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Technische Fragen und Antworten


Was brauche ich für die e‑Berechtigung?

Um die e‑Berechtigung nutzen zu können, benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Funktion und eine NFC-fähige e‑card, die Sie am NFC-Zeichen neben dem Chip erkennen. Zusätzlich benötigen Sie die aktuelle Version der MeineSV App aus dem Google Play Store bzw. dem App Store und eine Verbindung zum Internet.

Warum finde ich die MeineSV App nicht im App Store oder Google Play Store bzw. kann keine aktuelle Version herunterladen?

Die aktuelle Version der MeineSV App ist für Smartphones mit modernem Betriebssystem verfügbar. Entspricht das Smartphone nicht diesen Mindestanforderungen, ist keine Installation möglich und die MeineSV App wird daher im  App Store bzw. Google Play Store nicht angezeigt. Je nach Gerät ist es auch möglich, dass die App zwar angezeigt wird, aber als „nicht kompatibel“ markiert ist bzw. nicht heruntergeladen werden kann. Weiters kann es vorkommen, dass eine ältere, mit dem Betriebssystem kompatible Version der MeineSV App als Alternative angezeigt wird.

Um die aktuelle Version der MeineSV App zu nutzen, aktualisieren Sie bitte zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineSV App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.

Warum finde ich das Service e-Berechtigung nicht in der MeineSV App?

Die e-Berechtigung steht nur in der aktuellen Version der MeineSV App zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob ein Update der MeineSV App verfügbar ist, und laden Sie dieses auf das Smartphone. Falls kein Update verfügbar ist, könnte das Betriebssystem Ihres Smartphones veraltet sein. Aktualisieren Sie bitte gegebenenfalls zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineSV App erneut aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.

Wo sehe ich, welches Betriebssystem für die aktuelle Version der MeineSV App benötigt wird?

iPhone: Kopieren Sie den Link zum App Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Safari). Das notwendige Betriebssystem ist im Bereich „Informationen“ unter der Überschrift „Kompatibilität“ angeführt.

Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich Allgemein bei „Info“ bzw. „Softwareupdate“ prüfen.

Android: Kopieren Sie den Link zum Google Play Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Chrome). Klappen Sie den Bereich „Über diese App“ auf und scrollen Sie ganz nach unten. Das notwendige Betriebssystem ist unter der Überschrift „Erforderliche Android-Version“ angeführt.

Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich „Telefoninfo“, „Info zum Gerät“, „Softwareinformationen“ bzw. „System“ prüfen.

Was ist NFC?

NFC ist eine Abkürzung für Near Field Communication, auf Deutsch Nah-Feld-Kommunikation. Bei dieser von Bankkarten bekannten Übertragungstechnik wird ein Datenaustausch zwischen elektronischen Geräten über kurze Distanzen von wenigen Zentimetern ermöglicht. 

Hat mein Smartphone eine NFC‑Funktion?

Nahezu alle neueren Smartphone-Modelle sind NFC-fähig. Mit folgenden Tipps sollten Sie feststellen können, ob Ihr Smartphone über eine NFC-Funktion verfügt:

iPhone: Alle Modelle ab dem iPhone 7 haben eine NFC-Schnittstelle. Welches Modell Ihr iPhone ist, sehen Sie im Menü „Einstellungen“ im Punkt „Allgemein“ unter „Info“.

Android: Bei NFC-fähigen Android-Smartphones finden Sie die NFC-Funktion in den Einstellungen unter „Verbindungen“ oder unter „Drahtlos und Netzwerke“.

Weitere Informationen zur NFC-Fähigkeit Ihres Smartphones können Sie im Internet mit der Bezeichnung oder Modellnummer des Gerätes und dem Zusatz „NFC“ suchen. Auch die Hersteller-Website, Online-Produktbeschreibungen oder das mit Ihrem Gerät mitgelieferte Benutzerhandbuch können Aufschluss geben. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an den Kundendienst Ihres Smartphone-Herstellers.

Wie finde ich den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter?

Wählen Sie auf der Startseite der MeineSV App „Services“ und dort „e‑Berechtigung erteilen“.

