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Package at.chipkarte.client.rez.soap

Interface und Klassen des e-Rezept Service (REZ).

See: Description

Package at.chipkarte.client.rez.soap Description

Interface und Klassen des e-Rezept Service (REZ). Enthält den SOAP-Endpoint IRezService, sowie die dazu notwendigen Klassen.

Inhalt der REZ Package-Beschreibung:

Allgemein

Das REZ Service dient der Erfassung von Rezepten durch einen Verordner und der Einlösung durch einen Abgeber. Für den Abgeber werden Datensätze für die Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Rechte

Mittels der Funktion getBerechtigungen() aus dem BASE Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.

Das REZ Service unterscheidet auf Funktionsebene folgende Rechte:
  • REZ.CORE
  • REZ.ERFASSEN
  • REZ.EINLOESUNG
  • REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST
  • REZ.ABS

Funktionen benötigte Rechte  Fehlermeldung bei Aufruf ohne benötigte Rechte 
Blankorezepte erstellen
e-Rezept-IDs erstellen
Administrative Daten prüfen
Medikamente suchen
e-Rezept speichern
selbsterstellte e-Rezepte abfragen
e-Rezept Detaildaten per REZID beim Verordner abfragen
selbst erstelltes e-Rezept stornieren
e-Rezept mit e-Medikation koppeln/entkoppeln
REZ.CORE
REZ.ERFASSEN
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ.ERFASSEN
e-Rezepte mit erstelltem ABS Antrag suchen
e-Rezept als abgeglichen kennzeichnen
REZ.CORE
REZ.ERFASSEN
REZ.ABS
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ.ERFASSEN
AccessException.MISSING_REZ.ABS
e-Rezept eines Patienten mittels e-card beim Abgeber abfragen
e-Rezept Detaildaten per REZID beim Abgeber abfragen
e-Rezept einlösen
selbstabgegebene e-Rezepte abfragen
Abgabe ändern
Abgabe stornieren
e-Rezept Datensätze downloaden
Anspruch für einen bestimmen Stichtag ermitteln
Papierrezept einlösen
selbstabgegebene Papierrezepte suchen
Papierrezeptabgabe per REGOID beim Abgeber abfragen
REGO Datensätze downloaden

REZ.CORE
REZ.EINLOESUNG und/oder REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST
AccessException.MISSING_REZ_CORE
AccessException.MISSING_REZ_EINLOESUNG


Das Recht REZ.ABS wird zusätzlich bei der Erfassung eines e-Rezepts bei Bedarf überprüft. Im Fehlerfall wird eine entsprechende REZ-Exception retourniert.
Das bei der Funktion getBerechtigungen() eventuell retournierte Recht REZ.EMED wird an der SS12 nicht benötigt.

Online-/Offline-Status

Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb NICHT abgefragt werden! Die Abfrage sollte nur durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service wieder online ist, sofern zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.

Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.

Die Abfrage ist über eine REST-Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (PROD-Instanz) bzw. GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)

Ist der Server erreichbar, wird die Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.

SV-Nummer vs. e-card CardToken vs. EKVK-Daten

Bei den REZ-Funktionen mit Kartenunterstützung unterscheidet man folgende unterschiedliche Eingabevarianten zur Identifikation des Patienten:
  • SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder EKVK-Daten
  • SV-Nummer und/oder e-card CardToken
  • e-card CardToken

Das e-card CardToken (SV-Signaturtoken mit e-card) kann mittels REST-Schnittstelle vom Kartenleser angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Service zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter: Swagger Doku Kartenleser.

Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon, ob eine e-card vorhanden ist, ein e-card CardToken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein e-card CardToken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Der CardToken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden verwendbar.
Welcher CardToken vom jeweiligen Service unterstützt wird, ist bei den Services selbst definiert.
In REZ wird nur der e-card CardToken unterstützt.

Für die Angabe innerhalb der Funktionen gilt:

SV-Nummer und/oder e-card CardToken oder EKVK-Daten

Darunter fallen folgende REZ-Funktionen:
  • administrativeDatenPruefen()
  • eRezeptSpeichern()
  • eRezeptMitAbsSuchen()
Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card CardToken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss die SV-Nummer zum Patienten gehören, dessen e-card zur Ausstellung des e-card CardTokens verwendet wurde. Ein EKVK-Patient muss mittels den EKVK-Daten angegeben werden. Eine Angabe der EKVK-Daten gemeinsam mit einer SV-Nummer oder einen e-card CardToken ist nicht zulässig.

SV-Nummer und/oder e-card CardToken

Darunter fällt folgende REZ-Funktion:
  • anspruchStichtagErmitteln()
Diese Funktion ist nur für SV-Patienten verwendbar. Ein SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card CardToken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss die SV-Nummer zum Patienten gehören, dessen e-card zur Ausstellung des e-card CardTokens verwendet wurde.

e-card CardToken

Darunter fällt folgende REZ-Funktion:
  • eRezeptMitECardAbfragen()
Der SV-Patient kann nur mittels e-card CardToken angegeben werden.

Hinweis: Bei den Abfrage-/Suchfunktionen in REZ werden keine CardToken unerstützt. Die Identifikation eines Patienten erfolgt in Abhängigkeit der Suchfunktion per SV-Nummer, per Name bzw. anhand der angegebenen ID.

Prinzipielle Erklärungen

Prinzipieller Ablauf für das Erstellen und Einlösen eines e-Rezepts

Im Zuge einer Untersuchung wird festgestellt, dass der Patient ein bestimmtes Heilmittel benötigt.
Der Arzt stellt für den Patienten ein vollständiges e-Rezept aus. Im Falle eines Kassenrezepts ist in Abhängigkeit des gewünschten Heilmittels das Einholen der chefärtzlichen Bewilligung durch den Arzt möglich.

Der Arzt überreicht dem Patienten das e-Rezept. Handelt es sich um ein Kassenrezept und besitzt der Patient Zugriff auf das e-Rezept Service in "MeineSV", ist die Weitergabe eines Drucks nicht zwingend notwendig.
Handelt es sich um einen EKVK-Patienten ist das e-Rezept jedenfalls auszudrucken.

Hinweis: Sowohl für ein Kassenrezept, als auch für ein Privatrezept muss der Patient zum Zeitpunkt der Ausstellung einen gültigen Versicherungsanspruch besitzen.

