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Package at.chipkarte.client.bkf.soap

Interface und Klassen zur Brustkrebs-Früherkennung (BKF).

See: Description

Package at.chipkarte.client.bkf.soap Description

Interface und Klassen zur Brustkrebs-Früherkennung (BKF). Enthält den SOAP-Endpoint IBkfService sowie die dazu notwendigen Klassen.

Inhalt der BKF package-Beschreibung:

Allgemein

Das BKF-Service dient der elektronischen Erfassung von Dokumentationen rund um das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm (BKFP). Zusätzlich bietet das BKF-Service die explizite Möglichkeit für Patientinnen den aktuellen Status des BKF-Leistungsanspruchs zu überprüfen.

Hinweis:
Da die Dokumentationen des BKF-Service vorwiegend für den weiblichen Bereich der Patientenschaft angedacht sind, werden in der Javadoc-Beschreibung dieses Service jeweils die weiblichen Formulierungen (Patientin, Probandin, ...) verwendet. Diese Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

Rechte

Für die Funktionen des BKF-Service benötigt der Vertragspartner für die Durchführung generell das Recht BKF.CORE.

Wird eine Funktion, welche dieses Recht benötigt, ohne das entsprechende Recht aufgerufen, erhält man die Exception AccessException.MISSING_BKF_CORE.

Jede Funktion zur Übermittlung von Dokumentationen (sowie eventuell dazu gehörige Unterstützungsfunktionen) benötigt zusätzlich ein bestimmtes Recht:

Funktion benötigtes Recht  Fehlermeldung bei Aufruf ohne das benötigte Recht 
Funktionen zur Patientenunterstützung
Aktuellen BKF-Leistungsanspruch abfragen BKF.LA_ABFRAGEAccessException.MISSING_BKF_LA_ABFRAGE
Unterstützungsfunktionen zur Dokumentationserfassung
Konsultationsdaten abfragen BKF.MAMMO und/oder BKF.ASSESSMENT und/oder BKF.WMUAccessException.MISSING_BKF_KSEABFRAGE
Token prüfen BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_CHECK_TOKEN
Arztdaten suchen BKF.MAMMO und/oder BKF.SZE und/oder BKF.WMUAccessException.MISSING_BKF_ARZTABFRAGE
Empfangsbestätigungen abfragen BKF.MAMMO und/oder BKF.ASSESSMENT und/oder BKF.SZE und/oder BKF.WMUAccessException.MISSING_BKF_ERFASSUNG
Übermittlung
Screening-Dokumentation BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_MAMMO
Screening Ultraschalldokumentation BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_MAMMO
Kurative Mammographiedokumentation BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_MAMMO
Kurative Ultraschalldokumentation BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_MAMMO
Kurative Mammographie Leermeldung BKF.MAMMOAccessException.MISSING_BKF_MAMMO
Assessmentdokumentation Bildgebende Diagnostik BKF.ASSESSMENTAccessException.MISSING_BKF_ASSESSMENT
Assessmentdokumentation Invasive Diagnostik BKF.ASSESSMENTAccessException.MISSING_BKF_ASSESSMENT
Therapiedokumentation Tumor BKF.ASSESSMENTAccessException.MISSING_BKF_ASSESSMENT
Therapiedokumentation Pathologie BKF.ASSESSMENTAccessException.MISSING_BKF_ASSESSMENT
Selbstzahler Mammographie Dokumentation BKF.SZEAccessException.MISSING_BKF_SZE
Weitere Mammographiedokumentation BKF.WMUAccessException.MISSING_BKF_WMU
Weitere Ultraschalldokumentation BKF.WMUAccessException.MISSING_BKF_WMU

Mittels der Funktion getBerechtigungen() aus dem BASE-Service ist es möglich, die Rechte des Vertragspartners abzufragen.

Welches Recht für welche Funktion benötigt wird, ist zusätzlich den Funktionsbeschreibungen der Javadoc zu entnehmen (jeweils in den Vorbedingungen).

Hinweis:
Für die Abfrage der Konsultationen gilt, dass die Funktion selbst auf zumindest eines der Rechte BKF.MAMMO, BKF.ASSESSMENT oder BKF.WMU prüft. Zusätzlich erfolgt jedoch eine weitere Überprüfung aufgrund des gewählten Dokumentationstyps. Bei den Dokumentationstypen SCR, SUS, KUM, KUS und KML wird das Recht BKF.MAMMO benötigt, beim Dokumentationstyp ABD das Recht BKF.ASSESSMENT und bei den Dokumentationstypen WEM und WUS das Recht BKF.WMU. Besitzt der Benutzer nicht das passende Recht zum gewählten Dokumentationstyp wird die FehlerException BkfInvalidParameterException.DOKUMENATIONSTYP_INVALID2 retourniert.

Dynamische Ermittlung von Parameterwerten des e-card-Regelwerks

Für das Service relevante Parameterwerte des e-card-Regelwerks müssen dynamisch mindestens einmal pro Dialog mit den an der Vertragspartnersoftware-Schnittstelle angebotenen Methoden ermittelt werden:

KVTs ermitteln   FDAS-Methode: getSVTs()
Fachgebiete ermitteln   FDAS-Methode: getFachgebiete
Behandlungsfälle ermitteln()   FDAS-Methode: getBehandlungsfaelle()

Online-/Offline-Status

Ob eine Verbindung für ein bestimmtes Service zum e-card-Serversystem besteht, sollte im Normalbetrieb NICHT abgefragt werden! Die Abfrage sollte nur dann durchgeführt werden um festzustellen, ab wann das Service wieder online ist, wenn zuvor Verbindungsprobleme aufgetreten sind.

Die empfohlene Frequenz für die Abfragen liegt in diesem Fall bei > 1 Minute.

Die Abfrage ist über eine REST Schnittstelle durchzuführen:
GET https://services.ecard.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (Produktions-Instanz) bzw. GET https://services-a.ecard-test.sozialversicherung.at/<service-name>/<versionsnummer>/status (VPSWH-Instanz)

Ist der Server erreichbar, wird der Response HTTP 200 retourniert. Im Offline-Fall wird keine Response retourniert.

SV-Nummer vs. e-card CardToken

Bei den BKF Funktionen unterscheidet man folgende Unterschiedliche Eingabevarianten zur Identifikation des Patienten:
  • SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken

Das e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card), sowie das o-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit o-card) kann mittels REST Schnittstelle vom LANCCR angefordert werden.
Die Dokumentation des REST-Services zur Kommunikation mit dem Kartenleser ist zu finden unter: Swagger Doku LANCCR.

Bei der Anmeldung des Patienten kann in Abhängigkeit davon ob eine e-card vorhanden ist ein e-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit e-card) oder ein o-card Cardtoken (SV-Signaturtoken mit Admin-Karte) ausgestellt werden. Das ausgestellte Cardtoken kann anschließend in den Funktionen der jeweiligen Services anstelle einer (gesteckten) Karte verwendet werden.

Das Stecken der Karte zum Ausführen der jeweiligen Servicefunktion ist nicht mehr notwendig.

Das Cardtoken kann je nach Service für eine bestimmte Dauer nach Ausstellung genutzt werden. In der Regel ist ein ausgestellter CardToken für 10 Stunden verwendbar.

Welcher Cardtoken vom jeweiligen Service unterstützt wird, ist bei den Services selbst definiert.

In BKF wird nur das e-card Cardtoken unterstützt!

Für die Angabe innerhalb der Funktionen gilt:

SV-Nummer und/oder e-card Cardtoken

Darunter fallen folgende BKF Funktionen:
  • searchBkfKonsultationData()
  • checkBkfToken()
  • createScreeningDoku()
  • createKurativeMammographieDoku()
  • createAssessmentBildgebendeDiagnostikDoku()
  • createAssessmentInvasiveDiagnostikDoku()
  • createScreeningUltraschallDoku()
  • createKurativeUltraschallDoku()
  • createTherapiePathologieDoku()
  • createTherapieTumorDoku()
  • createSelbstzahlerMammographieDoku()
  • createWeitereMammographieDoku()
  • createWeitereUltraschallDoku()
  • checkBkfLeistungsanspruch()
Der SV-Patient kann mittels SV-Nummer oder mittels e-card Cardtoken angegeben werden. Werden beide Parameter angegeben, muss die SV-Nummer zum Patienten gehören dessen e-card zur Ausstellung des e-card Cardtokens verwendet wurde.