Geben Sie im Suchfeld „Wem wollen Sie eine e‑Berechtigung erteilen?“ den Namen oder Teile des Namens ein, um den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter zu finden. Durch die Eingabe einer Postleitzahl oder eines Ortes im Suchfeld „Wo?“ können Sie die Namenssuche verfeinern oder auch ohne Namenseingabe nach Gesundheitsdiensteanbietern in der Region suchen. Tippen Sie auf „Suchen“, um die Suchergebnisse anzuzeigen. Bei aktivierter Standortfunktion werden die Ergebnisse nach Entfernung sortiert, bei deaktivierter Standortfunktion erfolgt die Sortierung alphabethisch.

Wählen Sie einen Gesundheitsdiensteanbieter aus, um Details anzuzeigen bzw. mit der Erteilung der e‑Berechtigung fortzufahren.

Warum wird der gesuchte Gesundheitsdiensteanbieter nicht in der Ergebnisliste angezeigt?

In den Suchergebnissen werden nur Gesundheitsdiensteanbieter angezeigt, denen eine e‑Berechtigung erteilt werden kann. Derzeit können Apotheken sowie Zahnärztinnen bzw. -ärzte (also Fachärztinnen und -ärzte der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) die e‑Berechtigung nicht nutzen und erscheinen daher nicht im Suchergebnis.

Eine e‑Berechtigung ist möglich für Ärztinnen und Ärzte, die am e‑card System teilnehmen und zumindest einem der folgenden Fachgebiete angehören:

  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hygiene und Mikrobiologie bzw. Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik
  • Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Lungenkrankheiten
  • Medizinische und chemische Labordiagnostik
  • Neurologie und/oder Psychiatrie
  • Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Urologie

Warum wird derselbe Gesundheitsdiensteanbieter mehrfach in den Suchergebnissen aufgelistet?

Hat ein Gesundheitsdiensteanbieter mehrere Ordinationsstandorte mit getrennten Vertragspartnernummern im e‑card System, erscheinen alle Standorte einzeln in der Ergebnisliste. Achtung: Wenn Sie einem dieser Standorte eine e‑Berechtigung erteilen, gilt die e‑Berechtigung nur für diesen Standort.

Hat ein Gesundheitsdiensteanbieter EINE Vertragspartnernummer für mehrere Ordinationen, dann erscheint er nur einmal in der Ergebnisliste und eine erteilte e‑Berechtigung gilt für alle Standorte.

Wie aktiviere bzw. deaktiviere ich die Standortfunktion meines Smartphones?

Wenn Sie zum ersten Mal die e‑Berechtigung in der MeineSV App auf dem Smartphone aufrufen, werden Sie gefragt, ob Sie der MeineSV App erlauben wollen, die Standortdaten des Smartphones zu nutzen. Sie können diese Erlaubnis auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit über die Smartphone-Einstellungen erteilen bzw. widerrufen:

iPhone: Rufen Sie die Einstellungen auf und wählen Sie die MeineSV App aus der Liste der installierten Apps aus. Hier können Sie der App den Standortzugriff erlauben bzw. entziehen.

Android: Rufen Sie die Einstellungen auf und wählen Sie beim Menüpunkt „Standort“ die App-Berechtigungen aus. Hier können Sie für einzelne Apps den Standortzugriff erlauben bzw. entziehen.

Wie füge ich einen Gesundheitsdiensteanbieter zu den Favoriten hinzu?

Wählen Sie den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter aus der Suchergebnisliste aus und wählen Sie unten „Zu meinen Favoriten hinzufügen“. So können Sie Ihre häufig besuchten Gesundheitsdiensteanbieter künftig noch schneller finden.

Wie lösche ich einen gespeicherten Gesundheitsdiensteanbieter aus meinen Favoriten?

Rufen Sie die Favoritenliste auf, indem Sie auf der Startseite der MeineSV App auf „Services“, dort auf „e‑Berechtigung erteilen“ und dann auf „Meine Favoriten“ tippen. Wählen Sie den betreffenden Gesundheitsdiensteanbieter aus der Liste Ihrer Favoriten und nutzen Sie die Option „Aus meinen Favoriten entfernen“.