Der Patient geht in die Apotheke / zum Bandagisten und übergibt dem Apotheker/Bandagisten den e-Rezept Ausdruck. Dieser scannt den DataMatrix-Code auf dem Ausdruck, um auf die Daten des e-Rezepts zuzugreifen.
Alternativ übergibt der Patient dem Apotheker/Bandagisten seine e-card bzw. zeigt das e-Rezept auf seinem Handy.
Der Apotheker/Bandagist übergibt dem Patienten das gewünschte Heilmittel und löst das e-Rezept ein.

Alternativ informiert der Apothekter/Bandagist den Patienten darüber, dass das Heilmittel aktuell nicht vorhanden ist und bestellt werden muss. Der Apotheker/Bandagist setzt das e-Rezept "in Bestellung" und löst das e-Rezept später bei Übergabe des Heilmittels ein.

Neben der Ausstellung eines vollständigen e-Rezepts ist auch die Ausstellung von Blankorezepten. Blankorezepte können entweder elektronische Personendaten enthalten oder nicht.

Bei der Einlösung von e-Rezepten gilt: Es müssen die Angaben auf dem Papierausdruck beachtet werden (sofern vorhanden). Weichen abrechnungsrelevante Daten auf dem Papierasdruck von den elektronisch erfassten Daten ab, muss der Papierausdruck bei der Abrechnung mitgeschickt werden.

Mittels REZ ist auch die Einlösung von Papierrezepten (keine REZID) möglich. Dieser Ablauf dient zur Feststellung des Anspruchs des Patienten, sowie der Übermittlung der eingehobenen Rezeptgebühren. Bei der Einlösung von reinen Papierrezepten ist das Papierrezept bei der Abrechnung mitzuschicken.

Im Falle eines Kassenrezepts wird bei der Einlösung die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren erfasst. Bei der Abgabeerfassung von Privatrezepten ist keine Rezeptgebühr zu erheben und anzugeben.

Im Falle eines Privatrezepts ist (sofern vom Verordner angegeben) eine Mehrfachabgabe von Verordnungen möglich. Eine einzelne Abgabe löst in diesem Fall das e-Rezept nicht vollständig ein.

Rezeptprozess beim Verordner

Arten der Rezeptausstellung

Es gibt folgende Möglichkeiten, mittels REZ ein e-Rezept auszustellen:
  • Vollständiges e-Rezept mit Personen- und Verordnungsdaten

    Der Patient und die Verordnung ist bekannt.
    Es wird mittels der Funktion eRezeptSpeichern() ein e-Rezept gespeichert. Es werden sowohl die Personendaten, als auch Verordnungsdaten angegeben. Die Ausstellung ist als Kassenrezept oder als Privatrezept möglich.

  • Blankorezept mit elektronischen Personendaten, ohne elektronische Verordnungsdaten

    Der Patient ist bekannt, die Verordnung jedoch noch nicht (z.B. bei einem Hausbesuch).
    Es wird mittels der Funktion eRezeptSpeichern() ein e-Rezept gespeichert. Es werden nur die Personendaten angegeben. Die Ausstellung ist nur als Kassenrezept möglich.

  • Blankorezept ohne elektronische Personen- und Verordnungsdaten

    Der Patient und somit auch die Verordnung sind nicht bekannt.
    Mittels der Funktion blankoERezepteErstellen() können Blankoformulare als PDF mit REZIDs generiert werden. Jedes PDF entspricht einen gespeicherten e-Rezept-Datensatz und ist in Folge dessen nur einmal für die Ausstellung eines e-Rezepts zu verwenden.
    Mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen() können REZIDs generiert werden. Jede generierte REZID entspricht einem gespeicherten e-Rezept-Datensatz und ist in Folge dessen nur einmal für die Ausstellung eines e-Rezepts zu verwenden.
    Werden nur REZIDs generiert, muss bei der Verwendung dieser (zur Ausstellung eines e-Rezepts für den Patienten) durch die Vertragspartner-Software (VPSW) ein Druck aufbereitet werden. Die Ausstellung ist nur als Kassenrezept möglich. (Blankorezepte sind immer Kassenrezepte.)
Nur bei einem vollständigen e-Rezept sind alle Daten elektronisch gespeichert.
Bei e-Rezepten ohne elektronische Verordnungs- und/oder Personendaten sind im e-Rezept nur die jeweils angegebenen Daten gespeichert.

Eine Änderung des e-Rezepts ist NICHT möglich. D.h. es können zu einem e-Rezept das mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen() erstellt wurde keine Personendaten bzw. Verordnungsdaten nachträglich elektronisch dazugespeichert werden. Eine elektronische Verknüpfung zu einer Person findet in diesem Fall erst bei der Einlösung in der Apotheke / beim Bandagisten statt.
Die Ausgabe eines Ausdrucks an den Patienten ist in diesen Fällen somit zwingend notwendig.

Bei der Erstellung eines vollständigen e-Rezepts oder eines Blankorezepts (mit Personendaten mittels der Funktion eRezeptSpeichern() bzw. ohne Personendaten mittels der Funktion blankoERezepteErstellen()) wird immer ein PDF durch das e-card System retourniert.

Bei Abfrage von REZIDs (mittels der Funktion eRezeptIdsErstellen()) wird kein PDF retourniert. Die Druckaufbereitung obliegt der VPSW.
Der Druck sollte folgenden Vorgaben entsprechen:

Druck

#BeschreibungK/M/B
1DataMatrix-CodeM
2REZID des Rezeptes
Format: XXXX XXXX XXXX
M
3KV-Träger des PatientenM
4SVNR (Format: XXXX XXXXXX) oder Kennnummer des Karteninhabers des Patienten
Überschrift im Falle von EKVK ist "EKVK".
M
5Name des Patienten
Titel Vorne Vorname Nachname, Titel Hinten
M
6Anschrift Zeile 1 des Patienten
Strasse
K
7Anschrift Zeile 2 des Patienten
Staatencode - Postleitzahl Ort
Der Staatencode inklusive Bindestrich wird nur angedruckt, wenn der Staatencode ungleich "AT" ist.
K
8Rezeptgebührenbefreit
"Ja"/"Nein"
M
9Überschrift der Versichertendaten "Versicherte/r".
Nur angezeigt bei Mitversicherung.
K
10SVNR des Versicherten
Format: XXXX XXXXXX
K
11Name des Versicherten
Titel Vorne Vorname Nachname, Titel Hinten
K
12Datum der Ausstellung
Format: TT.MM.JJJJ
M
13Gültig-Bis-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
M