Prinzipielle Erklärungen und Ablauf für die Verwendung des Brustkrebs-Früherkennungs-Service:

Man unterscheidet in BKF zwischen folgende Bereiche:

Früherkennung:

Die Dokumentationen der Früherkennung bzw. des Screening sind das Kernstück des Brustkrebs-Früherkennungs-Programms.

Um am BKF-Programm teilnehmen zu können, muss eine Frau entweder innerhalb gewisser Altersgrenzen liegen oder explizit eine Aufnahme in das Einladeregister beantragen.

Durch die Teilnahme erhält die Probandin mittels eines BKF Leistungsanspruchs (BKF Token) Anspruch auf die Inanspruchnahme von BKF Screeningleistungen.
Die Vergabe der weiteren Token erfolgt anhand der durchgeführten Untersuchungen und den dazu erfassten Dokumentationen.

Man unterscheidet zwei Arten von BKF Leistungsansprüchen (Token):
  • Regulärer Leistungsanspruch
  • Rescreen Leistungsanspruch
Der Reguläre Leistungsanspruch erlaubt die Inabspruchnahme einer Regulären Screeninguntersuchung, der Rescreen Leistungsanspruch die Inabspruchnahme einer Rescreening-Untersuchung.

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Screening-Dokumentation
  • Screening Ultraschalldokumentation
Sowohl für den Regulären, als auch für den Rescreen Token kann entweder eine Screening-Dokumentation oder eine Screening Ultraschalldokumentation erfasst werden.

Ablauf:

Ablauf Screening

Sofern die Probandin über den aktuellen Status Ihres BKF-Leistungsanspruchs im Unklaren ist, kann sie sich an einen zulässigen Arzt ihres Vertrauens (z.B. Allgemeinmediziner, Frauenärzte) oder an ein teilnehmendes Institut ihrer Wahl wenden. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Patientin Informationen zu ihren aktuellen BKF-Leistungsansprüchen abzufragen und somit die Information weiterzugeben, ob generell Leistungsansprüche vorhanden sind, und wenn ja welche entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden können.

Die Probandin vereinbart einen Termin bei einem teilnehmenden (zertifizierten) Institut ihrer Wahl. In Abhängigkeit der Abrechnungsmodalitäten des Instituts bucht der Vertragspartner bei der Untersuchung eine Konsultation.
Für die Buchung einer Konsultation für eine Screening oder eine Screening Ultraschall Untersuchung stehen zwei Behandlungsfälle zur Verfügung:
  • VM - Vorsorgeuntersuchung Mammographie
  • VR - Vorsorgeuntersuchung Mammographie Rescreening
Der Behandlungsfall VM ist dann zu Buchen wenn mit der Untersuchung der Reguläre Leistungsanspruch in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall muss ein Regulärer (noch nicht verbrauchter) Leistungsanspruch vorhanden sein. Durch die Buchung des Behandlungsfalls VR wird der Rescreening Leistungsanspruch in Anspruch genommen. In diesem Fall muss ein (noch nicht verbrauchter) Rescreen Leistungsanspruch vorhanden sein.

Die Entscheidung welcher Behandlungsfall gebucht werden soll, ergibt sich anhand des Grundes der Untersuchung (kommt die Probandin wegen der Regulären 2 jährlichen Untersuchung oder weil ein Early-Rescreening benötigt wird).

Die Buchung beider Behandlungsfälle ist nur für teilnehmende (zertifizierte) Vertragspartner möglich!
Hinweis: Die Buchung einer Konsultation für die Screening-Untersuchung (mit dem Behandlungsfall VM/VR) ist auch dann möglich, wenn die Patientin aktuell keinen gültigen Versicherungsanspruch hat. Allerdings muss zwingend ein noch nicht verbrauchter oder reservierter zum Behandlungsfall passender BKF-Leistungsanspruch (Regulärer Leistungsanspruch bei Behandlungsfall VM, Rescreening Leistungsanspruch bei Behandlungsfall VR) zu dem Datum der Leistungserbringung existieren.

Jeder Vertragspartner mit dem Recht BKF.MAMMO erhält außerdem das Recht KSE.BKF. Das Recht KSE.BKF ermöglicht prinzipiell die Buchung einer Konsultation mit dem Behandlungsfall "VM" (sofern die Patientin einen gültigen BKF-Leistungsanspruch besitzt und der Vertragspartner einen entsprechenden Vertrag hat).

Zusätzlich wird das Recht BKF.RESCREEN vergeben. Vertragspartner mit diesem Recht erhalten das KSE Recht KSE.RESCREEN. Das Recht KSE.RESCREEN ermöglicht prinzipiell die Buchung einer Konsultation mit dem Behandlungsfall "VR" (sofern die Patientin einen gültigen BKF-Leistungsanspruch besitzt und der Vertragspartner einen entsprechenden Vertrag hat).

Für die Erfassung und Dokumentation gilt:

Bei der Leistungserbringung muss nicht zwingend eine Konsultation erfasst werden. Wird bei der Erfassung der Dokumentation für die Screening-Untersuchung keine KonsultationsID angegeben, muss stattdessen das Datum der Leistungserbringung (Leistungsdatum) angegeben werden.
Allerdings ist zu beachten, dass nur bei Konsultationsbuchung und anschließender Angabe der Konsultation entsprechende Abrechnungsinformationen (für die Konsultation und die Dokumentation an die die Konsultation gebunden wird), zur Unterstützung des Abrechnungsprozesses, aufbereitet und an den zuständigen KV-Träger übermittelt werden.

Ist die Angabe einer Konsultation gewünscht, sollte bereits bei der Leistungserbringung eine Konsultationsbuchung erfolgen (Behandlungsfall "VM" bzw. "VR") - diese Buchung dient zusätzlich auch der Reservierung des jeweiligen BKF-Leistungsanspruchs (d.h. kein anderer Vertragspartner kann diesen BKF-Leistungsanspruch aktuell einlösen).

Zusätzlich zur Angabe einer Konsultation bzw. des Leistungsdatums ist die Auswahl des BKF Leistungsanspruchs (BKF Token) notwendig zu dem die Dokumentation erfasst werden soll.
Hinweis: Die Daten der Dokumentation können je nach Dokumentation in Abhängigkeit des gewählten Leistungsanspruchs leicht voneinander abweichen!
Bei Angabe einer Konsultation ist der Leistungsanspruch (BKF Token) anzugeben, der mittels dieser Konsultation reserviert wurde. Bei Angabe des Leistungsdatums ist der Leistungsanspruch (BKF Token) entsprechend zu wählen.
Mittels der Prüffunktion für BKF Token (Funktion checkBkfToken()) ist es möglich die verfügbaren Tokens abzufragen.

Sowohl für den Regulären, als auch für den Rescreen Token kann entweder eine Screening (SCR) Untersuchung oder eine Screening-Ultraschall (SUS) Untersuchung durchgeführt werden.
Welche der beiden Dokumentationen (Screening-Dokumentation oder Screening Ultraschalldokumentation) im Zuge der Screening-Untersuchung der Probandin verwendet wird, liegt in der Verantwortung des meldenden Vertragspartners.

