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Package at.chipkarte.client.muhi.soap

Interface und Klassen des Mutterschaftshilfeservice (MUHI).

See: Description

Package at.chipkarte.client.muhi.soap Description

Interface und Klassen des Mutterschaftshilfeservice (MUHI). Enthält den SOAP Endpoint IMuhiService sowie die dazu notwendigen Beans.

Inhalt der MUHI package-Beschreibung:


Allgemein

Vertragspartner im MUHI Service haben die Möglichkeit für eine Schwangere ein absolutes (8 Wochen vor und nach dem voraussichtlichen Geburtsdatum) oder individuelles (ab der 16 Schwangerschaftswoche) Beschäftigungsverbot einzumelden, selbsterstellte Meldungen zu suchen und zu stornieren.

Rechte

Für die Funktionen des MUHI Service benötigt der Vertragspartner für die Durchführung generell das Recht MUHI.CORE.

Wird eine Funktion des MUHI Service ohne dieses Recht aufgerufen, erhält man die Exception AccessException.MISSING_MUHI_CORE.

Für die Funktion Individuelles Beschäftigungsverbot einmelden wird zusätzlich das Recht MUHI.IND benötigt.

Wird die Funktion ohne dieses Recht aufgerufen, erhält man die Exception AccessException.MISSING_MUHI_IND.

Mittels der Funktion getBerechtigungen() aus dem BASE Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.

Welches Recht für welche Funktion   benötigt wird, ist zusätzlich  den Funktionsbeschreibungen der JavaDoc zu entnehmen (jeweils in den Vorbedingungen).

Dynamische Ermittlung von Parameterwerten des e-card Regelwerks

Es sind momentan keine Regelwerkswerte für die Nutzung des MUHI Services notwendig.

Online/Offline Status

Im laufenden Betrieb kann ein Offline-Zustand bzw. das Auftreten eines Verbindungsproblems in Abhängigkeit der Kommunikationsart mit dem e-card System wie folgt identifiziert werden:
  • die Kommunikation erfolgt über den Proxy auf der GINA:

    Es wird als Response HTTP 503 retourniert.

  • die Kommunikation erfolgt direkt mit dem Serversystem:

    Es erfolgt keine Response.

Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb NICHT abgefragt werden! Die Abfrage sollte nur dann durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service wieder online ist, wenn zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.

Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.

Die Abfrage ist über eine REST Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (Produktions-Instanz) bzw. GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)

Ist der Server erreichbar, wird der Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.

SV-Nummer vs. e-card CardToken

Bei den MUHI Funktionen mit Kartenunterstützung kann die Patientin jeweils mit SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken identifiziert werden. EKVK-Daten werden nicht unterstützt.
Das e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) kann mittels REST Schnittstelle vom LANCCR angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter: Swagger Doku LANCCR.

Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon ob eine e-card vorhanden ist ein e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Das ausgestellte Cardtoken kann anschließend in den Funktionen der jeweiligen Services anstelle einer (gesteckten) e-card verwendet werden.
Das Stecken der e-card zum Ausführen der jeweiligen Servicefunktion ist nicht mehr notwendig.
Das Cardtoken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden verwendbar.
In MUHI wird nur das e-card Cardtoken unterstützt!

Die Identifikation der Patientin mittels SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken ist bei folgenden Funktionen erforderlich:

  • absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
  • individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
Eine SV-Patientin kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, so muss die SV-Nummer zur Patientin gehören, deren e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.

Prinzipielle Erklärungen für die Verwendung des MUHI-Service

Das MUHI Service ermöglicht die Einmeldung von Beschäftigungsverboten für Schwangere beim SV-Träger. Ein Beschäftigungsverbot kann absolut oder individuell sein.
Das absolute Beschäftigungsverbot kann frühestens mit Beginn der 29. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Unabhängig vom Einmeldezeitpunkt beginnt es mit der 32. Schwangerschaftswoche.

Das individuelle Beschäftigungsverbot kann prinzipiell (z.B. beim Vorliegen von Komplikationen) ab der 16. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Dabei ist eine Begründung anzugeben, die aus den in der nachfogenden Tabelle aufgezählten Werten zu wählen ist:

Nummer Text
1 Anämie mit Hämoglobin im Blut < 8,5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
2 Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (zB Polyhydramnion)
3 belastete Anamnese mit Status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche)
4 insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM) mit rezidivierenden Hyper- oder Hypoglykämien
5 kongenitale Fehlbildungen
6 Mehrlingsschwangerschaften
7 eine oder mehrere Organtransplantationen, denen die werdende Mutter unterzogen wurde
8 Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche
9 Präeklampsie, E-P-H-Gestose
10 sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik
11 Status post Konisation
12 thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft
13 Fehlbildungen des Uterus
14 Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche
15 vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus
16 Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten
17 Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft
Legende:
Abweichend zu den anderen Gründen sind diese Gründe statt mit Beginn der 16. Woche erst mit dem Beginn der 20. Woche möglich
Abweichend zu den anderen Gründen ist bei diesen Gründen eine begründete Vordatierung um 7 Kalendertage möglich

Mit einer (textuellen) Zusatzbegründung kann das individuelle Beschäftigungsverbot auch schon vor der 16. Schwangerschaftswoche beginnen.
Üblicherweise beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am Tag seiner Einmeldung; in der 15. Schwangerschaftswoche ist jedoch (bei den in der Tabelle grün hinterlegten Begründungen) eine Vordatierung bis zu einer Woche möglich (d.h. zwischen Einmeldung und Beginn des Beschäftigungsverbot können maximal 7 Tage liegen). Die Vordatierung muss (in Freitext) begründet werden.
Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots ist bei der Einmeldung anzugeben; es dauert aber maximal bis zum Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots.

