilen (siehe hierzu Kapitel Nacherfassung der Einlösung).

Bei der Einlösung eines vollständigen e-Rezeptes muss für jede angegebenen Verordnung erfasst werden, wie mit dieser umgegangen wurde (Abgabe / Keine Abgabe / Teilabgabe / In Bestellung). Es ist nicht zulässig zu einer Verordnung keinen Abgabedatensatz zu schicken. Bei jedem Abgabedatensatz muss der Expandierende erfasst werden.

In allen Fällen (vollständiges Rezept, Blanko mit oder ohne Personendaten) ist die Erfassung der generellen Abgabeinformationen wichtig. Dabei muss die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren angegeben werden.
Es gilt hierbei, dass immer die Gesamtanzahl einzugeben ist. D.h. sollten für ein e-Rezept mehrere Abgaben erfasst werden (aufgrund von Abgabeschritte und Bestellungen), ist jeweils der aktuelle Gesamtstand anzugeben und nicht die einzelnen bei der jeweiligen Abgabe eingehobenen Rezeptgebühren.

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung e-Rezept.

Die Erfassung der Abgabe in e-Medikation ist wie bisher durchzuführen!

Privatrezept einlösen

Privatrezepte können im e-Rezept-Service nur als vollständige e-Rezepte gespeichert werden.

Bei der Einlösung eines Privat-Rezeptes ist nur für die tatsächlich abgegebene Verordnung die Abgabe zu erfassen. Bei jedem Abgabedatensatz muss der Experdierende erfasst werden. Für Verordnungen, für die keine Abgabe durch den Vertragspartner erfolgt, ist kein Datensatz zu übermitteln.

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung e-Rezept.

Die Erfassung der Abgabe in e-Medikation ist wie bisher durchzuführen!

e-Rezept Abgabe ändern

Mittels der Funktion eRezeptAbgabeAendern() ist es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, eine bereits erfasste Abgabe eines Kassenrezeptes zu ändern.

Die Funktion ist nicht für die Erfassung weiterer Abgabedaten verfügbar, sondern nur für die Änderung bereits erfasster Abgabedaten. Dabei ist die Konsistenz der Abgabedaten zu beachten.

Privatrezept Abgabe ändern

Mittels der Funktion privatrezeptAbgabeAendern() ist es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, eine bereits erfasste Abgabe eines Privatrezeptes zu ändern.

Die Funktion ist nicht für die Erfassung weiterer Abgabedaten verfügbar, sondern nur für die Änderung bereits erfasster Abgabedaten. Dabei ist die Konsistenz der Abgabedaten zu beachten.

e-Rezept Abgabe stornieren

Mittels der Funktion eRezeptAbgabeStornieren() ist es möglich ein Rezept wieder in den Status "offen" (bzw. abgelaufen) zu setzen, indem die Abgabe des Rezeptes storniert wird.

Es werden in diesem Fall alle Abgabeinformationen zum Rezept storniert und nicht nur bestimmte Abgabedaten!

Papierrezept einlösen

Für die Einlösung eines Papierrezeptes stehen die Funktionen
  • anspruchStichtagErmitteln()
  • papierrezeptEinloesen()
zur Verfügung.

Mittels der Funktion zur Ermittlung des Anspruchs kann zum Verordnungsdatum der Anspruch des Patienten ermittelt werden. Mittels der Einlösefunktion kann die Einlösung eines Papierrezeptes bekannt gegeben werden. Die Einlösung eines Papierrezeptes mittels des e-Rezeptservice ist nur für Kassenrezepte erlaubt.

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung Papierrezept, sowie das Kapitel Nacherfassung der Einlösung bzgl. der Möglichkeit der Nacherfassung einer bereits offline erfassten Papierrezept-Einlösung.

Papierrezept-Abgaben abfragen

Selbst erfasste Abgabeinformationen zu Papierrezepten können mittels der Funktionen
  • selbstAbgegebenePapierrezepteSuchen()
  • papierrezeptRegoIdAbfragen()
abgefragt werden.

Die Suche unterstützt verschiedene Suchkriterien und liefert Überblicksdaten der Abgaben.

Die Abfrage mittels REGOID liefert die Detaildaten der Abgabe.

Datensätze downloaden

Für die Abrechnung werden die abrechnungsrelevanten Rezept- und Regodatensätze benötigt. Diese werden einerseits im Zuge der Einlösung retourniert, anderseits gibt es die Möglichkeit die Datensätze explizit herunterzuladen.

Dazu können folgende Funktionen verwendet werden:
  • eRezepteDatensatzDownloaden
  • regoDatensatzDownloaden
Bei beiden Funktionen werden definierte Suchkriterien zur Einschränkung der Suchergebnisse angeboten.
Die Funktionen retournierten nur abrechnungsrelevante Datensätze. D.h. Abgaben die noch in Bestellung sind werden NICHT geliefert.

Das Rückgabeobjekt enthält jeweils ein ZIP Archiv mit den ermittelten Datensätzen.

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