Screening-Dokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Mammographie voraus. Nach Erbringung der Leistung wird die getätigte Mammographie durch den Erstbefunder begutachtet und das Mammographiebild an den Zweitbefunder weitergeleitet. Dieser begutachtet die Mammographie ebenfalls und meldet seine Ergebnisse dem Erstbefunder zurück. In Abhängigkeit der Ergebnisse des Erstbefundes oder des Zweitbefundes kann eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung bei der Probandin durchgeführt werden.
Sind alle Befunde vorhanden (Erst-, Zweit- und ein eventueller Ultraschallbefund) wird der Konsensbefund erstellt. Dieser Befund enthält das abschließende Ergebnis der Screening-Untersuchung und ist vor allem dann wichtig, wenn der Erst- und Zweitbefund unterschiedliche Ergebnisse liefern. Siehe hierzu auch Kapitel Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?. Wird die Screeninguntersuchung für eine Rescreening-Untersuchung (unter Verwendung des Rescreening Leistungsanspruchs) durchgeführt, muss im Parameter "Art der Untersuchung" (artUntersuchung) angegeben werden, ob die Untersuchung ein- oder beidseitig durchgeführt wurde. Bei Erfassung für eine Reguläre Untersuchung darf dieser Parameter nicht angegeben werden, da Reguläre Untersuchungen immer beidseitig durchgeführt werden sollten.

Screening Ultraschalldokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Ultraschalluntersuchung voraus. Es wird hierbei keine Mammographie durchgeführt. Die Untersuchung und Dokumentation erfolgen nur durch einen Befunder.

Durch die Übermittlung der Dokumentation zur Screening-Untersuchung wird der angegebene BKF-Leistungsanspruch eingelöst und steht somit keinen anderen Vertragspartnern zur Verfügung. Weiters steht der angegebene BKF-Leistungsanspruch auch nicht mehr zur Übermittlung der nichtverwendeten Dokumentation für die Screening-Untersuchung zur Verfügung.
Beispiel: Durch die Übermittlung einer Screening Ultraschalldokumentation zum Regulären BKF-Leistungsanspruch kann zum selben BKF-Leistungsanspruch keine Screening-Dokumentation mehr übermittelt werden. Es ist jedoch möglich zu einer bereits erfassten Dokumentation für die Screening-Untersuchung (innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation) eine Folge- bzw. Korrekturdokumentation zu erfassen.

Wurde die Dokumentation mit Angabe einer Konsultation erfasst, ist diese Konsultation nach Übermittlung der Dokumentation für Änderungen und Stornierungen gesperrt.

Wird bei der Untersuchung eine Auffälligkeit oder Veränderung festgestellt, sind weiterführende Untersuchungen (aus dem Assessment-Bereich) notwendig. Die Probandin wird in einem Gespräch über das Ergebnis und eventuelle weitere Untersuchungen informiert.

Kurativ:

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Mammographie
  • Ultraschall
  • Mammographie Leermeldung

Ablauf:

Ablauf Kurativ

Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen, die aufgrund eines akuten Krankheitsfalles oder eines zwingenden Verdachts bei einer zertifizierten Einrichtung erfolgen (außerhalb des Screening-Zyklus) werden als kurative Mammographien bzw. kurative Ultraschalluntersuchungen bezeichnet.
Äquivalent zur Screening-Untersuchung ist auch für kurative, BKF-relevante Untersuchungen eine Dokumentation zu erfassen.
Kurative Mammographien und kurative Ultraschalluntersuchungen benötigen keine BKF-Leistungsanspruch. Weiters sind für kurative Untersuchungen keine Altersgrenzen gesetzt. Die Patientin erscheint in der Regel mit einer Zuweisung beim entsprechenden Institut. Kurative Untersuchungen dürfen, wie auch Screening-Untersuchungen nur von zertifizierten Instituten durchgeführt werden.

In Abhängigkeit der Abrechnungsmodalitäten des Instituts bucht der Vertragspartner bei der kurativen Untersuchung eine Konsultation. Im Gegensatz zur Screening-Untersuchung wird hierbei kein Vorsorgeuntersuchungsbehandlungsfall(VM bzw. VR) sondern ein entsprechender kurativer Behandlungsfall z.B.: "ZW" (Zuweisung) gebucht. Die Buchung der Konsultation unterliegt hierbei den normalen Vorgaben der KSE. D.h. es wird hierzu kein zusätzliches Recht benötigt.

Hinweis: Die Buchung einer Konsultation für die kurative Untersuchung ist im Gegensatz zur Konsultation für eine Screening-Untersuchung nur möglich, wenn die Patientin zum Zeitpunkt der Konsultationsbuchung einen aktuell gültigen Versicherungsanspruch besitzt.

Kurative Mammographiedokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Mammographie voraus. Nach Erbringung der Leistung wird die getätigte Mammographie durch den Befunder begutachtet. Optional kann eine Ultraschalluntersuchung und/oder eine Befundung durch einen zweiten Arzt (Zweitbefunder) vorgenommen werden (in Abhängigkeit des Befundes und der geforderten Leistung laut Zuweisung). Der erfasste Befund (Erstbefund) sowie eventuelle weitere Befunde (Ultraschall- und/oder Zweitbefund) dienen der Erstellung des Endbefundes. Dieser Befund enthält das abschließende Ergebnis der kurativen Mammographieuntersuchung. Siehe hierzu auch Kapitel Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?.

Kurative Mammographie Leermeldung:
Diese Dokumentation ist in Hinsicht der durchzuführenden Untersuchungen ident zur Kurativen Mammographiedokumentation. Die Untersuchungen sind dabei zwar durchzuführen (bzgl. abschließendes Ergebnis siehe auch Kapitel Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?) aber nicht zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist dann zu wählen, wenn die Erfassung für 'SV-fremde' (nicht versicherte, aktuell keinen gültigen Versicherungsanspruch) Patientinnen erfolgt.
In diesem Fall sind nur folgende Daten zu erfassen: Erstbefunder, sofern vorhanden Zweitbefunder sowie das Leistungsdatum.

Kurative Ultraschalldokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Ultraschalluntersuchung voraus. Es wird hierbei keine Mammographie durchgeführt. Die Untersuchung und Dokumentation erfolgen nur durch einen Befunder.

Zur elektronischen Erfassung einer kurativen, BKF-relevanten Untersuchung ist zwingend das Recht BKF.MAMMO notwendig.

Wurde die kurative Dokumentation mit Angabe einer Konsultation (KonsultationsID) erfasst, ist diese Konsultation nach Übermittlung der Dokumentation für Änderungen und Stornierungen gesperrt.
Weiters steht die Konsultation auch nicht mehr zur Übermittlung anderer Dokumentationen mit möglicher Konsultationsbindung zur Verfügung.
Beispiel: Durch die Übermittlung einer kurativen Ultraschalldokumentation zur Konsultation, kann zur selben Konsultation keine kurative Mammographiedokumentation mehr übermittelt werden.
Eine weitere Übermittlung derselben kurativen Dokumentation, mit Angabe derselben Konsultation führt zur Erfassung von Folge- bzw. Korrekturdokumentationen (die Erfassung ist in diesem Fall nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation möglich). Bei Erfassung mittels Angabe des Leistungsdatums erfolgt die Erfassung immer als Erstdokumentation (d.h. nicht als Folge-/Korrekturdokumentation).

Wurde bei der Untersuchung eine Auffälligkeit oder Veränderung festgestellt oder hat sich der bereits vorhandene Verdacht bestätigt, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Die Patientin wird in einem Gespräch über das Ergebnis und eventuelle weitere Untersuchungen informiert.

Hinweis: Übermittelte kurative Mammographiedokumentationen und kurative Mammographie Leermeldungen erhöhen genauso wie Screening-Dokumentationen den Zähler der durchgeführten Mammographieuntersuchungen des Standortes und des Arztes.

Selbstzahler:

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Mammographie

Ablauf:

Ablauf Selbstzahler

Unter den Begriff der Selbstzahler Dokumentationen werden aktuell Mammographieuntersuchungen, die von der Patientin selbst bezahlt werden (d.h. es erfolgt keine Abrechnung der Leistung durch den Vertragspartner mit dem KV-Träger) zusammengefasst.
Die Selbstzahler Mammographie Dokumentation beinhaltet alle medizinischen Daten, sowie die administrativen Daten zur Mammographieuntersuchung.