Nachfolgend eine Tabelle, um die relevanten Zeitpunkte bei der Meldungserstellung zu veranschaulichen. Dabei wird von einer voraussichtlichen Geburt am 1. Jänner 2021 ausgegangen.
Intervall Wochen (jeweils Wochenbeginn) Intervall Datum, inklusiv
(bei eGT = 1. 1. 2021)
Beschreibung
29 – 40 16. 10. 2020 – 1. 1. 2021 Einmeldung absolutes Beschäftigungsverbot möglich
20 - 32 7. 8. – 6. 11. 2020 Im Anhang gelb markierte Begründungen erlaubt (8, 14)
16 - 32 10. 7. – 6. 11. 2020 Angabe Zusatzbegründung verboten. Vor diesem Termin ist die Angabe verpflichtend, außer bei Vordatierung
15 – 16 3. 7. – 9. 7. 2020 Vordatierung erlaubt – Beginn des individuellen Beschäftigungsverbots darf angegeben werden. Max. 7 Tage in der Zukunft. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Angabe des Beginndatums verboten. Einschränkung der Begründung auf die grün markierten Werte (3, 5-7, 11, 13, 17)
1 - 16 27. 3. – 9. 7. 2020 Angabe Zusatzbegründung verpflichtend. Keine Vordatierung.


Derzeit nimmt nur die ÖGK am MUHI-Service teil.

Die Beschäftigungsverbots-Meldungen können nachträglich nicht verändert werden. Der Ersteller kann jedoch die Meldung stornieren.

Ein Vertragspartner kann die von ihm erstellten (aktiven und stornierten) Meldungen suchen, wobei ihm Überblicksdaten der gefundenen Meldungen angezeigt werden.
Anschließend kann er die Detaildaten einer Meldung (inkl. Druckdarstellung) ansehen.

Funktionalität des MUHI-Service

Die Integration des MUHI-Service in die Vertragspartnersoftware ist optional. Wird MUHI integriert, müssen alle MUHI-Funktionalitäten implementiert werden:

Anspruch prüfen

Mittels der Funktion anspruchPruefen() kann der Vertragspartner feststellen, ob die Patientin mindestens einen für MUHI gültigen KV-Anspruch (eigene Anspruch bei einer Landesorganisation der ÖGK) hat. Ferner wird anhand des voraussichtlichen Geburtsdatums die Schwangerschaftswoche berechnet (die für die Einmeldung von Beschäftigungsverboten entscheidend ist).

Absolutes Beschäftigungsverbot einmelden

Mittels der Funktion absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Patientin einmelden. Dies ist ab Beginn der 29. Schwangerschaftswoche möglich, falls die Patientin einen für MUHI gültigen KV-Anspruch hat. Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt unabhängig vom Einmeldezeitpunkt mit Beginn der 32. Schwangerschaftswoche.

Individuelles Beschäftigungsverbot einmelden

Mittels der Funktion individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner bei Vorliegen eines der in obigen Tabelle angeführten Grundes ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Patientin einmelden. Dies ist bei den gelb hinterlegten Gründen ab der 20. Schwangerschaftswoche, bei den übrigen ab der 16. Schwangerschaftswoche möglich. Mit einer Zusatzbegründung kann das individuelle Beschäftigungsverbot auch früher eingemeldet werden.

Das individuelle Beschäftigungsverbot beginnt prinzipiell mit der Einmeldung. Bei den in der Tabelle der Begründungen grün hinterlegten Werten kann die Meldung jedoch in der 15. Schwangerschaftswoche um bis zu 7 Tage vordatiert werden, das heißt, das Beschäftigungsverbot tritt erst (maximal 7 Tage) nach der Einmeldung in Kraft.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann nur ein Vertragspartner einmelden, der das Recht MUHI.IND hat.

Eigene Meldungen suchen

Mittels der Funktion eigeneMeldungenSuchen() kann der Vertragspartner unter Angabe von verschiedenen Suchkriterien von ihm selbst erstellte Beschäftigungsverbots-Meldungen suchen.
Die Suche kann durch folgende Kriterien eingeschränkt werden:
  • Erstellungsdatum (von - bis)
  • voraussichtliches Geburtsdatum (von - bis)
  • SV-Nummer der Patientin
  • Meldungstyp (absolutes oder individuelles Beschäftigungsverbot)
  • Meldungsart (aktiv oder storniert)

Das Ergebnis der Suche sind gekürzte Meldungen (d.h. es sind nicht alle Daten der Meldung vorhanden). Bei Interesse an den weiteren Daten sind diese mittels der Abfrage der Detaildaten abzurufen.

Detaildaten einer Meldung abfragen

Mittels der Funktion detaildatenAbfragen() kann der Vertragspartner die vollständigen Daten einer von ihm erstellten Beschäftigungsverbots-Meldung (inkl. Druckansicht) abrufen.

Meldung stornieren

Mittels der Funktion meldungStornieren() kann der Vertragspartner eine von ihm erstellte Meldung stornieren.