Anschließend sind die einzelnen Verordnungen anzuführen. Am Ende des e-Rezepts ist der Stempel zu platzieren.

e-Rezept und ABS

Wird ein bewilligungspflichtiges Heilmittel verschrieben, ist für dieses eine Bewilligung durch ABS-relevante Träger einzuholen.
  • Anfrage einer Bewilligung

    • mittels ABS

      Das Stellen einer Bewilligungsanfrage ist weiterhin mittels ABS möglich.
      In diesem Fall muss die ABS-Anfrage-ID der Anfrage zwingend in den Verordnungen des e-Rezepts angegeben werden, auf die sich die Anfrage bezieht. Es gibt hier nur eine Zuordnung auf Anfrage-Ebene und nicht zwischen den Verordnungen.
      Es können nur Anfragen verknüpft werden, die bereits beantwortet wurden und bei denen mindestens eine Verordnung nicht abgelehnt wurde.

    • mittels e-Rezept

      Das Stellen einer Bewilligungsanfrage ist auch mittels REZ möglich.
      In diesem Fall sind bei bewilligungspflichtigen Verordnungen das entsprechende Flag zu setzen und die ABS-relevanten Daten anzugeben. Danach wird durch das e-Rezept Service eine ABS-Anfrage aufbereitet und die Verordnungen und das e-Rezept entsprechend verknüpft.

      Mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() können e-Rezepte ermittelt werden, zu denen ein ABS-Antrag erstellt wurde und zu denen bereits eine Rückantwort eingelangt ist. Mittels der ABS-Anfrage-ID ist in ABS die Abfrage der Rückantwort möglich.

      Die Rückantwort ist entsprechend zu beurteilen: Sind in der Rückantwort Verordnungen, die abgelehnt oder nur mit Änderungen bewilligt wurden, so ist das e-Rezept zu stornieren und mit den Änderungen laut Rückantwort neu zu erfassen. In den Verordnungen, die sich auf die ABS-Anfrage beziehen, ist wie im Absatz "mittels ABS" beschrieben, der Verweis auf die ABS-Anfrage mittels ID aufzunehmen. Sind in der Rückantwort die Verordnungen alle bewilligt/bewilligungsfrei/kassenfrei, ist das verknüpfte e-Rezept mittels der Funktion eRezeptAbsAbgleichKennzeichnen() als abgeglichen zu kennzeichnen, damit dieses e-Rezept nicht mehr bei der Suche mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() retourniert wird.

      Hinweis: Es liegt in der Verantwortung des Arztes das e-Rezept dem Patienten auszuhändigen bzw. den Patienten mit dem e-Rezept aus der Ordination zu entlassen. Dies soll erst nach Bestätigung der Rückantwort vom chefärztlichen Dienst bzw. nach allfälligen Anpassungen am e-Rezept aufgrund der Antwort erfolgen.

  • Abbuchung aus dem Langzeitbewilligungsvorrat

    Wurde bereits eine ABS-Anfrage gestellt und diese für mehrere Monate bewilligt, kann die Verordnung mittels Abbuchung aus dem bestehenden Bewilligungsvorrat erfolgen.
    Die Abbuchung aus dem Bewilligungsvorat muss immer mittels ABS erfolgen. Eine inkludierte Abbuchung im Zuge der e-Rezeptausstellung wird nicht unterstützt; d.h. die Abbuchung aus dem Vorrat muss IMMER vor Erfassung des e-Rezepts erfolgen. Die Transaktionsnummer der Abbuchung ist in der entsprechenden Verordnung des e-Rezepts anzugeben.
Die verknüpften ABS-Anfrage-IDs werden im Rahmen der Abrechnung durch die Apotheker/Bandagisten weitergegeben. Durch die Angabe der IDs bei der Erfassung verringert sich Möglichkeit eventueller Rückrufe der KV-Träger bzgl. fehlender Bewilligungsanfragen.

e-Rezept und e-Medikation

Das e-card Service REZ umfasst den administrativen Ablauf des Rezeptierungsprozesses (Feststellung des Anpruchs, Erfassung der bezahlten Rezeptgebühren, ...).

Die ELGA-Anwendung e-Medikation (EMED) umfasst den medizinischen Aspekt des Rezeptierungsprozesses (Medikationsliste, ...). (Hinweis: Das e-card System bietet als erleichterten Zugang das e-card Service ELGAAD (ELGA-Adapter) an.)

Die beiden Services sind systemtechnisch voneinander getrennt. Ein Zugriff auf die Daten des anderen Service ist nicht möglich.

Nach der Erfassung des e-Rezepts mittels des REZ sind die Verordnungen in EMED zu erfassen. Im Gegensatz zu REZ ist dabei die Erfassung von Verordnungen zwingend notwendig; d.h. die Erfassung in ELGA erfolgt erst bei der tatäschlichen Verwendung des Rezeptes (und nicht beim Herunterladen von Blankoformularen).

Die eMED-ID der Verordnungen ist mit dem e-Rezept (auf Rezeptebene, nicht auf Verordnungsebene) zu koppeln.
Die Kopplung kann mittels Angabe der eMED-ID bei der Erfassung des e-Rezepts erfolgen (wenn bereits zuvor eine eMED-ID abgefragt wurde, mit der das Rezept dann in e-Medikation erfasst wird) oder mittels expliziter Kopplung mithilfe der Funktion eRezeptEMedikationKoppelnEntkoppeln(). Mithilfe dieser Funktion kann eine Kopplung auch wieder aufgehoben werden. Wird ein e-Rezept mit einem e-Medikationseintrag gekoppelt, wird die eMED-ID im e-Rezept gespeichert. Die Kopplung ist für begrenzte Zeit und nur für offene e-Rezepte mit Verordnungsdaten möglich, die für SV-Patienten erfasst wurden.

