DRUCKEN

Fragen und Antworten -
Ärztinnen und Ärzte


Was ist die e‑Berechtigung?

Die e‑Berechtigung ist ein e‑card Service in der MeineSV App. Als erste Anwendung können Patientinnen und Patienten damit einem Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztin oder Arzt) im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. einem Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA erteilen. Patientinnen und Patienten können die e‑Berechtigung selbst mit ihrer e‑card am Smartphone durchführen und müssen nicht in die Ordination zum Kartenlesegerät kommen. Im Zuge eines Hausbesuches können auch Sie als Ärztin bzw. Arzt die Funktion auf Ihrem eigenen Smartphone mit der e‑card der Patientin bzw. des Patienten nutzen. Das Erteilen der e‑Berechtigung erfolgt ganz einfach in der MeineSV App mit der NFC-Funktion der e‑card und einem NFC-fähigen Smartphone. Es ist keine ID Austria notwendig, um diese Funktion zu nutzen.

Wie funktioniert die e‑Berechtigung?

Falls Sie die kostenlose MeineSV App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem Google Play Store bzw. App Store herunter. Öffnen Sie die MeineSV App und wählen Sie auf der Startseite den Bereich „Services“ und dann die Funktion „e‑Berechtigung erteilen“. Finden Sie Ihre Ordination mit Hilfe der Suchfunktion oder wählen Sie aus den gespeicherten Favoriten. Sie können die Ordination auf Wunsch zu den Favoriten hinzufügen bzw. wieder entfernen. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, tippen Sie auf „Weiter“.

Halten Sie die e‑card der Patientin bzw. des Patienten dicht und ruhig an die NFC-Schnittstelle des Smartphones bis Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet werden. Bei den meisten Smartphones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie bei diesem Schritt einen Link zu weiteren Informationen.

Wenn Sie die e-card einer Patientin bzw. eines Patienten zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „Weiter“ und halten Sie danach die e‑card neuerlich an das Smartphone. Diese e‑card kann nun auf diesem Smartphone benutzt werden. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, halten Sie die e‑card neuerlich an das Smartphone. Dieser Verifizierungsprozess entfällt, wenn Sie das nächste Mal dieselbe e‑card auf demselben Smartphone nutzen.

Die e‑Berechtigung kann nun für die ausgewählte Ordination erteilt werden, indem Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“ tippen. Zuvor müssen Sie die Checkbox „Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den Gesundheitsdiensteanbieter über die Erteilung der e‑Berechtigung informieren muss.“ bestätigen.

Fertig! Die e‑Berechtigung ist ab Erteilung 24 Stunden gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die ELGA der Patientin bzw. des Patienten wie gewohnt aufrufen, ermöglicht das denselben Zugriff auf ELGA wie ein Stecken oder NFC-Lesen der e‑card in der Ordination.

Auf Wunsch können weitere e‑Berechtigungen erteilt werden.

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung mit Bildern zum Ausdrucken finden Sie hier: Informationsmaterial

Häufige Fragen zu technischen Aspekten der e‑Berechtigung (Suchfunktion, NFC-Lesevorgang, Position der NFC-Schnittstelle am Smartphone etc.) finden Sie hier.

Was bringt mir die e‑Berechtigung?

Erteilt eine Patientin bzw. ein Patient Ihnen im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung bzw. Rezeptausstellung oder einem Hausbesuch eine e‑Berechtigung, erhalten Sie als Ärztin bzw. Arzt Zugriff auf ihre bzw. seine ELGA: 90 Tage auf e‑Medikation (lesend und schreibend), 90 Tage auf e‑Befunde (lesend) und 28 Tage auf den e‑Impfpass (lesend und schreibend). Das bietet Ihnen eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie sowie die Möglichkeit, die e‑Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten tagesaktuell und vollständig zu halten. So können z.B. unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.

  • Hintergrund: Im Bedarfsfall kann ein e‑Rezept immer auch ohne Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten in der Ordination nur mit der Sozialversicherungsnummer und Ihrer Admin-Karte ausgestellt werden. Damit zu den Verordnungen auf dem e‑Rezept aber auch die e‑Medikationsliste vollständig und tagesaktuell ist, muss mindestens alle 90 Tage die e‑card in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.

Hinweis: e‑Berechtigungen können über EIN Smartphone auch mit unterschiedlichen e‑cards erteilt werden. Bei einem Hausbesuch können Sie daher die e‑card der Patientin bzw. des Patienten auf Ihrem eigenen Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen. Die Patientin bzw. der Patient benötigt in diesem Fall kein eigenes NFC-fähiges Smartphone. 

