Vertragspartner im MUHI Service haben die Möglichkeit für eine Schwangere ein absolutes (8 Wochen vor und nach dem
voraussichtlichen Geburtsdatum) oder individuelles (ab der 16 Schwangerschaftswoche) Beschäftigungsverbot einzumelden,
selbsterstellte Meldungen zu suchen und zu stornieren.
Für die Funktionen des MUHI Service benötigt der Vertragspartner für die Durchführung generell das Recht
MUHI.CORE.
Wird eine Funktion des MUHI Service ohne dieses Recht aufgerufen, erhält man die Exception
AccessException.MISSING_MUHI_CORE.
Für die Funktion Individuelles Beschäftigungsverbot einmelden wird
zusätzlich das Recht MUHI.IND benötigt.
Wird die Funktion ohne dieses Recht aufgerufen,
erhält man die Exception AccessException.MISSING_MUHI_IND.
Mittels der Funktion getBerechtigungen() aus
dem BASE Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.
Welches Recht für
welche Funktion benötigt wird, ist zusätzlich den Funktionsbeschreibungen der JavaDoc zu entnehmen
(jeweils in den Vorbedingungen).
Es sind momentan keine Regelwerkswerte für die Nutzung des MUHI Services notwendig.
Im laufenden Betrieb kann ein Offline-Zustand bzw. das Auftreten eines Verbindungsproblems in Abhängigkeit der
Kommunikationsart mit dem e-card System wie folgt identifiziert werden:
Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb
NICHT abgefragt werden!
Die Abfrage sollte nur dann durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service
wieder online ist, wenn zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.
Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei
> 1 Minute.
Die Abfrage ist über eine REST Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (Produktions-Instanz)
bzw.
GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)
Ist der Server erreichbar, wird der Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.
Bei den MUHI Funktionen mit Kartenunterstützung kann die Patientin jeweils mit SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken
identifiziert werden. EKVK-Daten werden
nicht unterstützt.
Das e-card Cardtoken (
SV-Signaturtoken mit
e-card) kann mittels REST Schnittstelle vom LANCCR angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur
Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter:
Swagger Doku LANCCR.
Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit
davon ob eine e-card vorhanden ist ein e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card Cardtoken
(SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden.
Das ausgestellte Cardtoken kann anschließend in den Funktionen
der jeweiligen Services anstelle einer (gesteckten) e-card verwendet werden.
Das Stecken der e-card zum
Ausführen der jeweiligen Servicefunktion ist nicht mehr notwendig. Das Cardtoken kann je nach Service für
eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden
verwendbar.
In
MUHI wird
nur das
e-card Cardtoken unterstützt!
Die
Identifikation der Patientin mittels SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken ist bei folgenden Funktionen erforderlich:
- absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
- individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden()
Eine SV-Patientin kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben,
so muss die SV-Nummer zur Patientin gehören, deren e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.
Das MUHI Service ermöglicht die Einmeldung von Beschäftigungsverboten für Schwangere beim SV-Träger. Ein
Beschäftigungsverbot kann
absolut oder
individuell sein. Das absolute Beschäftigungsverbot kann
frühestens mit Beginn der 29. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Unabhängig vom Einmeldezeitpunkt beginnt es mit der 32.
Schwangerschaftswoche.
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann prinzipiell (z.B. beim Vorliegen von Komplikationen)
ab der 16. Schwangerschaftswoche eingemeldet werden. Dabei ist eine Begründung anzugeben, die aus den in der nachfogenden Tabelle
aufgezählten Werten zu wählen ist:
Nummer |
Text |
1 |
Anämie mit Hämoglobin im Blut < 8,5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik |
2 |
Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (zB
Polyhydramnion) |
3 |
belastete Anamnese mit Status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36.
Schwangerschaftswoche) |
4 |
insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM) mit rezidivierenden Hyper- oder Hypoglykämien |
5 |
kongenitale Fehlbildungen |
6 |
Mehrlingsschwangerschaften |
7 |
eine oder mehrere Organtransplantationen, denen die werdende Mutter unterzogen wurde |
8 |
Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche |
9 |
Präeklampsie, E-P-H-Gestose |
10 |
sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik |
11 |
Status post Konisation |
12 |
thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft |
13 |
Fehlbildungen des Uterus |
14 |
Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche |
15 |
vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus |
16 |
Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten |
17 |
Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft |
Legende: |
Abweichend zu den anderen Gründen sind diese Gründe statt mit Beginn der 16. Woche erst mit dem
Beginn der 20. Woche möglich |
Abweichend zu den anderen Gründen ist bei diesen Gründen eine begründete Vordatierung um 7
Kalendertage möglich |
Mit einer (textuellen) Zusatzbegründung kann das individuelle Beschäftigungsverbot auch schon vor der 16.
Schwangerschaftswoche beginnen.
Üblicherweise beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am Tag seiner Einmeldung;
in der 15. Schwangerschaftswoche ist jedoch (bei den in der Tabelle grün hinterlegten Begründungen) eine Vordatierung bis zu
einer Woche möglich (d.h. zwischen Einmeldung und Beginn des Beschäftigungsverbot können maximal 7 Tage liegen). Die
Vordatierung muss (in Freitext) begründet werden.
Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots ist bei der
Einmeldung anzugeben; es dauert aber maximal bis zum Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots.