Mapping e-Rezept zu e-Medikation

EMED ParameterVersorgung
Rezept
RezeptartMit dem entsprechenden Code für "Kassenrezept"/"Privatrezept" aus EMED.
Metadaten
author - authorPerson - Namee-Rezept Verordner - Partnerdaten - Verordner Name
author - authorPerson - telecome-Rezept Verordner - Partnerdaten - Verordner Telefon
sourcePatientInfo - SVNRe-Rezept Verordner - SvPatient - SVNR
sourcePatientInfo - Name - Nachnamee-Rezept Verordner - SvPatient - Zuname
sourcePatientInfo - Name - Vorname1e-Rezept Verordner - SvPatient - Vorname
sourcePatientInfo - Name - TitelHintene-Rezept Verordner - SvPatient - Titel hinten
sourcePatientInfo - Name - TitelVornee-Rezept Verordner - SvPatient - Titel vorne
sourcePatientInfo - Geburtsdatume-Rezept Verordner - SvPatient - Geburtsdatum
sourcePatientInfo - Geschlechte-Rezept Verordner - SvPatient - Geschlecht umgewandelt in den entsprechenden "Code" des Geschlechts
Verordnung
Metadaten(Die Metadaten der EMED-Verordnung sind ident zu den Metadaten im EMED-Rezept.)
Arznei - Arzneimittel - PZNe-Rezept Verordner - Verordnung - PZN
Arznei - Arzneimittel - Handelsnamee-Rezept Verordner - Verordnung - Handelsname Arzneispezialität
Arznei - Arzneimittel - Packungsgrößee-Rezept Verordner - Verordnung - Packungsgröße
Arznei - Arzneimittel - Packungseinheite-Rezept Verordner - Verordnung - Packungseinheit
Packungene-Rezept Verordner - Verordnung - Packungsanzahl
Arznei - Magistrale Zubereitung - Name der Magistralen Zubereitung e-Rezept Verordner - Verordnung - Magistrale Zubereitung Sofern in der Verordnung der Parameter Packungsgröße versorgt ist, wird folgende Information angehängt: <Leerzeichen><Trennzeichen Strichpunkt><Text "Packungsgröße:"><Leerzeichen><Wert aus Parameter Packungsgröße> Sofern in der Verordnung der Parameter Packungseinheit versorgt ist, wird folgende Information angehängt: <Leerzeichen><Trennzeichen Strichpunkt><Text "Packungseinheit:"><Leerzeichen><Wert aus Parameter Packungseinheit>
Zusatzinformationen - ergänzende Informationene-Rezept Verordner - Verordnung - Anmerkungen
Dosierunge-Rezept Verordner - Verordnung - Einnahmeregel (Signatur)
Zusatzinformationen - alternative Einnahmee-Rezept Verordner - Verordnung - Alternative Einnahme


Rezeptprozess beim Abgeber

Abfrage von Rezepten

Für die Abfrage von e-Rezepten zwecks Einlösung stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
  • eRezeptMitECardAbfragen()

    Diese Funktion retourniert Informationen über die vollständig erfassten e-Rezepte des Patienten innerhalb eines gewissen Zeitraums.

    Dabei werden nur Daten von e-Rezepten retourniert, die elektronische Personen- und Verordnungsdaten enthalten.

    Es werden sowohl offene, als auch bereits abgegebene (sowohl eigene als auch fremde Abgaben), abgelaufene und stornierte e-Rezepte retourniert. Bei jedem gefundenen Eintrag wird die Information retourniert, ob für dieses e-Rezept eine Einlösung durch den abfragenden Vertragspartner möglich ist.

    Zur Abfrage der Detaildaten ist die Funktion abgeberERezeptRezIdAbfragen() zu verwenden. Die Detaildaten können nur von e-Rezepten abgefragt werden, die entweder einlösbar sind oder vom Vertragspartner bereits eingelöst wurden.

    Hinweis: Vertragspartner mit dem Recht REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST (und NICHT dem Recht REZ.EINLOESUNG) erhalten in dieser Abfrage nur e-Rezepte von Patienten, die vom Aussteller aufgrund der verschriebenen Heilmittel für eine mögliche Abgabe durch einen Bandagisten gekennzeichnet wurden.

  • abgeberERezeptRezIdAbfragen()

    Mittels des Parameters abfrageart wird angegeben, ob der Zugriff auf ein "neues" (noch einlösbares) e-Rezept erfolgt oder ob die Abfrage für ein e-Rezept erfolgt, zu dem bereits Abgabedaten erfasst wurden. Die Abfrage findet mittels REZID statt.

    Die REZID kann auf folgende Arten ermittelt werden:

    • manuelle Eingabe

      Der Vertragspartner gibt die REZID laut Rezeptausdruck manuell ein.

    • anhand der zuvor abgefragten Rezeptinformationen bzw. anhand in der Software gespeicherter Daten

      Es wurden zuvor Rezeptinformationen abgefragt eRezeptMitECardAbfragen() bzw. Informationen in der Software gespeichert (REZID).

    • durch Auswertung des DataMatrix-Codes

      Der DataMatrix-Code kann mittels eines DataMatrix-Code Lesers gescannt werden.
      Die Informationen des DataMatrix-Code lassen sich in folgende drei Blöcke teilen:

      • Administrative Daten

        Die Administrativen Daten sind mit Ausnahme des Verordnungsdatums im DataMatrix-Code IMMER enthalten.

        • Rezept Kennzeichen
          Ist immer mit "eREZ" belegt.

        • Version
          Aus der Version leitet sich der weitere Aufbau des Inhalts des DataMatrix-Codes ab.
          Es gibt folgende Versionen:
          • 11
            Das Kassenrezept wurde für eine SV-Person mit Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 12
            Das Kassenrezept wurde für eine SV-Person ohne Verordnungsdaten erfasst (Blanko mit Personendaten).
          • 13
            Das Privatrezept wurde für eine SV-Person mit Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 21
            Das Kassenrezept wurde für einen EKVK-Patienten mit Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 22
            Das Kassenrezept wurde für einen EKVK-Patienten ohne Verordnungsdaten erfasst (Blanko mit Personendaten).
          • 23
            Das Privatrezept wurde für einen EKVK-Patienten mit Verordnungsdaten erfasst (vollständiges e-Rezept).
          • 31
            Das Kassenrezept wurde ohne Personen- und Verordnungsdaten erfasst (Blanko ohne Personendaten).

        • REZID
          12-stellige ID. Dient zur eindeutigen Identifizierung eines e-Rezeptdatensatzes.