Selbstzahler Dokumentationen benötigen keine vorab gebuchten Konsultationen oder eine BKF-Leistungsanspruch. Weiters sind keine Altersgrenzen gesetzt. Die Dokumentationen dürfen nur von zertifizierten Instituten erfasst werden.

Selbstzahler Mammographie Dokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Mammographie voraus. Nach Erbringung der Leistung wird die getätigte Mammographie durch den Befunder begutachtet. Optional kann eine Ultraschalluntersuchung und/oder eine Befundung durch einen zweiten Arzt (Zweitbefunder) vorgenommen werden. Der erfasste Befund (Erstbefund) sowie eventuelle weitere Befunde (Ultraschall- und/oder Zweitbefund) dienen der Erstellung des Endbefundes. Dieser Befund enthält das abschließende Ergebnis der Selbstzahler Mammographie. Siehe hierzu auch Kapitel Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?.


Zur elektronischen Erfassung einer Selbstzahler Dokumentation ist zwingend das Recht BKF.SZE notwendig.

Wurde bei der Untersuchung eine Auffälligkeit oder Veränderung festgestellt oder hat sich der bereits vorhandene Verdacht bestätigt, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Die Patientin wird in einem Gespräch über das Ergebnis und eventuelle weitere Untersuchungen informiert.

Hinweis: Übermittelte Selbstzahler Mammographie Dokumentationen erhöhen genauso wie Screening-Dokumentationen den Zähler der durchgeführten Mammographieuntersuchungen des Standortes und des Arztes.

Assessment:

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Bildgebende Diagnostik
  • Invasive Diagnostik

Ablauf:


Ablauf Assessment

Im Zuge der Untersuchung aus dem Screening- oder kurativen Bereich wurde festgestellt, dass weiterführende Untersuchungen notwendig sind. Die Probandin/Patientin geht mit einer Überweisung in ein Institut ihrer Wahl und lässt dort die Untersuchungen durchführen.

Der Vertragspartner erfasst bei Bedarf (und in Abhängigkeit seiner Abrechnungsmodalitäten) im e-card System eine Konsultation. Im Assessment-Bereich von BKF sind Konsultationen nur für die Bildgebende Diagnostik relevant.

Die Untersuchung wird dokumentiert. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob noch weitere Untersuchungen notwendig sind.

Diese Untersuchungen sind vor allem im intramuralen Bereich angesiedelt. Zur Erfassung einer Assessmentdokumentation ist das Recht BKF.ASSESSMENT zwingend notwendig.

Bildgebende Diagnostik:

Die Assessmentdokumentation der bildgebenden Diagnostik dient der Erfassung der Dokumentation bei nicht-invasiven Untersuchungen zur weiteren Abklärung.

Bei der Dokumentationserfassung kann wahlweise eine Konsultation oder ein Leistungsdatum angegeben werden. Es ist dabei zu beachten, dass nur bei Konsultationsbuchung und anschließender Angabe der Konsultation entsprechende Abrechnungsinformationen (für die Konsultation und die Dokumentation an die die Konsultation gebunden wird), zur Unterstützung des Abrechnungsprozesses, aufbereitet und an den zuständigen KV-Träger übermittelt werden.

Im Gegensatz zur Screening-Untersuchung wird hierbei nicht ein Vorsorgeuntersuchungsbehandlungsfall (VM bzw. VR) sondern ein entsprechender kurativer Behandlungsfall z.B.: "ZW" (Zuweisung) gebucht. Die Buchung der Konsultation unterliegt hierbei den normalen Vorgaben der KSE. D.h. es wird hierzu kein zusätzliches Recht benötigt.

Hinweis: Die Buchung einer Konsultation für die Assessment Untersuchung ist im Gegensatz zur Konsultation für eine Screening-Untersuchung nur möglich, wenn die Patientin zum Zeitpunkt der Konsultationsbuchung einen aktuell gültigen Versicherungsanspruch besitzt.

Wurde die Dokumentation mit Angabe einer Konsultation (KonsultationsID) erfasst, ist diese Konsultation nach Übermittlung der Dokumentation für Änderungen und Stornierungen gesperrt. Weiters steht die Konsultation auch nicht mehr zur Übermittlung anderer Dokumentationen mit möglicher Konsultationsbindung zur Verfügung.
Eine weitere Übermittlung derselben Assessment Dokumentation, mit Angabe derselben Konsultation führt zur Erfassung von Folge- bzw. Korrekturdokumentationen (die Erfassung ist in diesem Fall nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation möglich). Bei Erfassung mittels Angabe des Leistungsdatums erfolgt die Erfassung immer als Erstdokumentation (d.h. nicht als Folge-/Korrekturdokumentation).

Invasive Diagnostik:

Die Assessmentdokumentation der invasiven Diagnostik dient der Erfassung der Dokumentation bei invasiven Untersuchungen zur weiteren Abklärung.
Bei der Erfassung dieser Dokumentation ist keine Konsultationsangabe möglich.


Therapie:

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Tumor
  • Pathologie

Ablauf:


Ablauf Therapie

Im Zuge weiterführender Untersuchungen im Assessmentbereich wurde festgestellt, dass Therapieuntersuchungen notwendig sind. Jede Untersuchung wird dokumentiert. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob noch weitere Untersuchungen notwendig sind.

Diese Untersuchungen sind vor allem im intramuralen Bereich angesiedelt. Zur Erfassung einer Therapiedokumentation ist das Recht BKF.ASSESSMENT zwingend notwendig.

Tumor:

Die Therapiedokumentation Tumor dient der Erfassung der Dokumentation bei einer Operation aufgrund eines erkannten Tumors.

Pathologie:

Die Therapiedokumentation Pathologie dient der Erfassung der Dokumentation der pathologischen Untersuchung des entfernten Tumors.


Weitere:

Man unterscheidet folgende Dokumentationen in diesem Bereich:
  • Weitere Mammographie
  • Weiterer Ultraschall

Ablauf:

Ablauf Weitere

Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen, die aufgrund eines akuten Krankheitsfalles oder eines zwingenden Verdachts jedoch durch eine reine Assessment-Einrichtung erfolgen (außerhalb des Screening-Zyklus), werden als weitere Mammographien bzw. weitere Ultraschalluntersuchungen bezeichnet.
Weitere Mammographien und Ultraschalluntersuchungen benötigen keine BKF-Leistungsanspruch. Weiters sind für diese Untersuchungen keine Altersgrenzen gesetzt. Die Patientin erscheint in der Regel mit einer Zuweisung beim entsprechenden Institut. 'Weitere Mammographien' und 'Weitere Unterschalluntersuchungen' dürfen nur von reinen Assessment-Instituten durchgeführt werden. Zertifizierte Untersuchungseinheiten steht die Erfassung der weiteren Mammographie und Unterschalluntersuchung nicht zur Verfügung. Stattdessen sind die Untersuchungen mittels der Kurativen Dokumentationsblätter zu erfassen.

In Abhängigkeit der Abrechnungsmodalitäten des Instituts bucht der Vertragspartner bei der Untersuchung eine Konsultation. Die Buchung der Konsultation unterliegt hierbei den normalen Vorgaben der KSE. D.h. es wird hierzu kein zusätzliches Recht benötigt.

Hinweis: Die Buchung einer Konsultation für die Untersuchung ist im Gegensatz zur Konsultation für eine Screening-Untersuchung nur möglich, wenn die Patientin zum Zeitpunkt der Konsultationsbuchung einen aktuell gültigen Versicherungsanspruch besitzt.

Weitere Mammographiedokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Mammographie voraus. Nach Erbringung der Leistung wird die getätigte Mammographie durch den Befunder begutachtet. Optional kann eine Ultraschalluntersuchung und/oder eine Befundung durch einen zweiten Arzt (Zweitbefunder) vorgenommen werden (in Abhängigkeit des Befundes und der geforderten Leistung laut Zuweisung). Der erfasste Befund (Erstbefund) sowie eventuelle weitere Befunde (Ultraschall- und/oder Zweitbefund) dienen der Erstellung des Endbefundes. Dieser Befund enthält das abschließende Ergebnis der kurativen Mammographieuntersuchung. Siehe hierzu auch Kapitel Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?.