Welche Anwendungsfälle gibt es derzeit für die e‑Berechtigung?

e-Rezept ohne Ordinationsbesuch: Im Bedarfsfall können Sie immer ein e‑Rezept für Ihre Patientinnen und Patienten ausstellen – auch ohne deren Anwesenheit in der Ordination. Damit zu den Verschreibungen auf dem e‑Rezept aber auch die e‑Medikationsliste vollständig und tagesaktuell ist, muss mindestens alle 90 Tage die e‑card der Patientin bzw. des Patienten in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden. 

Hausbesuch: Die Patientin bzw. der Patient kann Ihnen auch für Hausbesuche eine e‑Berechtigung erteilen. Sie können dadurch später in der Ordination auf e‑Medikation und e‑Befunde der Patientin bzw. des Patienten zugreifen, über ein e‑Rezept verordnete Medikamente in der e‑Medikation speichern oder Impfungen im e‑Impfpass nachtragen. Sie können sich während des Hausbesuchs auch mit dem eigenen Smartphone und der e‑card der Patientin bzw. des Patienten eine e‑Berechtigung erteilen. Die Patientin bzw. der Patient benötigt dazu kein eigenes NFC-fähiges Smartphone.

Impfungen außerhalb der Ordination: Wenn Sie z.B. im Zuge eines Hausbesuchs eine Impfung verabreichen, kann die Patientin bzw. der Patient Ihnen eine e‑Berechtigung erteilen oder Sie können die Funktion auf Ihrem eigenen Smartphone mit der e‑card der Patientin bzw. des Patienten nutzen. So können Sie später in der Ordination die Impfung in den e‑Impfpass nachtragen.

Wie lange ist die e‑Berechtigung gültig?

Eine e‑Berechtigung ist 24 Stunden ab Erteilung gültig. Wenn Sie als Ärztin bzw. Arzt innerhalb dieses Zeitraums die ELGA der Patientin bzw. des Patienten wie gewohnt aufrufen, ermöglicht das denselben Zugriff wie ein Stecken oder NFC-Lesen der e‑card in der Ordination. Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer kein Zugriff, erlischt die e‑Berechtigung. 

Was kostet die e‑Berechtigung?

Die e‑Berechtigung und die MeineSV App sind kostenlos. Bei der Installation und Nutzung der MeineSV App auf Ihrem Smartphone können allerdings je nach Ihrem Mobilfunktarif Datenkosten anfallen.

Auch durch die Einlösung der e‑Berechtigung entstehen Ihnen als Ärztin bzw. Arzt keine zusätzlichen Kosten. In der Arztsoftware sind keine Anpassungen oder Erweiterungen notwendig.

Wie funktioniert der Zugriff auf die ELGA meiner Patientinnen und Patienten mit einer e‑Berechtigung?

Rufen Sie die ELGA Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung der e‑Berechtigung wie gewohnt über Ihre Arztsoftware oder die e‑card Web-Oberfläche auf. In der Arztsoftware sind keine Anpassungen oder Erweiterungen notwendig. 

Kann ich sehen, wer mir eine e‑Berechtigung erteilt hat oder werde ich benachrichtigt?

Nein. Sie erkennen eine gültige e‑Berechtigung nur daran, dass Sie Zugriff auf die ELGA der Patientin bzw. des Patienten haben. Es gibt keine Auflistung der für Sie erteilten e‑Berechtigungen und Sie erhalten auch keine automatische Benachrichtigung. Die e‑Berechtigung wird jedoch immer im Zusammenhang mit einer Behandlung außerhalb der Ordination (Telemedizin, Hausbesuch etc.) erteilt. Die Patientin bzw. der Patient ist verpflichtet, Sie über eine erteilte e‑Berechtigung zu informieren und muss dies in der MeineSV App in einer Checkbox bestätigen.

Kann ich sehen, für welche Patientinnen und Patienten ich mit meinem Smartphone e‑Berechtigungen erteilt habe? Oder sehen meine Patientinnen und Patienten, dass ich mit ihrer e‑card eine e‑Berechtigung auf meinem Smartphone erteilt habe?

Nein, das ist aus Datenschutzgründen nicht möglich:

  • Ein Smartphone kann mit unterschiedlichen e‑cards für die Erteilung von e‑Berechtigungen genutzt werden. Daher gibt es in der MeineSV App keine Auflistung der e‑Berechtigungen, die mit diesem Smartphone erteilt wurden.
  • Ebenso können mit einer e‑card auf unterschiedlichen Smartphones e‑Berechtigungen ausgestellt werden. Es gibt daher auch keine Auflistung der mit einer bestimmten e‑card erteilten e‑Berechtigungen.