        • VPNR
          6-stellige Nummer des Vertragspartners, der den e-Rezeptdatensatz erfasst hat.

        • Verordnungsdatum
          Datum der fachlichen Verordnung im Format JJJJMMDD.
          Das Verordnungsdatum ist nur bei den Versionen 11, 12, 13, 21, 22 und 23 versorgt.

      • Patientendaten

        Die Patientendaten sind nur bei den Versionen 11, 12, 13, 21, 22 und 23 versorgt.

        • SVNR
          10-stellige Versicherungsnummer des Patienten. Ist nur bei den Versionen 11, 12 und 13 versorgt.

        • KVT
          2-stelliger KVT-Code des zuständigen KV-Trägers. Ist nur bei den Versionen 11 und 12 versorgt.

        • Rezeptgebührenbefreiung
          Kennzeichen, ob eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt (J/N). Ist nur bei den Versionen 11 und 12 versorgt.

        • EKVK

          1- bis 30-stellige Kennnummer des EKVK-Patienten. Ist nur bei den Versionen 21, 22 und 23 versorgt.

      • EMED

        Die Informationen hinsichtlich der Verküpfung zur e-Medikation kann nur bei der Version 11 oder 13 versorgt sein.

        • e-Medikation Kennzeichen
          Ist immer mit "eMED" belegt.

        • EMED-Version
          Ist immer mit "12" belegt.

        • EMEDID
          12-stellige ID. Dient zur eindeutigen Identifizierung eines Datensatzes in e-Medikation.

        • Verordnungsdatum
          Im Format JJJJMMDD.

        • SVNR
          10-stellige Versicherungsnummer des Patienten.


      Als Trennzeichen innerhalb der Parameter der einzelnen Blöcke wird "^" verwendet.
      Als Trennzeichen zwischen den Blöcken wird "||" verwendet.

      V11 - Vollständiges Kassenrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>||<E-Med-Kennzeichen>^<EMED-Version>^<EMEDID>^<Verordnungsdatum>^<VSNR>

      Beispiele:
      mit EMED-Verknüpfung:
      eREZ^11^YSA3KU722533^123456^20190327||1866030395^11^J||eMED^12^XST3KU892344^20190327^1866030395
      ohne EMED-Verknüpfung:
      eREZ^11^YSA3KU4SVL23^123456^20190327||1833010160^15^N

      V12 - unvollständiges Kassenrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>

      Beispiel:
      eREZ^12^KELSKU72253D^123456^20190327||1866030395^11^J

      V13 - Vollständiges Privatrezept mit SV-Nummer

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<VSNR>^<KVT>^<Rezeptgebührenbefreit>||<E-Med-Kennzeichen>^<EMED-Version>^<EMEDID>^<Verordnungsdatum>^<VSNR>

      Beispiele:
      mit EMED-Verknüpfung:
      eREZ^13^KE5LSC62KMXS^123456^20190327||1866030395||eMED^12^XEJU84WSKPA2^20190327^1866030395
      ohne EMED-Verknüpfung:
      eREZ^13^KE5LSC62KMXS^123456^20190327||1833010160

      V21 - Vollständiges Kassenrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^21^L3JNFSPX692L^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V22 - unvollständiges Kassenrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^22^LDVN57KSLV39^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V23 - Vollständiges Privatrezept mit EKVK

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>^<Verordnungsdatum>||<EKVK>

      Beispiel:
      eREZ^23^YSA3KU722533^123456^20190327||458745212365475452145963147852

      V31 - Kassenrezept ohne elektronischen Personenbezug und ohne Verordnungsdaten

      Aufbau:
      <Rez-Kennzeichen>^<Version>^<REZID>^<VPNR>

      Beispiel:
      eREZ^31^KLS78LMSE129^123456

      Mittels der REZID aus dem DataMatrix-Code kann auf das e-Rezept zugegriffen werden. In Abhängigkeit der Version aus dem DataMatrix-Code kann bestimmt werden, ob das e-Rezept elektronische Verordnungsdaten enthält.

Einlösung eines e-Rezepts

Ein e-Rezept hat in Abhängigkeit des Verordnungsdatums und der Rezeptart eine vom System festgesetzte Gültigkeit.

Bei vollständigen e-Rezepten und e-Rezepten mit Personenbezug wird das Verordnungsdatum durch den Zeitpunkt der Ausstellung definiert. Bei Rezepten ohne elektronische Pesonen- und Verordnungsdaten muss das Verordnungsdatum bei der Einlösung angegeben werden.

Bei der Einlösung eines e-Rezept Kassenrezepts mit Verordnungsdaten gilt:
Für jede eletkronisch gespeicherte Verordnung muss beim Speichern der Erstangabe ein Abgabestatus übermittelt werden.
Wird ein Heilmittel nicht abgegeben (z.B. da der Patient dieses nicht will), so ist für diese Verordnung "keine Abgabe" zu wählen.
Ist ein Heilmittel nicht vorrätig, so kann eine Verordnung auf "in Bestellung" gesetzt werden. Es ist ebenfalls möglich, zu einer Verordnung mehrere Abgabeschritte zu dokumentieren. D.h. für eine Verordnung können mehrere Abgabeinformationen (zu unterschiedlichen Zeitpunkten) erfasst werden.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass nur bestimmte Abgabestatus aufeinander aufsetzen können:

bei Kassenrezepten:
Alter StatusNeuer Status
Teilabgabe auf KassenkostenTeilabgabe auf Kassenkosten
Abgabe auf Kassenkosten
Teilabgabe Privat
Abgabe Privat
Teilabgabe PrivatTeilabgabe auf Kassenkosten
Abgabe auf Kassenkosten
Teilabgabe Privat
Abgabe Privat
In BestellungTeilabgabe auf Kassenkosten
Abgabe auf Kassenkosten
Teilabgabe Privat
Abgabe Privat

Solange mindestens eine Verordnung einen der folgenden aktuellen (letzten) Status besitzt, gilt das gesamte e-Rezept als "in Bestellung": "in Bestellung", "Teilabgabe auf Kassenkosten" oder "Teilabgabe Privat".