Weitere Ultraschalldokumentation:
Diese Dokumentation setzt eine zwingend durchzuführende Ultraschalluntersuchung voraus. Es wird hierbei keine Mammographie durchgeführt. Die Untersuchung und Dokumentation erfolgen nur durch einen Befunder.

Zur elektronischen Erfassung der Dokumentationsblätter ist zwingend das Recht BKF.WMU notwendig.

Wurde die Dokumentation mit Angabe einer Konsultation (KonsultationsID) erfasst, ist diese Konsultation nach Übermittlung der Dokumentation für Änderungen und Stornierungen gesperrt.
Weiters steht die Konsultation auch nicht mehr zur Übermittlung anderer Dokumentationen mit möglicher Konsultationsbindung zur Verfügung.
Beispiel: Durch die Übermittlung einer weiteren Ultraschalldokumentation zur Konsultation, kann zur selben Konsultation keine weitere Mammographiedokumentation mehr übermittelt werden.
Eine zusätzliche Übermittlung derselben Dokumentation, mit Angabe derselben Konsultation führt zur Erfassung von Folge- bzw. Korrekturdokumentationen (die Erfassung ist in diesem Fall nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation möglich). Bei Erfassung mittels Angabe des Leistungsdatums erfolgt die Erfassung immer als Erstdokumentation (d.h. nicht als Folge-/Korrekturdokumentation).

Wurde bei der Untersuchung eine Auffälligkeit oder Veränderung festgestellt oder hat sich der bereits vorhandene Verdacht bestätigt, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Die Patientin wird in einem Gespräch über das Ergebnis und eventuelle weitere Untersuchungen informiert.

Exkurs: Konsensfindung - Wann ist eine Konsensfindung notwendig?

Folgende Dokumentationen fordern oder bieten optional die Möglichkeit der Befundung der Mammographie durch einen Zweitbefunder
  • Screening-Dokumentation ("SCR") - verpflichtend
  • Kurative Mammographiedokumentation ("KUM") - optional
  • Kurative Mammographie Leermeldung ("KML") - optional
  • Selbstzahler Mammographie Dokumentation ("SZM") - optional
  • Weitere Mammographiedokumentation ("WEM") - optional
Ab dem Zeitpunkt, wo zwei Ärzte dieselbe Mammographie befunden, kann es zu unterschiedliche Befundergebnisse kommen. In den abschließenden Endbefund muss allerdings ein Ergebnis eingetragen werden. Daher ist es notwendig zu wissen, wann eine Konsensfindung zwischen den beteiligen Ärzten zwingend notwendig ist.

Eine Konsensfindung ist nur bei unterschiedlichen Werten innerhalb des MG-SCORE (gleichbedeutend mit BIRADS) notwendig.

Unterschiedliche Werte innerhalb des D-SCORE (gleichbedeutend mit ACR Dichtewert) durch den Erst- und Zweitbefunder müssen nicht mittels einer Konsensfindung beschlossen werden. Der D-SCORE des Endbefundes ist mit dem Wert des Erstbefunders zu dokumentieren.

Für den MG-SCORE ergibt sich die Einteilung der "kompatiblen" Werte wie folgt:
MG-SCORE (BIRADS) MG0 : MG1/MG2 : MG3 : MG4/MG5 : MG6

In Abhängigkeit der Eingaben unterscheidet man nun folgende Fälle:
  • die Werte sind ident
    ⇒ keine Abstimmung notwendig

  • die Werte sind unterschiedlich, fallen jedoch jeweils in den selben Teilbereich (d.h. die Werte sind in einer Gruppe; durch einen Schrägstrich getrennt)
    ⇒ eine Abstimmung ist optional möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich

  • die Werte sind unterschiedlich und fallen in unterschiedliche Teilbereiche (d.h. die Werte sind nicht in einer Gruppe; mittels Doppelpunkt getrennt)
    ⇒ eine Abstimmung ist zwingend erforderlich
Beispiele:

Idente Werte:

Arzt 1: MG-SCORE = MG1
Arzt 2: MG-SCORE = MG1
⇒ keine Konsensfindung notwendig

Unterschiedliche Werte (selbe Gruppe)

Arzt 1: MG-SCORE = MG1
Arzt 2: MG-SCORE = MG2
⇒ Konsensfindung zu MG-SCORE optional

Unterschiedliche Werte (unterschiedliche Gruppe)

Arzt 1: MG-SCORE = MG2
Arzt 2: MG-SCORE = MG3
⇒ Konsensfindung zu MG-SCORE zwingend

Generelle Hinweise (Druckaufbereitung, Fehlerhandling)

Hinweis bzgl. der unterstützten Datenblattversionen:

Eine Schnittstellenversion (SS12-Version) des BKF-Service unterstützt jeweils definierte Dokumentationsversionen. Kommt es im Zuge eines Release zu einer neuen Dokumentationsversion, ist die vorherige Dokumentationsversion nur noch über die alte Schnittstellenversion übertragbar und die neue Dokumentationsversion nur über die neue Schnittstellenversion.

Fiktives Beispiel: Dokumentation XX kann in der SS12-Version 3.0 in der Version 1.0 übertragen werden. In Folge eines neuen Release mit BKF-Inhalten, wird die Versionsnummer für die Dokumentation XX um eins erhöht und ebenso die SS12-Version. Bei der neuen SS12-Version 4.0 kann die Dokumentation XX nur in der Version 2.0 übertragen werden. Alte Dokumentationen in der Version 1.0 müssen mit der alten SS12-Version 3.0 übertragen werden.
Hinweis: Eine Erhöhung der SS12-Version bedingt nicht automatisch eine Erhöhung der Version der Dokumentationen. Ergibt sich in der neuen SS12-Version keine Änderung der Dokumentation bleibt diese auf der bestehenden Dokumentationsversion.

Mit der SS12-Version 8 des BKF-Service sind folgende Dokumentationsversionen übermittelbar:

Dokumentation Dokumentationstyp Dokumentationsversion
Screening-Dokumentation SCR 5.0
Screening Ultraschalldokumentation SUS 4.0
Kurative Mammographiedokumentation KUM 4.0
Kurative Ultraschalldokumentation KUS 3.0
Kurative Mammographie Leermeldung KML 2.0
Selbstzahler Mammographie Dokumentation SZM 2.0
Assessmentdokumentation Bildgebende Diagnostik ABD 3.0
Assessmentdokumentation Invasive Diagnostik AID 3.0
Therapiedokumentation Tumor TUM 3.0
Therapiedokumentation Pathologie PAT 3.0
Weitere Mammographiedokumentation WEM 2.0
Weitere Ultraschalldokumentation WUS 1.0

Hinweis Druckaufbereitung

Das BKF-Service stellt keine Funktionalität zur Druckaufbereitung von Dokumentationen zur Verfügung. Eine eventuell gewünschte Aufbereitung (für das Ausdrucken der Dokumentationen zur Aushändigung an die Patientin bzw. zur Archivierung beim Vertragspartner) muss von der Vertragspartnersoftware selbst vorgenommen werden.

Hinweis Fehlermeldungen

Zur Vereinfachung des Fehlerhandlings auf Seiten der Vertragspartnersoftware sind im BKF-Service die Fehlermeldungen der Validierung, die einem Parameter zugeordnet werden können, nach folgendem Schema gestaltet und benannt worden: Sie setzen sich jeweils aus der Servicenummer, der ParameterID (Parameter, der den Fehler verursacht hat) sowie einer Nummer, die die Fehlerursache charakterisiert, zusammen.

Die Servicenummer für BKF ist "18".

Die Zuordnung der ParameterID zu den jeweiligen Parametern findet man in den Javadoc-Kommentaren der Objektbeschreibungen bei den einzelnen Parametern.

