Mittels MUHI Service haben Vertragspartner die Möglichkeit, für eine Schwangere ein absolutes (8 Wochen vor und
nach dem
voraussichtlichen Geburtstermin) oder individuelles (ab der 16. Schwangerschaftswoche) Beschäftigungsverbot
einzumelden, selbsterstellte Meldungen zu suchen und zu stornieren.
Für die Funktionen des MUHI Service benötigt der Vertragspartner für die Durchführung generell
das Recht
MUHI.CORE.
Wird eine Funktion des MUHI Service ohne dieses Recht aufgerufen, erhält man die
Exception
AccessException.MISSING_MUHI_CORE.
Für die Funktion individuelles Beschäftigungsverbot
einmelden wird
zusätzlich das Recht MUHI.IND benötigt.
Wird die Funktion ohne dieses Recht aufgerufen,
erhält man die Exception AccessException.MISSING_MUHI_IND.
Mittels der Funktion getBerechtigungen()
aus
dem BASE-Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.
Welches Recht für
welche Funktion benötigt wird, ist zusätzlich den Funktionsbeschreibungen der JavaDoc zu
entnehmen (jeweils in den Vorbedingungen).
Es sind keine Regelwerkswerte für die Nutzung des MUHI Services
notwendig.
Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb
NICHT abgefragt werden!
Die Abfrage sollte nur durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service
wieder online ist, sofern zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.
Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.
Die Abfrage ist über eine REST-Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status
(PROD-Instanz)
bzw. GET
https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status
(VPSWH-Instanz)
Ist der Server erreichbar, wird die Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response
retourniert.
Bei den MUHI Funktionen mit Kartenunterstützung kann die Patientin jeweils mit SV-Nummer und/oder e-card
CardToken
identifiziert werden. EKVK-Daten werden
nicht unterstützt.
Der e-card CardToken
(
SV-Signaturtoken mit
e-card) kann mittels REST-Schnittstelle vom GINO angefordert werden.
Die Dokumentation des
REST-Service zur
Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter:
Swagger Doku Kartenleser.
Bei der Anmeldung des Patienten kann in
Abhängigkeit
davon, ob eine e-card vorhanden ist, ein e-card CardToken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card CardToken
(SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Der CardToken kann je nach
Service für
eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10
Stunden verwendbar.
In
MUHI wird
nur das
e-card CardToken unterstützt!
Die
Identifikation der Patientin mittels SV-Nummer und/oder e-card CardToken ist bei folgenden Funktionen
erforderlich:
- absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
- individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
Eine SV-Patientin kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card CardToken angegeben werden. Werden beide Parameter
angegeben, so muss die SV-Nummer zur Patientin gehören, deren e-card zur Ausstellung des e-card CardTokens verwendet wurde.
Das MUHI Service ermöglicht die Einmeldung von Beschäftigungsverboten für Schwangere beim
SV-Träger. Ein
Beschäftigungsverbot kann
absolut oder
individuellsein.
Das absolute
Beschäftigungsverbot kann
frühestens mit Beginn der 29. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Unabhängig vom Einmeldezeitpunkt
beginnt es mit der 32.
Schwangerschaftswoche.
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann prinzipiell (z.B. beim Vorliegen
von Komplikationen)
ab der 16. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Dabei ist eine Begründung anzugeben, die aus den in der
nachfogenden Tabelle aufgezählten Werten zu wählen ist:
Nummer |
Text |
1 |
Anämie mit Hämoglobin im Blut < 8,5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
|
2 |
Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter
laufender Therapie (zB
Polyhydramnion) |
3 |
belastete Anamnese mit Status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis
36.
Schwangerschaftswoche) |
4 |
insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM) mit rezidivierenden Hyper- oder Hypoglykämien |
5 |
kongenitale Fehlbildungen |
6 |
Mehrlingsschwangerschaften |
7 |
eine oder mehrere Organtransplantationen, denen die werdende Mutter unterzogen wurde |
8 |
Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche |
9 |
Präeklampsie, E-P-H-Gestose |
10 |
sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer
Symptomatik |
11 |
Status post Konisation |
12 |
thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft |
13 |
Fehlbildungen des Uterus |
14 |
Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche |
15 |
vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus |
16 |
Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten |
17 |
Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender
Schwangerschaft |
Legende: |
Abweichend zu den anderen Gründen sind diese Gründe statt mit Beginn der 16. Woche
erst mit dem
Beginn der 20. Woche möglich. |
Abweichend zu den anderen Gründen ist bei diesen Gründen eine begründete
Vordatierung um 7
Kalendertage möglich. |
Mit einer (textuellen) Zusatzbegründung kann das individuelle Beschäftigungsverbot auch schon vor
der 16. Schwangerschaftswoche beginnen.
Üblicherweise beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am Tag seiner Einmeldung;
in der 15. Schwangerschaftswoche ist jedoch (bei den in der Tabelle grün hinterlegten Begründungen) eine
Vordatierung bis zu
einer Woche möglich (d.h. zwischen Einmeldung und Beginn des Beschäftigungsverbot können maximal 7
Tage liegen). Die
Vordatierung muss (als Freitext) begründet werden.
Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots
ist bei der
Einmeldung anzugeben; es dauert jedoch maximal bis zum Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots.