Wenn Sie als Ärztin bzw. Arzt die e‑Berechtigung innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung nutzen, erhalten Sie Zugriff auf die ELGA der Patientin bzw. des Patienten. Sie werden dann auch der Patientin bzw. dem Patienten im ELGA Portal unter „ELGA-GDA“ angezeigt.

Kann ich sehen, wie lange die erteilte e‑Berechtigung noch gültig ist?

Nein. Jede e‑Berechtigung ist 24 Stunden ab Erteilung gültig. Die verbleibende Gültigkeitsdauer einer e‑Berechtigung kann weder der berechtigenden Person (Patientin bzw. Patient) noch der berechtigten Person (Ärztin bzw. Arzt) angezeigt werden. Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer kein Zugriff durch die Ärztin bzw. den Arzt, erlischt die e‑Berechtigung. Bei Bedarf kann die Patientin bzw. der Patient eine neue e‑Berechtigung erteilen.

Warum kann ich nicht auf die ELGA der Patientin bzw. des Patienten zugreifen, obwohl sie bzw. er mir eine e‑Berechtigung erteilt hat?

Wenn Sie trotz von der Patientin bzw. dem Patienten ausgestellter e‑Berechtigung nicht auf ihre bzw. seine ELGA zugreifen können, könnte einer dieser Gründe zutreffen:

  1. Der Gültigkeitszeitraum von 24 Stunden ab Erteilung der e‑Berechtigung ist abgelaufen und es muss eine neue e‑Berechtigung erteilt werden.
  2. Die e‑Berechtigung wurde innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung genutzt, aber inzwischen ist die Zugriffsdauer (90 Tage auf e‑Medikation und e‑Befund bzw. 28 Tage auf den e‑Impfpass) abgelaufen. Es muss eine neue e‑Berechtigung erteilt oder die e‑card mit dem Kartenlesegerät in der Ordination ausgelesen werden.
  3. Die Patientin bzw. der Patient hat sich von ELGA abgemeldet oder Sie im ELGA Portal vom Zugriff auf ihre bzw. seine ELGA ausgeschlossen.
  4. Sie betreiben mehrere Standorte mit unterschiedlichen Vertragspartnernummern und die e‑Berechtigung wurde nicht für die Ordination erteilt, von der aus Sie zugreifen möchten.

Kann ich auch mit der Admin‑Karte eine e‑Berechtigung erteilen?

Nein. Die e‑Berechtigung kann nur mit einer e‑card erteilt werden.

Kann mit einer gesperrten e‑card eine e‑Berechtigung erteilt werden?

Nein. Mit einer gesperrten e‑card kann keine e‑Berechtigung erteilt und kein e‑Rezept eingelöst werden.

Achtung: Als Ärztin bzw. Arzt müssen Sie Ihre Patientinnen und Patienten auch ohne deren Anwesenheit in der Ordination informieren, wenn das e‑card System anzeigt, dass ein Foto zu bringen ist.

Kann eine erteilte e‑Berechtigung storniert werden?

Nein, eine e‑Berechtigung kann innerhalb der Gültigkeitsdauer von 24 Stunden nicht storniert werden. Einzelne Gesundheitsdiensteanbieter (kurz GDA) können aber von der Patientin bzw. dem Patienten generell im ELGA Portal vom Zugriff auf die ELGA ausgeschlossen werden: Hat ein GDA innerhalb der Gültigkeit von 24 Stunden die e‑Berechtigung genutzt, ist dieser Zugriff im ELGA Portal für die Patientin bzw. den Patienten unter „ELGA-GDA“ sichtbar, und die Zugriffsdauer kann bearbeitet bzw. die Zugriffsberechtigung entzogen werden.

Kann ich die e‑Berechtigung in allen meinen Ordinationen für den ELGA-Zugriff benutzen?

Eine e‑Berechtigung wird jeweils für eine Vertragspartnernummer erteilt. Wenn Sie also mehrere Ordinationsstandorte unter einer Vertragspartnernummer betreiben, gilt die e‑Berechtigung für alle Standorte. Haben Ihre Ordinationen getrennte Vertragspartnernummern, können Sie die e‑Berechtigung jeweils nur für den Standort benutzen, für den sie erteilt wurde.

Wo finde ich Informationsmaterial für meine Patientinnen und Patienten?

Hier finden Sie eine Anleitung zur e‑Berechtigung mit Bildern zum Ausdrucken: Informationsmaterial

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur e‑Berechtigung habe?

Die kostenlose Serviceline für die MeineSV App steht Ihnen österreichweit unter der Nummer 050 124 33 13 zur Verfügung.