Fehlerursachen und dazugehörige Nummer:

Fehlerursache Nummer
Pflichtfeld 1
2
Formatfehler (Bsp.: Nur numerische Zeichen erlaubt) 3
Wertebereichfehler (Bsp.: Wertebereich 0-99 oder ungültige Konstante) 4
Zusätzliche Bedingungen (Bsp.: Parameter darf nicht befüllt werden, wenn Patientin ein gewisses Alter nicht erreicht hat) 5
6
7
8
Verknüpfte Bedingungen (Bsp.: Es muss entweder der eine oder der andere Parameter angegeben werden) 0


Beispiel:

Bei der Übermittlung einer Screening-Dokumentation muss die ArztID des Erstbefunders angegeben werden. Diese befindet sich im Unterobjekt SCRMammographieErstbefunder.

In der Javadoc sind bei der Beschreibung der get-Funktion für die ArztID folgende Informationen angeführt:
  • Eindeutiger Bezeichner eines Arztes
  • Muss als zertifizierter Arzt mit der Zertifikatsart '0' gemeldet sein (mit Hinweis auf die Funktion searchBkfArzt()).
  • Muss unterschiedlich zur ArztID des Zweitbefunders sein.
  • Angabe: Muss
  • Format: 11-stellig
  • ParameterID: 0111
Wird der Parameter nicht angegeben tritt die Exception BkfInvalidParameterExceptionConstants.SCR_IDENTIFIKATION_ERSTBEFUNDER_REQUIRED auf.

Diese enthält folgende Informationen:
  • code: CL-1801111
  • errorCode: 17
  • message: Identifikation Erstbefunder ist ein Pflichtfeld.
  • fieldCode: 180111
Der "fieldCode" beinhaltet die Servicenummer und die ParameterID und gibt an, um welchen Parameter es sich handelt:
180111
Servicenummer
ParameterID des Parameters ArztID im Objekt SCRMammographieErstbefunder

Der Parameter "code" setzt sich zusammen aus:
  • Kennzeichen für Client (CL-) oder Server (ZS-) Fehler,
  • dem fieldCode und
  • der Information welche Prüfung fehlgeschlagen ist (laut der oberen Tabelle "Fehlerursache und dazugehörige Nummer")
CL-1801111
KZ für Client-Fehler
Servicenummer
ParameterID des Parameters ArztID
im Objekt SCRMammographieErstbefunder
Pflichtfeldverletzung
fieldCode

Hinweis Array-Behandlung

Wenn Eingabefelder Arrays sind, wird stets geprüft ob diese
  • keine Werte enthalten, die 'null' sind oder
  • keine zwei identischen Werte enthalten
Ist eine dieser Bedingungen verletzt, wird ein Wert-Fehler ausgegeben (Endziffer 4, Fehlertext: Der Wert in "Datenfeld" ist nicht zulässig). Die Fehlermeldung für fehlende Pflichtfelder (Endziffer 1) kommt in diesem Fall nur, wenn das Array insgesamt 'null' ist.

Funktionalität des BKF-Service

Die Integration des BKF-Service in die Vertragspartnersoftware ist optional.


Aktuellen BKF-Leistungsanspruch abfragen

Die Abfrage der Informationen zum BKF-Leistungsanspruch über die Funktion checkBkfLeistungsanspruch(), bietet die Möglichkeit den aktuellen Status der BKF Leistungsansprüche einer Patientin zu erfahren.

Die Funktion soll vor allem als Supportmöglichkeit für die Patientinnen der Gruppe der ehemaligen Zuweiser zu VU-Mammographien dienen. Sie kann aber auch von Vertragspartnern des Leistungserbringungsbereichs verwendet werden, sofern die passenden Berechtigungen vorhanden sind.

Eine Abfrage darf nur mit Zustimmung der Probandin durchgeführt werden!

Im Gegensatz zur Funktion checkToken() wird immer zum Abfragezeitpunkt geprüft (d.h. immer gegen das aktuelle Datum). Es wird keine Korrelation mit dem tatsächlichen Leistungsdatum bzw. der gebuchten Konsultation berücksichtig oder geprüft, ob die Übermittlung einer Dokumentation eine Erst- oder Folgedokumentation auslöst, weiters erfolgt in dieser Funktion keine Retournierung der für die Dokumentationserfassung notwendigen TokenId. Bei Prüfungen für die Dokumentationserfassung selbst, ist daher immer die Funktion checkToken() zu verwenden.

Die Funktion retourniert das Objekt BKFLeistungsanspruchInfo. Die zusätzlich zu den Patientendaten darin enthaltenen Daten, können nur in bestimmten Konstellationen auftreten.
Diese Konstellationen müssen entsprechend verarbeitet und zur Anzeige aufbereitet werden.

Es erfolgt zunächst eine Auswertung des Parameters anspruch aus dem Objekt BKFLeistungsanspruchInfo
  • anspruch gleich "0" (Nein)

    Parameter anspruch Bedeutung
    0 (Nein) Die Person kann aktuell keine Leistung in Anspruch nehmen.

    Für die Patientin existiert aktuell kein BKF-Leistungsanspruch.
    D.h. die Patientin nimmt entweder (aktuell) nicht am BKF-Programm teil (wenn kein BKFAnspruchsinformation-Objekt versorgt ist) z.B. da das Mindestalter für eine Teilnahme noch nicht erreicht ist oder für die Patientin gibt es aktuell nur einen geplanten Rescreen-Termin (wenn zusätzlich noch ein BKFAnspruchsinformation-Objekt versorgt ist).

    Ist anspruch gleich "0" (Nein) sind 0..1 BKFAnspruchsinformation-Objekte versorgt.

    Dieses Objekt kann bei anspruch gleich "0" nur in folgender Konstallation auftreten:

    Parameter tokenart Parameter leistungsanspruch Parameter konsumiert Parameter reserviert Parameter datum Bedeutung
    W (Rescreen) 0 (Nein) nicht versorgt nicht versorgt versorgt Es ist ein Rescreening für <Datum + 1> geplant.

    Für die Patientin existiert aktuell kein BKF-Leistungsanspruch, weder ein Regulärer noch ein Rescreen Leistungsanspruch. Es ist jedoch ein <Datum> für einen kommenden Rescreen Leistungsanspruch bekannt. Das im Objekt retournierte Datum entspricht dem Datum bis zu dem die Leistung noch gesperrt ist. Für eine Anzeige in Ihrer Software, wann bei einer Patientin aus tagesaktueller Sicht, das nächste Screening möglich ist, ist ein Tag dazuzuzählen.

    Dem Benutzer ist der Hinweis anzuzeigen, dass aktuell keine Leistung in Anspruch genommen werden kann und (sofern retourniert) der Hinweis bzgl. des anstehenden Rescreenings.

  • anspruch gleich "1" (Ja)

    Ist anspruch gleich "1" (Ja) sind 1..2 BKFAnspruchsinformation-Objekte angegeben.
    Es kann dabei maximal ein BKFAnspruchsinformation-Objekt mit tokenart gleich "R" (Regulär) und eines mit tokenart gleich "W" (Rescreen) retourniert werden.

    Die beiden Tokenarten haben folgende mögliche Konstellationen:

    Tokenart = "R" (Regulär)

    Parameter tokenart Parameter leistungsanspruch Parameter konsumiert Parameter reserviert Parameter datum Bedeutung
    R (Regulär) 1 (Ja) 1 (Ja) nicht versorgt versorgt Die Person hat bereits die Leistung des Regulären Screenings in Anspruch genommen. Der Anspruch ist aktuell bis <Datum> gesperrt.

    Für die Patientin existiert ein Regulärer BKF-Leistungsanspruch der bereits konsumiert wurde.
    Der Parameter Datum enthält das aktuell bekannte Datum, bis zu dem der Reguläre Leistungsanspruch gesperrt ist, d.h. kein neuer Regulärer BKF-Leistungsanspruch angelegt wird.
    R (Regulär) 1 (Ja) 0 (Nein) 0 (Nein) nicht versorgt Die Person kann aktuell die Leistung des Regulären Screenings in Anspruch nehmen.