Das Einlösen eines Kassenrezepts mittels der Funktion eRezeptEinloesen() ist für e-Rezepte möglich, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Der Status des e-Rezepts ist "offen" oder "in Bestellung" (durch den durchführenden Vertragspartner).
  • Das e-Rezept ist noch nicht abgelaufen (e-Rezepte "in Bestellung" besitzen eine erweiterte Gültigkeit).
bei Privatrezepten:
Alter StatusNeuer Status
Teilabgabe PrivatTeilabgabe Privat
Abgabe Privat
In BestellungTeilabgabe Privat
Abgabe Privat

Bei Privatrezepten werden die einzelnen Verordnungen unabhängig voneinander betrachtet. Jede Verordnung kann einzeln und bei Bedarf durch unterschiedliche Vertragspartner abgegeben werden. Ebenso ist unter Umständen eine Mehrfachabgabe möglich, sofern dies vom Verordner entsprechend angegeben wurde.

Das Einlösen eines e-Rezepts mittels der Funktion privatrezeptEinloesen() ist für e-Rezepte möglich, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Der Status des e-Rezepts ist "offen" oder "in Bestellung" (durch den durchführenden Vertragspartner).
  • Das e-Rezept ist noch nicht abgelaufen (Rezepte "in Bestellung" besitzen eine erweiterte Gültigkeit).

e-Rezepte, die bereits vollständig eingelöst wurden (das e-Rezept besitzt den Status "eingelöst") können nicht mehr mit der Funktion eRezeptEinloesen()/privatrezeptEinloesen() bearbeitet werden.
Um eine bereits abgeschlossene Einlösung zu bearbeiten, ist die Funktion eRezeptAbgabeAendern()/privatrezeptAbgabeAendern() zu verwenden.
Hinweis: Mit dieser Funktion können auch die Abgabedaten von "in Bestellung" befindlichen e-Rezepten geändert werden.

Sind im e-Rezept keine elektronischen Verordnungsdaten gespeichert (nur für Kassenrezepte möglich), ist trotzdem die Einlösung mittels der Funktion eRezeptEinloesen() durchzuführen. In diesem Fall ist der Gesamtstatus des e-Rezepts explizit anzugeben ("in Bestellung" oder "eingelöst").

Sowohl bei vollständigen, als auch nicht vollständigen Kassenrezepten ist die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben. Es gilt dabei: Es ist IMMER die Gesamtsumme aller bis zu diesem Zeitpunkt eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben und nicht nur die an diesen Tag eingehobenen Gebühren (Teilabgabe).

Sind auf dem e-Rezept-Ausdruck manuelle, abrechnungsrelevante Änderungen durch den Arzt verzeichnet, ist ein entsprechender Hinweis für die Abrechnung zu setzen und der e-Rezept-Ausdruck bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Wird ein Kassenrezept vollständig eingelöst (Status "eingelöst"), wird ein abrechnungsrelevanter e-Rezept Datensatz retourniert. Dieser ist für die Abrechnung des e-Rezepts zu verwenden.

Einlösung eines Papierrezepts

Bei Papierrezepten (keine REZID), bei denen es sich um Kassenrezepte handelt, ist eine Erfassung der Einlösung mittels des e-Rezept Service möglich.

Bei der Erfassung ist die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben.

Als Ergebnis der Durchführung wird ein abrechnunsrelevanter REGO Datensatz retourniert. Dieser enthält eine REGO-ID. Dieser referenziert eine definierte Papierrezeptabgabe.

Der REGO Datensatz ist gemeinsam mit dem Papierrezept bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Nacherfassung einer Einlösung

Ist das e-card System offline, ist die unmittelbare Erfassung der Einlösung nicht möglich.

Wurde ein vollständiges e-Rezept oder ein Blanko-e-Rezept mit elektronischen Patientendaten erstellt, sind alle benötigten Informationen am Ausdruck enthalten.
Die Heilmittel am e-Rezept können abgegeben werden und die Einlösung ist zu einem späteren Zeitpunkt im e-card System nachzuerfassen.

Bei der Einlösung eines Blanko-e-Rezepts oder eines Papierrezepts ist die Ermittlung des Anspruchs für die spätere Abrechnung relevant.
Ist die Ermittlung nicht möglich, da das e-card System offline ist, gibt es die Möglichkeit, den Anspruch beim Patienten zu erfragen und bei der Einlösung anzugeben, dass es sich um eine Nacherfassung einer bereits offline getätigten Abgabe handelt.
In diesem Fall findet im Zuge der Erfassung KEINE Anspruchsprüfung im e-card System statt und die Abrechnung geht an den angegebenen KV-Träger.

Funktionalität des e-Rezept Service


Verordner

Blanko-e-Rezepte erstellen

Mittels der Funktion
  • blankoERezepteErstellen()
können leere Kassenrezept-Ausdrucke für Blankorezepte ohne elektronische Personendaten heruntergeladen werden.
Jeder dieser Ausdrucke besitzt bereits eine eindeutige REZID.
Das Vervielfältigen dieser Ausdrucke ist NICHT zulässig, da ansonsten mehrere Rezepte dieselbe REZID besitzen und somit der Einlöseprozess in den Apotheken / bei den Bandagisten nicht mehr problemlos möglich ist.
Die leeren Rezeptausdrucke sind zur Verwendung in Offlinefällen des e-card System bzw. für die Verwendung bei Hausbesuchen gedacht.

Alternativ dazu können mittels der Funktion
  • eRezeptIdsErstellen()
REZIDs erzeugt werden (für Blankorezepte ohne elektronische Personendaten).
Zu jeder erzeugten REZID wird ein DataMatrix-Code mitgeliefert. Hinter jeder so erzeugten REZID steht ebenfalls ein leerer e-Rezept Datensatz eines Kassenrezeptes. Die so erzeugten REZIDs sind NICHT mehrfach für die Rezeptausstellung zu verwenden.
Im Offlinefall ist zu beachten, dass in diesem Fall die Erzeugung eines Ausdrucks durch die VPSW vorzunehmen ist. Siehe hierzu auch das Kapitel Arten der Rezeptausstellung.

e-Rezept erstellen

Für das Erstellen eines e-Rezepts stehen folgende Funktionen zu Verfügung:
  • administrativeDatenPruefen()
  • medikamentenSuche()
  • eRezeptSpeichern()
Die Erstellung mittels dieser Funktionen setzt immer die Erstellung für einen bestimmten Patienten voraus.

