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e-Rezept: total digital

Mit dem e-Rezept werden Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch ausgestellt. Das e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept in Österreichs Ordinationen und Apotheken vollständig. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach: mit der e-card oder dem e-Rezept Code oder der e-Rezept ID.


So funktioniert das e-Rezept

Schritt 1: Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt und speichert das e‑Rezept im e-card System.


Schritt 2: Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Mit Ihrer ID Austria können Sie den e-Rezept Code und die alphanumerische e‑Rezept ID elektronisch unter www.meinebvaeb.at , www.meineoegk.at ,  www.svsgo.at bzw.  www.meinesv.at  oder in den zugehörigen Apps abfragen.




Schritt 3: In der Apotheke wird das e-Rezept durch Scan des Codes, mit der e-card oder durch Eingabe der e-Rezept ID aus dem e-card System abgerufen.


Schritt 4: Sie erhalten das verschriebene Medikament. 


Rezept-Ausdruck im neuen Format

Muster - e-Rezept AusdruckMit dem e-Rezept liegen alle notwendigen Informationen zu Rezepten im e-card System vor und können somit in jeder Apotheke abgerufen werden. Daher ist kein Papier-Ausdruck mehr notwendig. Auf Wunsch erhalten Sie trotzdem einen kostenlosen Ausdruck von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Mit dem e-Rezept gibt es keine vorgedruckten Formulare für Kassenrezepte mehr. Das Rezept wird komplett in der Ordination ausgedruckt. Das Format des Rezepts kann A4 oder A5 sein und hängt vom Drucker in der Ordination ab.

Jedenfalls befinden sich am e-Rezept Ausdruck der e-Rezept Code und die alphanumerische e-Rezept ID.  


Die Vorteile von e-Rezept

  • Die Einlösung in der Apotheke ist auch ohne Papier-Ausdruck möglich – mit e‑card oder e-Rezept Code oder e-Rezept ID (REZ-ID).
  • Alle offenen Kassenrezepte auf einen Blick: in den Apps und auf den Webseiten von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV. Hier finden Sie alle Apps und Links
  • Tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren: eine Befreiung wird schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam. 
  • Papier-Ausdrucke können verloren gehen, unleserlich sein oder von Unberechtigten gelesen werden – das e-Rezept nicht. 

e-Rezept auf dem Handy 

Die kostenlosen Apps von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV Ihrer Sozialversicherung können Sie wie gewohnt im App Store finden und kostenlos installieren. Nach dem Login mit  ID Austria haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten und ausgewählten Services.

Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle offenen Kassenrezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden.

Durch Antippen können Sie ein e-Rezept auswählen und den e-Rezept Code sowie die e-Rezept ID anzeigen. Code und ID können Sie direkt in der Apotheke vorzeigen oder zur späteren Einlösung auf Ihrem Handy speichern. Der e-Rezept Code und die e-Rezept ID können auch weitergeleitet werden, z.B. wenn eine andere Person Ihr e‑Rezept für Sie in der Apotheke einlöst.

Hier finden Sie alle Apps und Links.

e-Rezept Datenschutz

e-Rezept ist eine weitere Funktion im e-card System. Rezepte werden NICHT auf der e-card gespeichert, sondern im e-card System. Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst sind keine Daten zu Rezepten oder Medikamenten gespeichert.

e-Rezepte werden verschlüsselt im hochsicheren Gesundheitsinformationsnetz übertragen und im e-card System gespeichert.

Wie bisher können nur berechtigte Personen auf die Rezeptdaten zugreifen:

  • Ärztinnen und Ärzte können nur auf die von ihnen selbst ausgestellten e-Rezepte zugreifen.
  • Apotheken erhalten durch Scan des e-Rezept Codes oder Eingabe der e-Rezept ID Zugriff auf ein bestimmtes e-Rezept oder können mit der e-card alle offenen e‑Rezepte einer Person abrufen.
  • Für die Abrechnung von Kassenrezepten kann die Sozialversicherung wie bisher die Rezeptdaten einsehen. 

Keine Abmeldung von e-Rezept

e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich. 

Ob Privatrezepte als e-Rezept oder auf Papier ausgestellt werden, kann jede Ordination selbst entscheiden.

Fragen und Antworten - Versicherte