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e-Rezept: total digital

Mit dem e-Rezept werden Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch ausgestellt. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach: mit der e-card oder dem e-Rezept Code oder der e-Rezept ID. 


So funktioniert e-Rezept in der Ordination

Sobald Ihr Software-Hersteller e-Rezept bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Arzt-Software arbeiten. Manche e-Rezept Funktionalitäten (wie z.B. den Ausdruck von Blankoformularen) können Sie auch über das e-card System mit der e‑card Weboberfläche nutzen.

Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Web-Oberfläche: e-card Web-Oberfläche
 

Schritt 1:

e-Rezept erstellen

  • Das e-Rezept wird in der Arztsoftware erstellt und im Hintergrund im e-card System gespeichert.
  • Es erfolgt eine automatische Übernahme der Verordnungsdaten in die e‑Medikation. Bei Bedarf können weitere Informationen ergänzt bzw. einzelne Verordnungen entfernt werden (bei einem situativen Opt-Out).


Kassenrezepte, Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutionstherapie) und Privatrezepte können als e-Rezepte ausgestellt werden. Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen. Substitutionsmittelverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgift-Vignette angebracht wird.  

Schritt 2: 

e-Rezept Ausdruck übergeben

  • Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten muss ein e-Rezept Ausdruck erstellt und übergeben werden.

Das e-Rezept hat den Status „offen“ im System und kann in einer Apotheke eingelöst werden.

e-Rezept Ausdruck

Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten müssen Sie immer einen Ausdruck des e-Rezeptes erstellen und übergeben. e‑Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden.

Folgende Daten werden aufgedruckt:

  • Patientin bzw. Patient
  • Verordnung
  • Ausstellungsdatum
  • Ärztin bzw. Arzt
  • e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
  • e-Rezept ID

Muster - e-Rezept Ausdruck





Rezeptierung wie gewohnt

Bei einer ordnungsgemäßen Integration des e-Rezept Services in Ihre Arzt-Software ändert sich im Rezeptierungsprozess nichts. Die Rezeptdaten werden, wie gewohnt, einmal eingegeben und im Hintergrund sowohl im e-card System als auch in ELGA gespeichert (sofern kein Opt-Out der Patientin bzw. des Patienten vorliegt und Ihre Arzt-Software ELGA-Funktionalitäten unterstützt).

Der Prozess erfolgt vollkommen elektronisch. e-Rezept Ausdrucke müssen nur noch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten übergeben werden. Zur Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke benötigen Patientinnen bzw. Patienten entweder ihre e‑card, den e-Rezept Code am Handy, die e-Rezept ID oder den e-Rezept Ausdruck, auf dem rechts oben der e-Rezept Code und die e-Rezept ID aufgedruckt sind.

Nutzen von e-Rezept für Ärztinnen und Ärzte

  • Durch den e-Rezept Code, der sowohl die e-Rezept ID als auch die eMed ID enthält, ist Fälschungssicherheit gegeben. Jedes e-Rezept (Kassenrezept) kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.
  • e-Rezept bietet langfristig die Möglichkeit, kontaktlos Rezepte zu verschreiben, sofern eine Diagnose mit Teleordinationsmitteln möglich ist.
  • Der e-Rezept Ausdruck wird nur mehr bei Bedarf bzw. auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten ausgedruckt.
  • Für die Erstellung der e-Rezept Ausdrucke können Standarddrucker verwendet werden.
  • Die Arztunterschrift wird durch eine elektronische Signatur der Ärztin bzw. des Arztes ersetzt. 

KEINE Speicherung auf der e-card

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst werden keine Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.

e-Rezept ist NICHT gleich e-Medikation

Für die Zeit der Pandemie wurde eine Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht, um die persönlichen Patientenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die e-Medikation nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.

Mit dem e-Rezept hingegen können all diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.

Mit e-Rezept wurde das Papier-Kassenrezept vollständig abgelöst. Von e-Rezept können sich Versicherte daher nicht abmelden.

Support

Bei Fragen zu e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Arzt-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.

Für Patientinnen und Patienten steht die e-card Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 für allgemeine Fragen zur Verfügung.


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