Nachfolgend
eine Tabelle, um die relevanten Zeitpunkte bei der Meldungserstellung zu veranschaulichen. Dabei wird von einer
voraussichtlichen Geburt am 1. Jänner 2021 ausgegangen.
Intervall Wochen (jeweils Wochenbeginn) |
Intervall Datum, inklusiv (bei eGT = 1. 1. 2021)
|
Beschreibung |
29 - 40 |
16.10.2020 - 1.1.2021 |
Einmeldung absolutes Beschäftigungsverbot möglich |
20 - 32 |
7.8. - 6.11. 2020 |
Im Anhang gelb markierte Begründungen erlaubt (8, 14) |
16 - 32 |
10. 7. - 6. 11. 2020 |
Angabe Zusatzbegründung verboten. Vor diesem Termin ist die Angabe verpflichtend, außer bei
Vordatierung |
15 - 16 |
3.7. - 9.7.2020 |
Vordatierung erlaubt; Beginn des individuellen Beschäftigungsverbots darf angegeben werden. Max. 7
Tage in der
Zukunft. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Angabe des Beginndatums verboten. Einschränkung der
Begründung auf die grün
markierten Werte (3, 5-7, 11, 13, 17) |
1 - 16 |
27.3. - 9.7.2020 |
Angabe Zusatzbegründung verpflichtend. Keine Vordatierung. |
Derzeit nimmt nur die ÖGK am MUHI Service teil.
Die Beschäftigungsverbots-Meldungen können nachträglich nicht verändert werden.
Der Ersteller kann jedoch die Meldung stornieren.
Ein Vertragspartner kann die von ihm erstellten (aktiven
und stornierten) Meldungen suchen, wobei ihm Überblicksdaten der gefundenen Meldungen angezeigt werden.
Anschließend
kann er die Detaildaten einer Meldung (inkl. Druckdarstellung) ansehen.
Funktionalität des MUHI Service
Die Integration des MUHI Service in die VPSW ist optional. Wird MUHI integriert, müssen
alle
MUHI-Funktionalitäten implementiert werden:
Anspruch prüfen
Mittels der Funktion anspruchPruefen() kann der Vertragspartner feststellen, ob die Patientin mindestens
einen für
MUHI gültigen KV-Anspruch (eigener Anspruch bei einer Landesorganisation der ÖGK) hat. Ferner wird
anhand des voraussichtlichen
Geburtstermins die Schwangerschaftswoche berechnet (die für die Einmeldung von Beschäftigungsverboten
entscheidend ist).
Absolutes Beschäftigungsverbot einmelden
Mittels der Funktion absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner ein absolutes
Beschäftigungsverbot
für die Patientin einmelden. Dies ist ab Beginn der 29. Schwangerschaftswoche möglich, falls die
Patientin einen für MUHI
gültigen KV-Anspruch hat. Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt unabhängig vom
Einmeldezeitpunkt mit Beginn der 32. Schwangerschaftswoche.
Individuelles Beschäftigungsverbot einmelden
Mittels der Funktion
individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner bei Vorliegen
eines
der in der obigen
Tabelle angeführten Grundes ein individuelles
Beschäftigungsverbot
für die Patientin einmelden. Dies ist bei den gelb hinterlegten Gründen ab der 20.
Schwangerschaftswoche, bei den übrigen
ab der 16. Schwangerschaftswoche möglich. Mit einer Zusatzbegründung kann das individuelle
Beschäftigungsverbot auch früher
eingemeldet werden.
Das individuelle Beschäftigungsverbot beginnt prinzipiell mit der Einmeldung. Bei den in der Tabelle der
Begründungen grün
hinterlegten Werten kann die Meldung jedoch in der 15. Schwangerschaftswoche um bis zu 7 Tage vordatiert werden,
d.h. das Beschäftigungsverbot tritt erst (maximal 7 Tage) nach der Einmeldung in Kraft.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann nur ein Vertragspartner einmelden, der das Recht MUHI.IND hat.
Eigene Meldungen suchen
Mittels der Funktion
eigeneMeldungenSuchen() kann der Vertragspartner unter Angabe von verschiedenen
Suchkriterien
von ihm selbst erstellte Beschäftigungsverbots-Meldungen suchen.
Die Suche kann durch folgende Kriterien eingeschränkt werden:
- Erstellungsdatum (von - bis)
- voraussichtlicher Geburtstermin (von - bis)
- SV-Nummer der Patientin
- Meldungstyp (absolutes oder individuelles Beschäftigungsverbot)
- Meldungsart (aktiv oder storniert)
Das Ergebnis der Suche sind gekürzte Meldungen (d.h. es sind nicht alle Daten der Meldung vorhanden).
Bei Interesse an den weiteren Daten sind diese mittels der Abfrage der Detaildaten abzurufen.
Detaildaten einer Meldung abfragen
Mittels der Funktion detaildatenAbfragen() kann der Vertragspartner die vollständigen Daten einer
von ihm erstellten Beschäftigungsverbots-Meldung (inkl. Druckansicht) abrufen.
Meldung stornieren
Mittels der Funktion meldungStornieren() kann der Vertragspartner eine von ihm erstellte Meldung
stornieren.