Mittels der Funktion administrativeDatenPruefen() werden die Patientendaten und die administrativen Voraussetzungen für die Ausstellung geprüft. Liefert diese Funktion bereits einen fachlichen Fehler (z.B. kein Anspruch, kein passender Vertrag, ...) ist der Aufruf der Funktion eRezeptSpeichern() nicht mehr zielführend.
Es wird daher explizit empfohlen, vor dem Speichern mittels eRezeptSpeichern() die Funktion administrativeDatenPruefen() aufzurufen.

Die Funktion medikamentenSuche() dient der Unterstützung bei der Suche nach Arzneispezialitäten zur Erfassung der gewünschten Verordnungen.

Mittels der Funktion eRezeptSpeichern() kann das e-Rezept gespeichert werden.

Erfolgt die Speicherung unter Angabe von Verordnungen, wird ein vollständiges e-Rezept ausgestellt.
Erfolgt die Speicherung ohne Angabe von Verordnungen, wird ein Blankorezept mit elektronischen Personendaten ausgestellt.

In einem e-Rezept können maximal zehn Verordnungen erfasst werden. Bzgl. der Verknüpfung bei bewilligungspflichtigen Heilmittel siehe Kapitel e-Rezept und ABS.

Nach Abschluss der Erfassung eines vollständigen e-Rezepts (d.h. nach einer eventuellen Neuausstellung aufgrund einer ABS Rückantwort) ist im Falle eines e-Rezeptes für eine SV-Person die Verordnungsdaten (sofern kein Opt-Out vorliegt) in der e-Medikation zu speichern. Siehe hierzu Kapitel e-Rezept und e-Medikation.

ABS Abgleich

Wurde bei der Ausstellung eines e-Rezeptes bei mindestens einer Verordnung angegeben, dass hierfür ein ABS Antrag erfasst werden soll, wird dieser Antrag mit dem gespeicherten e-Rezept verknüpft (nur zulässig bei Kassenrezept).

Mittels der Funktion eRezeptMitAbsSuchen() können die eRezepte ermittelt werden, die eine solche Verknüpfung enthalten und für die bereits eine Rückantwort vorhanden ist.

Um zu kennzeichnen, dass die Antwort gelesen wurde, ist die Funktion eRezeptAbsAbgleichKennzeichnen() aufzurufen. Anderenfalls wird das betroffene e-Rezept weiterhin bei der oben genannten Suche retourniert.

Im Falle einer Ablehnung bzw. einer Änderung der Bewilligung ist das bestehende e-Rezept zu stornieren und ein neues Rezept anzulegen.

Siehe hierzu auch das Kapitel e-Rezept und ABS.

Kopplung mit e-Medikation

Mittels der Funktion eRezeptEMedikationKoppelnEntkoppeln kann nach Ausstellung eines vollständigen e-Rezepts und der Erfassung der Verordnungsdaten in der e-Medikation eine Kopplung vorgenommen werden. In diesem Fall wird die angegebene EMEDID zum angegebenen e-Rezept gespeichert.

Es ist zu beachten, dass die EMEDID von REZ nur formal geprüft werden kann. Aufgrund der geteilten Infrastruktur (e-card System vs. ELGA e-Medikation) kann nicht geprüft werden, ob die EMEDID wirklich existiert und dem Patienten des e-Rezepts zugeordnet ist.

Es ist daher durch die VPSW die richtige Verknüpfung sicherzustellen.

Mittels der Funktion ist es auch möglich, eine bereits bestehende Verknüpfung wieder zu entkoppeln. Siehe hierzu auch das Kapitel e-Rezept und e-Medikation.

Erstellte e-Rezepte abfragen

Mittels der Funktion selbstErstellteERezepteSuchen() kann nach selbsterstellten e-Rezepten gesucht werden. Es stehen bestimmte Suchkriterien zur Verfügung, wie z.B. die Suche nach eine bestimmten KVT oder Personenidentifikatoren.

Die Suche umfasst nur e-Rezepte mit elektronischen Personendaten. Reine Blankorezepte (ohne elektronische Personendaten und Verordnungsdaten) werden nicht retourniert.

Die Funktion liefert zu den gefundenen e-Rezepten nur Überblicksinformationen und nicht die vollständigen Rezeptdaten.

Um die Detaildaten abzufragen, muss die Funktion verordnerERezeptRezIdAbfragen() verwendet werden. Mit dieser Funktion kann ein bestimmtes e-Rezept abgefragt und (sofern das e-Rezept noch offen ist) nochmals das e-Rezept-PDF angefordert werden. Die Abfrage ist nur für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Mit dieser Funktion können bei Bedarf auch Blanko-e-rezepte erneut abgefragt werden (sofern die Ausstellung nicht mehr als die definierte Anzahl an Tagen zurückliegt).

Erstellte e-Rezepte stornieren

Mittels der Funktion selbstErstelltesERezeptStornieren() kann ein selbsterstelltes e-Rezept storniert werden.

Die Stornierung ist jedoch nur möglich, wenn das e-Rezept noch offen ist (nicht storniert, noch keine Abgaben, nicht abgelaufen), im e-Rezept Personendaten gespeichert sind und die Ausstellung nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Tagen zurückliegt.
Reine Blankorezepte (ohne elektronische Personendaten und Verordnungsdaten) können nicht storniert werden.

Abgeber

e-Rezept abfragen

Aus Sicht des Abgebers gibt es folgende Funktionen, um e-Rezept-Daten abzufragen:
  • eRezeptMitECardAbfragen()

    Mittels dieser Funktion können von einem Patienten mittels e-card relevante e-Rezepte abgefragt werden. Die Suche ermittelt alle vollständigen e-Rezepte (siehe hierzu auch das Kapitel Arten der Rezeptausstellung) innerhalb eines gewissen Zeitraums. Zu jedem ermittelten e-Rezept wird der Rezeptstatus, sowie die Information, ob es sich um ein einlösbares e-Rezept handelt oder nicht, retourniert. Siehe hierzu auch das Kapitel Abfrage von Rezepten.
    Vertragspartner mit dem Recht REZ.EINLOESUNG_BANDAGIST (und NICHT dem Recht REZ.EINLOESUNG) erhalten in dieser Abfrage nur e-Rezepte von Patienten, die vom Aussteller aufgrund der verschriebenen Heilmittel für eine mögliche Abgabe durch einen Bandagisten gekennzeichnet wurden.