Die e‑card hat kein NFC‑Zeichen neben dem Chip. Wann wird für diese Person eine NFC‑fähige e‑card ausgestellt?

Üblicherweise wird eine neue e‑card ausgestellt, kurz bevor das Ablaufdatum auf der Rückseite der e‑card erreicht ist. Hat die e‑card kein Ablaufdatum (Aufdruck ***), kommt die neue e‑card, sobald die Ausstellungsbedingungen für eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorliegen. Mehr zur EKVK finden Sie hier

Wie muss ich die e‑card an das Smartphone halten? 

Die e-card darf höchstens einen Zentimeter entfernt sein, um von einem NFC-fähigen Gerät erkannt zu werden. Halten Sie die e‑card daher am besten so an die NFC-Schnittstelle des Smartphones, dass sich e‑card und Smartphone berühren. Je nach Modell erhalten Sie an der richtigen Position eine Bestätigung durch das Smartphone, etwa ein akustisches Signal, eine Vibration oder eine Benachrichtigung. Halten Sie das Smartphone und die e-card ruhig, bis der Vorgang abgeschlossen ist. Falls sich das Smartphone in einer Hülle befindet, müssen Sie diese eventuell entfernen. Achten Sie auch auf einen Mindestabstand von 25 Zentimeter zu anderen NFC-fähigen Geräten wie z.B. Bankomatkassen, um Störungen zu vermeiden.

Wo befindet sich die NFC‑Schnittstelle auf dem Smartphone?

Die Position der NFC-Schnittstelle kann je nach Smartphone-Modell variieren: meistens befindet sie sich auf der Rückseite des Gerätes, oft in der Mitte im oberen Teil des Smartphones oder in der Nähe der Kamera.

Tipps zum Finden der NFC-Schnittstelle eines Smartphones:

iPhone: Bei iPhones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes an der oberen Kante (in Nähe der Kamera). Legen Sie daher die e‑card für den Lesevorgang mittig an die obere Rückseite des iPhones, sodass die e‑card knapp einen Zentimeter über den oberen Rand des Smartphones hinausragt.

Android: Bei den meisten Android-Smartphones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes. Manche Hersteller kennzeichnen die Position der NFC-Schnittstelle mit dem NFC-Symbol (vier ineinander liegende Bögen, die Sie auch auf der e‑card rechts neben dem Chip finden).

Langsames Auf- und Abbewegen der e-card: Halten Sie nach dem Start des Lesevorgangs die e‑card an die Rückseite des Smartphones. Bewegen Sie die e‑card langsam am Smartphone entlang auf und ab, um verschiedene Positionen auszuprobieren. Sobald sich die e‑card an der richtigen Stelle befindet, startet der Lesevorgang und das Smartphone informiert Sie beispielsweise durch ein akustisches Signal, eine Vibration oder eine Benachrichtigung am Bildschirm. Halten Sie in dieser Position das Smartphone und die e‑card ruhig, bis der Lesevorgang abgeschlossen ist.

Einstellungen, Hilfe und Benutzerhandbuch: In den NFC-Einstellungen des Smartphones, in der Hilfe-App des Herstellers oder im mitgelieferten Benutzerhandbuch finden Sie möglicherweise weitere Hinweise zur Position der NFC-Schnittstelle.

Online: Suchen Sie nach der Bezeichnung oder Modellnummer Ihres Smartphones mit dem Zusatz „NFC-Schnittstelle Position“, um weitere Informationen zu finden.

Wie lange muss ich die e‑card an das Smartphone halten?

Um eine erfolgreiche NFC-Kommunikation zwischen der e‑card und dem Smartphone zu ermöglichen, sollten Sie die e‑card so lange nicht von der NFC-Schnittstelle wegbewegen, bis der Lesevorgang abgeschlossen ist. Im Vergleich zu anderen NFC-Lesevorgängen (z.B. Bezahlvorgang an der Bankomatkassa) kann dies länger dauern, da im Hintergrund eine sichere und verschlüsselte Verbindung mit dem e‑card Rechenzentrum aufgebaut wird.

Warten Sie auf eine visuelle oder akustische Bestätigung, dass Ihr Smartphone den Lesevorgang erfolgreich abgeschlossen hat.