    Es existiert ein Regulärer BKF-Leistungsanspruch, der weder konsumiert noch reserviert wurde.
    R (Regulär) 1 (Ja) 0 (Nein) 1 (Ja) nicht versorgt Die Person hat die Leistung des Regulären Screenings bereits in Anspruch genommen.

    Es existiert ein Regulärer BKF-Leistungsanspruch. Dieser ist noch nicht konsumiert, jedoch reserviert.
    D.h. zu dem Regulären Leistungsanspruch wurde bereits eine VM-Konsultation erfasst, aber noch keine Dokumentation übermittelt. Es ist daher noch keine Sperrfrist bekannt.

    Tokenart = "W" (Rescreen)

    Parameter tokenart Parameter leistungsanspruch Parameter konsumiert Parameter reserviert Parameter datum Bedeutung
    W (Rescreen) 1 (Ja) 1 (Ja) nicht versorgt nicht versorgt Die Person hat bereits die Leistung des Rescreenings in Anspruch genommen.

    Für die Patientin existiert ein Rescreen BKF-Leistungsanspruch der bereits konsumiert wurde.
    Es ist kein Datum für einen weiteren Rescreen Leistungsanspruch bekannt.
    W (Rescreen) 1 (Ja) 1 (Ja) nicht versorgt versorgt Die Person hat bereits die Leistung des Rescreenings in Anspruch genommen. Ein weiteres Rescreening ist für <Datum +1> geplant.

    Für die Patientin existiert ein Rescreen BKF-Leistungsanspruch der bereits konsumiert wurde.
    Es ist ein Datum für einen weiteren Rescreen Leistungsanspruch bekannt. Das im Objekt retournierte Datum entspricht dem Datum bis zu dem die Leistung noch gesperrt ist. Für eine Anzeige in Ihrer Software, wann bei einer Patientin aus tagesaktueller Sicht, das nächste Screening möglich ist, ist ein Tag dazuzuzählen.
    W (Rescreen) 1 (Ja) 0 (Nein) 0 (Nein) nicht versorgt Die Person kann aktuell die Leistung des Rescreenings in Anspruch nehmen.

    Es existiert ein Rescreen BKF-Leistungsanspruch, der weder konsumiert noch reserviert wurde.
    W (Rescreen) 1 (Ja) 0 (Nein) 1 (Ja) nicht versorgt Die Person hat die Leistung des Rescreenings bereits in Anspruch genommen.

    Es existiert ein Rescreen BKF-Leistungsanspruch. Dieser ist noch nicht konsumiert, jedoch reserviert.
    D.h. zu dem Rescreen Leistungsanspruch wurde bereits eine VR-Konsultation erfasst, aber noch keine Dokumentation übermittelt.
    W (Rescreen) 0 (Nein) nicht versorgt nicht versorgt versorgt Es ist ein Rescreening für <Datum + 1> geplant.

    Für die Patientin existiert aktuell kein Rescreen BKF-Leistungsanspruch. Es ist jedoch ein <Datum> für einen kommenden Rescreen Leistungsanspruch bekannt. Das im Objekt retournierte Datum entspricht dem Datum bis zu dem die Leistung noch gesperrt ist. Für eine Anzeige in Ihrer Software, wann bei einer Patientin aus tagesaktueller Sicht, das nächste Screening möglich ist, ist ein Tag dazuzuzählen.

    Dem Benutzer ist für jedes retournierte BKFAnspruchsinformation-Objekt der entsprechende Hinweis anzuzeigen!

    Werden zu einer der Tokenarten keine Daten retourniert, sind zu dieser auch keine Informationen anzuzeigen
    Bsp.: Für eine Patienten die nie einen Rescreen Leistungsanspruch hatte, da nie ein Ergebnis dokumentiert wurde, dass eine verkürzte Wiedereinladung indiziert, ist es nicht relevant, dass kein Rescreen Leistungsanspruch vorhanden ist!
Szenario 5  -  Aktuellen BKF-Leistungsanspruch abfragen
BKF Leistungsanspruch abfragen

Konsultationsdaten abfragen

Folgende Dokumentationen unterstützen die Angabe einer Konsultation:
  • SCR – Screening-Dokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • SUS – Screening Ultraschalldokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • KUM – Kurative Mammographiedokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • KUS – Kurative Ultraschalldokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • ABD – Assessment Bildgebende Diagnostik
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • WEM – Weitere Mammographiedokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

  • WUS – Weitere Ultraschalldokumentation
    ⇒ Die Angabe einer Konsultation ist optional.

Mittels der Abfrage der Konsultationen über die Funktion searchBkfKonsultationData() besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob für die Probandin/Patientin Konsultationen zur Erfassung der jeweiligen Dokumentation vorhanden sind.
Hinweis: Es werden nur Konsultationen gefunden die mit derselben TätigkeitsbereichID (beim Dialogaufbau angegeben) erstellt wurden, die im aktuell verwendeten Dialog gesetzt wurde.

Es werden alle Konsultationen, die für die gewählte Dokumentation zur Verfügung stehen ermittelt.
Wurde zu einer Konsultation bereits eine Dokumentation übermittelt, wird diese in den Ausgangsdaten speziell gekennzeichnet (Folge-/Korrekturdokumentations-Flag gleich "true"). Diese Konsultationen werden nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der dazugehörigen Erstdokumentation gefunden.

Hinweis:
Durch die Übermittlung einer Dokumentation unter Angabe einer Konsultation, erfolgt für diese Konsultation eine Sperre auf die übermittelte Dokumentation. D.h. es kann mit dieser Konsultation in weiterer Folge nur noch eine Folge-/Korrekturdokumentation übermittelt werden (und dies nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation). Die Übermittlung einer anderen Dokumentation ist nicht möglich.
Beispiel:
Für eine Probandin wurde eine Konsultation mit Behandlungsfall 'ZW' erfasst und noch keine Dokumentation erfasst. Bei der Abfrage der relevanten Konsultationen mittels searchBkfKonsultationData() wird diese Konsultation bei folgenden Dokumentationstypen gefunden: KUM, KUS, WEM, WUS und ABD. In allen Fällen wird die Information zurückgegeben, dass bei Verwendung dieser Konsultation eine Erstdokumentation erfasst wird. Der Vertragspartner übermittelt eine kurative Mammographiedokumentation (Dokumentationstyp "KUM") mit Angabe der Konsultation. Dadurch wird die angegebene Konsultation mit dem Dokumentationstyp "KUM" gesperrt. Eine erneute Abfrage der Konsultationen ergibt nun bei der Abfrage für den Dokumentationstyp "KUM" eine relevante Konsultation, wobei die Information zurückgeliefert wird, dass bei der Verwendung eine Folge-/Korrekturdokumentation erfasst wird. Die Abfrage für die anderen Dokumentationstypen liefert keine relevante Konsultation, da die Konsultation für eine andere außer der zuvor übertragenen Dokumentation nicht mehr zur Verfügung steht - die angegebene Konsultation ist für den Dokumentationstyp gesperrt.
Szenario 5  -  Konsultationen abfragen:
BKF Konsultationen abfragen

Token prüfen

Wie bereits im Abschnitt Prinzipielle Erklärungen und Ablauf für die Verwendung des Brustkrebs-Früherkennungs-Service - Früherkennung erwähnt, ist für die Übermittlung einer Dokumentation aus dem Früherkennungs(Screening)-Bereich ein BKF-Leistungsanspruch (elektronischer Token) notwendig.

Mittels der Prüfung des Tokens über die Funktion checkBkfToken() besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob für die Probandin zu der gewählten Dokumentation sowie zu der angegebenen Konsultation (KonsultationsID) bzw. dem angegebenen Leistungsdatum ein gültiges und verfügbare Token vorhanden ist. Dabei gelten dieselben Regeln bzgl. Angabe von KonsultationsID bzw. Leistungsdatum wie bei der Dokumentation selbst (in Bezug auf die Rechte bzw. den Bereich des Vertragspartners).