Nachfolgend
eine Tabelle, um die relevanten Zeitpunkte bei der Meldungserstellung zu veranschaulichen. Dabei wird von einer
voraussichtlichen Geburt am 1. Jänner 2021 ausgegangen.
Intervall Wochen (jeweils Wochenbeginn) |
Intervall Datum, inklusiv (bei eGT = 1. 1. 2021)
|
Beschreibung |
29 40 |
16. 10. 2020 1. 1. 2021 |
Einmeldung absolutes Beschäftigungsverbot möglich |
20 - 32 |
7. 8. 6. 11. 2020 |
Im Anhang gelb markierte Begründungen erlaubt (8, 14) |
16 - 32 |
10. 7. 6. 11. 2020 |
Angabe Zusatzbegründung verboten. Vor diesem Termin ist die Angabe verpflichtend, außer bei Vordatierung |
15 16 |
3. 7. 9. 7. 2020 |
Vordatierung erlaubt Beginn des individuellen Beschäftigungsverbots darf angegeben werden. Max. 7 Tage in der
Zukunft. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Angabe des Beginndatums verboten. Einschränkung der Begründung auf die grün
markierten Werte (3, 5-7, 11, 13, 17) |
1 - 16 |
27. 3. 9. 7. 2020 |
Angabe Zusatzbegründung verpflichtend. Keine Vordatierung. |
Derzeit nimmt nur die ÖGK am MUHI-Service teil.
Die Beschäftigungsverbots-Meldungen können nachträglich nicht verändert werden.
Der Ersteller kann jedoch die Meldung stornieren.
Ein Vertragspartner kann die von ihm erstellten (aktiven
und stornierten) Meldungen suchen, wobei ihm Überblicksdaten der gefundenen Meldungen angezeigt werden.
Anschließend
kann er die Detaildaten einer Meldung (inkl. Druckdarstellung) ansehen.
Funktionalität des MUHI-Service
Die Integration des MUHI-Service in die Vertragspartnersoftware ist optional. Wird MUHI integriert, müssen alle
MUHI-Funktionalitäten implementiert werden:
Anspruch prüfen
Mittels der Funktion anspruchPruefen() kann der Vertragspartner feststellen, ob die Patientin mindestens einen für
MUHI gültigen KV-Anspruch (eigene Anspruch bei einer Landesorganisation der ÖGK) hat. Ferner wird anhand des voraussichtlichen
Geburtsdatums die Schwangerschaftswoche berechnet (die für die Einmeldung von Beschäftigungsverboten entscheidend ist).
Absolutes Beschäftigungsverbot einmelden
Mittels der Funktion absolutesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner ein absolutes Beschäftigungsverbot
für die Patientin einmelden. Dies ist ab Beginn der 29. Schwangerschaftswoche möglich, falls die Patientin einen für MUHI
gültigen KV-Anspruch hat. Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt unabhängig vom Einmeldezeitpunkt mit Beginn der 32.
Schwangerschaftswoche.
Individuelles Beschäftigungsverbot einmelden
Mittels der Funktion
individuellesBeschaeftigungsverbotEinmelden() kann der Vertragspartner bei Vorliegen eines
der in obigen
Tabelle angeführten Grundes ein individuelles Beschäftigungsverbot
für die Patientin einmelden. Dies ist bei den gelb hinterlegten Gründen ab der 20. Schwangerschaftswoche, bei den übrigen
ab der 16. Schwangerschaftswoche möglich. Mit einer Zusatzbegründung kann das individuelle Beschäftigungsverbot auch früher
eingemeldet werden.
Das individuelle Beschäftigungsverbot beginnt prinzipiell mit der Einmeldung. Bei den in der Tabelle der Begründungen grün
hinterlegten Werten kann die Meldung jedoch in der 15. Schwangerschaftswoche um bis zu 7 Tage vordatiert werden, das heißt,
das Beschäftigungsverbot tritt erst (maximal 7 Tage) nach der Einmeldung in Kraft.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann nur ein Vertragspartner einmelden, der das Recht MUHI.IND hat.
Eigene Meldungen suchen
Mittels der Funktion
eigeneMeldungenSuchen() kann der Vertragspartner unter Angabe von verschiedenen Suchkriterien
von ihm selbst erstellte Beschäftigungsverbots-Meldungen suchen.
Die Suche kann durch folgende Kriterien eingeschränkt werden:
- Erstellungsdatum (von - bis)
- voraussichtliches Geburtsdatum (von - bis)
- SV-Nummer der Patientin
- Meldungstyp (absolutes oder individuelles Beschäftigungsverbot)
- Meldungsart (aktiv oder storniert)
Das Ergebnis der Suche sind gekürzte Meldungen (d.h. es sind nicht alle Daten der Meldung vorhanden).
Bei Interesse an den weiteren Daten sind diese mittels der Abfrage der Detaildaten abzurufen.
Detaildaten einer Meldung abfragen
Mittels der Funktion detaildatenAbfragen() kann der Vertragspartner die vollständigen Daten einer von ihm erstellten
Beschäftigungsverbots-Meldung (inkl. Druckansicht) abrufen.
Meldung stornieren
Mittels der Funktion meldungStornieren() kann der Vertragspartner eine von ihm erstellte Meldung stornieren.