  • selbstAbgegebeneERezepteSuchen()

    Mittels dieser Funktion können Überblicksdaten über alle e-Rezepte abgefragt werden, für die vom abfragenden Vertragspartner innerhalb eines gewissen Zeitraums eine Abgabe erfasst wurde.

  • abgeberERezeptRezIdAbfragen()

    Diese Funktion dient der Abfrage von Detaildaten eines e-Rezepts. Mittels eines Parameters kann definiert werden, ob die Abfrage zu einem e-Rezept erfolgt, das bereits abgegeben wurde, oder für das die Erfassung einer Abgabe gewünscht ist. Hinweis: Anhand der Daten im DataMatrix-Code eines e-Rezepts ist erkennbar, ob es sich um ein vollständiges, ein Blankorezept mit elektronischen Personendaten oder ein Blankorezept ohne elektronische Personendaten handelt.´ Siehe hierzu auch die Kapitel Arten der Rezeptausstellung und Abfrage von Rezepten.

e-Rezept einlösen

Die Einlösung eines Kassenrezepts erfolgt in Abhängigkeit der Art der Rezeptausstellung (siehe Kapitel Arten der Rezeptausstellung).

Für Blanko-e-Rezepte ohne elektronische Personendaten muss bei der Einlösung die Angabe des Patienten erfolgen, sowie die Angabe des Verordnungsdatums. Anhand der Daten werden die Anspruchsdaten des Patienten zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums abgefragt.
Wird eine bereits offline erfasste Einlösung eines Blanko-e-Rezeptes nacherfasst, ist dies explizit mittels Parameter mitzuteilen (siehe hierzu Kapitel Nacherfassung der Einlösung).

Bei der initialen Einlösung eines vollständigen e-Rezept Kassenrezepts muss für jede angegebenen Verordnung erfasst werden, wie mit dieser umgegangen wurde (Abgabe, Keine Abgabe, Teilabgabe, In Bestellung). Es ist nicht zulässig, im Rahmen der initialen Verordnung keinen Abgabedatensatz zu schicken. Bei jedem Abgabedatensatz muss der Expedierende erfasst werden.

In allen Fällen (vollständiges e-Rezept, Blanko mit oder ohne elektronischen Personendaten) ist die Erfassung der generellen Abgabeinformationen wichtig. Dabei muss die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren angegeben werden.
Es ist IMMER die Gesamtsumme aller bis zu diesem Zeitpunkt eingehobenen Rezeptgebühren anzugeben und nicht nur die an diesen Tag eingehobenen Gebühren (Teilabgabe).

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung e-Rezept.

Die Erfassung der Abgabe in e-Medikation ist wie bisher durchzuführen.

Privatrezept einlösen

Privatrezepte können in REZ nur als vollständige e-Rezepte gespeichert werden.

Bei der Einlösung eines Privatrezepts ist nur für die tatsächlich abgegebene Verordnung eine Abgabe zu erfassen. Bei jedem Abgabedatensatz muss der Expedierende erfasst werden.

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung e-Rezept.

Die Erfassung der Abgabe in e-Medikation ist wie bisher durchzuführen.

e-Rezept Abgabe ändern

Mittels der Funktion eRezeptAbgabeAendern() ist es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, eine bereits erfasste Abgabe eines Kassenrezepts zu ändern.

Die Funktion ist nicht für die Erfassung weiterer Abgabedaten verfügbar, sondern nur für die Änderung bereits erfasster Abgabedaten.

Privatrezept Abgabe ändern

Mittels der Funktion privatrezeptAbgabeAendern() ist es möglich, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bereits erfasste Abgabe eines Privatrezeptes zu ändern.

Die Funktion ist nicht für die Erfassung weiterer Abgabedaten verfügbar, sondern nur für die Änderung bereits erfasster Abgabedaten.

e-Rezept Abgabe stornieren

Mittels der Funktion eRezeptAbgabeStornieren() ist es möglich, ein Rezept wieder in den Status "offen" (bzw. abgelaufen) zu setzen.

Es werden bei Kassenrezepten alle Abgabeinformationen zum Rezept storniert.

Papierrezept einlösen

Für die Einlösung eines Papierrezeptes stehen die Funktionen
  • anspruchStichtagErmitteln()
  • papierrezeptEinloesen()
zur Verfügung.

Mittels der Funktion zur Ermittlung des Anspruchs kann zum Verordnungsdatum der Anspruch des Patienten ermittelt werden. Mittels der Einlösefunktion kann die Einlösung eines Papierrezeptes bekannt gegeben werden. Die Einlösung eines Papierrezepts mittels REZ ist nur für Kassenrezepte erlaubt.

Siehe hierzu auch das Kapitel Einlösung Papierrezept, sowie das Kapitel Nacherfassung der Einlösung bzgl. der Möglichkeit der Nacherfassung einer bereits offline erfassten Papierrezept-Einlösung.

Papierrezept-Abgaben abfragen

Selbsterfasste Abgabeinformationen zu Papierrezepten können mittels der Funktionen
  • selbstAbgegebenePapierrezepteSuchen()
  • papierrezeptRegoIdAbfragen()
abgefragt werden.

Die Suche unterstützt verschiedene Suchkriterien und liefert Überblicksdaten der Abgaben.

Die Abfrage mittels REGOID liefert die Detaildaten der Abgabe.

Datensätze downloaden

Für die Abrechnung werden die abrechnungsrelevanten e-Rezept und REGO Datensätze benötigt. Diese werden einerseits im Zuge der Einlösung retourniert, anderseits gibt es die Möglichkeit, die Datensätze explizit herunterzuladen.

Dazu können folgende Funktionen verwendet werden:
  • eRezepteDatensatzDownloaden()
  • regoDatensatzDownloaden()
Bei beiden Funktionen werden definierte Suchkriterien zur Einschränkung der Suchergebnisse angeboten.
Die Funktionen retournieren nur abrechnungsrelevante Datensätze. e-Rezepte, die noch "in Bestellung" sind, werden NICHT geliefert.

Das Rückgabeobjekt enthält jeweils ein ZIP-Archiv mit den ermittelten Datensätzen.

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