Das Smartphone erkennt die e‑card nicht - was kann ich tun?

Wenn die e‑card nicht erkannt wird, versuchen Sie folgendes:

  • Vergewissern Sie sich, dass die verwendete e‑card NFC-fähig ist. Sie erkennen dies an dem NFC-Zeichen (vier ineinander liegende Bögen) neben dem Chip.
  • Falls Sie ein Android-Smartphone verwenden, stellen Sie sicher, dass die NFC-Funktion in den Einstellungen unter „Verbindungen“ oder unter „Drahtlos und Netzwerke“ aktiviert ist. 
  • Halten Sie die e‑card dicht an die NFC-Schnittstelle des Smartphones. Weitere Hilfe zur Position der NFC-Schnittstelle erhalten Sie hier (siehe Frage: Wo befindet sich die NFC-Schnittstelle auf dem Smartphone?)
  • Entfernen Sie gegebenenfalls Schutzhüllen oder Abdeckungen.
  • Schalten Sie das Smartphone aus und starten Sie es neu. Dadurch können zahlreiche temporäre Probleme gelöst werden.
  • Prüfen Sie, ob für das Smartphone Software-Updates verfügbar sind.
  • Laden Sie das Smartphone ausreichend auf und deaktivieren Sie den Energiesparmodus, da dieser die NFC-Funktion einschränken könnte.
  • Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich an den Kundendienst des Smartphone-Herstellers, einen Fachhändler oder eine Reparaturwerkstatt.

Warum muss ich die Kennnummer der Karte eingeben und wo finde ich diese?

Die Kennnummer der Karte finden Sie links unten auf der Rückseite der e-card („8 Kennnummer der Karte“). Wenn Sie eine e‑card zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Dadurch wird eine „zufällige“ Verwendung durch Unberechtigte und ein Auslesen von Daten durch Dritte verhindert. Diese Verifizierung muss nur einmal pro Smartphone und e‑card durchgeführt werden und entfällt bei allen folgenden Nutzungen der e‑Berechtigung mit dieser e‑card auf diesem Smartphone. Wenn Sie die MeineSV App löschen und neu installieren, müssen Sie bei der ersten Benutzung der e‑Berechtigung die Verifizierung wiederholen.

Was muss ich für die e‑Berechtigung beachten, wenn ich das Smartphone wechsle?

Installieren Sie die MeineSV App ganz einfach auf dem neuen Smartphone und nutzen Sie dann die e‑Berechtigung wie gewohnt weiter. Beim erstmaligen Verwenden einer e‑card für die e‑Berechtigung mit einem neuen Smartphone werden Sie als Sicherheitsmaßnahme aufgefordert, die letzten vier Ziffern der Karten-Kennnummer einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“).

Die einzigen Informationen zur e‑Berechtigung, die lokal auf dem Smartphone gespeichert werden, sind die favorisierten Gesundheitsdiensteanbieter. Diese werden bei einer Neuinstallation bzw. einem Gerätewechsel nicht übernommen. Um einen Gesundheitsdiensteanbieter wieder zu den Favoriten hinzuzufügen, rufen Sie in der MeineSV App die e‑Berechtigung auf, nutzen Sie die Suchfunktion, wählen Sie den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter aus und tippen Sie auf „Zu meinen Favoriten hinzufügen“.

Kann ich mich mit der e‑Berechtigung auch in der MeineSV App anmelden?

Nein, der Login in die MeineSV App erfolgt weiterhin ausschließlich mit ID Austria. Hinweis: Für die Erteilung einer e‑Berechtigung ist kein Login und auch keine ID Austria erforderlich.

Funktioniert die e‑Berechtigung in der MeineSV App auch offline?

Nein. Für die Erteilung einer e‑Berechtigung benötigen Sie jedenfalls eine Internetverbindung.

Kann mit einer gesperrten e‑card eine e‑Berechtigung erteilt werden?

Nein. Wenn die e‑card gesperrt wurde, kann damit keine e‑Berechtigung mehr ausgestellt werden. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur e‑Berechtigung habe?

Die Serviceline für die MeineSV App steht Ihnen österreichweit unter der Nummer 050 124 33 13 zur Verfügung.