Existiert nur ein passender Token, wird genau dieser als BkfToken-Objekt in CheckBkfTokenErgebnis retourniert. Existiert sowohl ein passender Regulärer, als auch ein passender Rescreen-Token werden beide Token als BkfToken-Objekte in CheckBkfTokenErgebnis retourniert.

Hinweis: Da bei Angabe einer Konsultation die Entscheidung auf Regulärer Token oder Rescreen Token bereits bei der Konsultationsbuchung erfolgt ist (da bei einer Buchung für einen Regulären Token eine VM und für einen Rescreen Token eine VR zu wählen ist), wird bei Angabe einer Konsultation immer nur maximal ein Token gefunden. Wird ein Leistungsdatum eingegeben und es existieren zwei Token mit denen die gewählte Untersuchung durchführbar ist, werden beide Token retourniert. Es werden hierbei nur passende und verwendbare Token retourniert. Existieren zwei Token von denen einer aber bereits durch einen anderen Vertragspartner konsumiert wurde, wird dieser Token hier nicht mehr retourniert!

Das Objekt BkfToken beinhaltet folgende Information:
  • TokenID
    Eindeutige ID des Tokens. Ist beim Erfassen der SCR bzw. SUS Dokumentation zur Spezifikation des zu verwendenden Tokens zwingend anzugeben!
  • Einladungsdatum
    Gilt-Ab Datum des Tokens.
  • FolgeDokumentation
    Information, ob die gewählte Dokumentation, die mit diesem Token erfasst wird (mittels der KonsultationsID bzw. dem Leistungsdatum) eine Erst- oder eine Korrekturdokumentation ist.
  • Tokenart
    Information ob es sich um einen Regulären oder einen Rescreen Token handelt.
  • ArtUntersuchung
    Information ob die Untersuchung ein- oder beidseitig erfolgt ist. Nur versorgt wenn es sich um einen Rescreen-Token handelt, die Dokumentation eine Folgedokumentation wäre und die Abfrage für eine SCR Dokumentation erfolgt ist. D.h. es wurde bereits eine SCR-Erstdokumentation zu dem Rescreen Token erfasst. Dabei wurde der Parameter ArtUntersuchung angegeben. Bei der Erfassung einer Korrekturdokumentation zu diesem Token muss der Parameter ArtUntersuchung mit dem Wert der Erstdokumentation versorgt werden!


Hinweis:
Durch die Übermittlung einer Dokumentation zu einem Token, wird dieser Token eingelöst. Der Token wird dadurch automatisch für andere Vertragspartner gesperrt. Zusätzlich erfolgt jedoch auch eine Sperre auf die übermittelte Dokumentation. D.h. es kann zu diesem Token in weiterer Folge nur noch eine Korrekturdokumentation übermittelt werden (und dies nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Übermittlung der Erstdokumentation). Die Übermittlung einer anderen Dokumentation ist nicht möglich.
Eine bereits eingelöster Token wird nur dann gefunden, wenn die angegebene KonsultationsID bzw. das Leistungsdatum (je nach Angabe bei Übermittlung der Erstdokumentation) ident der KonsultationsID bzw. dem Leistungsdatum der Einlösung ist.

Szenario 5  -  Token prüfen:
BKF Token pruefen

Arztdaten suchen

Mittels der Funktion searchBkfArzt() ist es möglich den Arzt zu einer ArztID zu suchen. Es wird nur dann ein Arzt zu der angegebenen ArztID gefunden, wenn dieser durch das Zertifizierungsregister der Brustkrebs-Früherkennung als aktuell zertifizierter Arzt eingemeldet wurde. Zu der ArztID werden im Falle einer erfolgreichen Suche folgende Informationen zurückgeliefert:
  • ArztID
  • Namensdaten
  • Zertifikatsart
Die Namensdaten setzen sich zusammen aus Vor- und Nachnamen sowie einem vorderen und hinteren Titel (sofern diese durch das Zertifikatsregister eingemeldet wurden). Die Zertifikatsart gibt die Art der Arztzertifizierung und somit seine Berechtigung als Erst- oder Zweitbefunder auftreten zu dürfen an. Die Unterscheidung hinsichtlich "nur berechtigt zur Zweitbefundung" und "berechtigt zur Zweitbefundung sowie zur Erstbefundung" ist nur relevant bei Angabe des Erst- bzw. Zweitbefunders bei der Screening-Dokumentation (createScreeningDoku()). Für alle anderen Dokumentationen mit Angabe des Befunders muss der Befunder nur ein zertifizierter Arzt sein (unabhängig der Zertifikatsart). Wird mehr als ein Befunder in einer Dokumentation angegeben gilt generell, dass die beiden angegebenen ArztIDs nicht ident sein dürfen. D.h. es müssen unterschiedliche Befunder innerhalb einer Dokumentation angegeben werden.
Szenario 5  -  Arztdaten suchen:
BKF Arztdaten suchen

Dokumentation übermitteln

Es gibt folgende Funktionen zur Übermittlung:
Mit diesen Funktionen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, die jeweilige Dokumentation an das e-card-System zu übermitteln. Dabei wird die Dokumentation auf Vollständigkeit geprüft, verschlüsselt und an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet.
War der Funktionsaufruf und die Übermittlung erfolgreich, wird eine Empfangsbestätigung zurück geliefert. Diese ist von der Vertragspartnersoftware entsprechend zu verwalten.

Dokumentation aus dem Früherkennungs(Screening)-Bereich:

Wichtig:

Die Erfassung der Screening-Dokumentationen erfolgt für einen bestimmten Token. Dieser ist mittels TokenId innerhalb der Dokumentation zu spezifizieren.
Die TokenId wird im Ergebnis der Funktion checkToken() retouniert. Es ist daher vor Übermittlung einer SCR oder SUS Dokumentation zwingend die Funktion checkToken() aufzurufen.
Bei mehr als einen retournierten Token muss die Auswahl durch den Vertragspartner erfolgen. Bei nur einem retournierten Token ist dem Vertragspartner die Tokenart zur Bestätigung anzuzeigen.
Szenario 5  -  Übermittlung einer Screening-Dokumentation oder einer Screening Ultraschalldokumentation:
BKF - Screening SCR / SUS

Dokumentation aus dem kurativen Bereich übermitteln:

Szenario 5  -  Übermittlung einer kurativen Mammographiedokumentation oder einer kurativen Ultraschalldokumentation:
BKF - kurativer Bereich KUM / KUS

Szenario 5  -  Übermittlung einer kurativen Mammographie Leermeldung:
BKF - kurativer Bereich KML

Dokumentation aus dem Selbstzahler Mammographie Bereich übermitteln:

Szenario 5  -  Übermittlung einer Selbstzahler Mammographie Dokumentation:
BKF - Selbstzahler Mammographie Bereich SZM

Dokumentation aus dem Assessmentbereich übermitteln:

Szenario 5  -  Übermittlung einer Assessmentdokumentation Bildgebende Diagnostik:
BKF - Assessmentbereich ABD

Szenario 5  -  Übermittlung einer Assessmentdokumentation Invasive Diagnostik:
BKF - Assessmentbereich AID

Dokumentation aus dem Therapiebereich übermitteln:

Szenario 5  -  Übermittlung einer Dokumentation aus dem Therapiebereich:
BKF - Assessmentbereich TUM / PAT

Dokumentation aus dem weiteren Bereich übermitteln:

Szenario 5  -  Übermittlung einer weiteren Mammographiedokumentation oder einer weiteren Ultraschalldokumentation:
BKF - weiterer Bereich WEM / WUS


Empfangsbestätigungen abfragen

Mit der Funktion searchBkfQuittungen() hat der Vertragspartner die Möglichkeit seine erhaltenen Empfangsbestätigungen mit Hilfe von Selektionskriterien für den Zeitraum der letzten sechs Monate abzufragen.
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