Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.chipkarte.at
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher unserer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Weiters beziehen wir in regelmäßigen Abständen Menschen mit Beeinträchtigungen in unseren Qualitätsprozess mit ein.
Konformitätsstatus
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Die aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.
Bitte kontaktieren Sie uns, sobald Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Auf einzelnen Seiten wird HTML verwendet, um Inhalt zu formatieren. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1. (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Im eingesetzten CMS-System und dem dort verfügbaren Editor werden bestimmte Elemente (z.B. Spaltenbreite von Tabellen) über "inline" Style-Informationen formatiert. In Bereichen, wo diese Formatierungen mit vertretbarem technischen Aufwand ersetzbar waren, wurden diese durch entsprechende CSS-Regeln (Cascading Stylesheets) ersetzt.
Das WCAG Kriterium 1.4.3. Kontrast (Minimum) ist teilweise nicht erfüllt. Aus diesem Grund stellen wir einen Hochkontrast-Modus zur Verfügung, der mit Klick auf das Icon im Header-Bereich aktiviert werden kann .
b) Unverhältnismäßige Belastung
Applikationen
Bestehende Web-Anwendungen sind in einzelnen Bereichen nicht barrierefrei. Die Adaption
sämtlicher bestehender Applikationen und Anwendungen zur Behebung jedes einzelnen Konformitätsverstoßes ist mit
einem unverhältnismäßigen technischen Aufwand verbunden.
Bei Neuentwicklungen und geplanten Erweiterungen an
bestehenden Applikationen ist der Fokus stark auf Barrierefreiheit gerichtet.
PDF-Dokumente
Einzelne, ältere PDF- und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF-Dokument dringend benötigen oder sollten Sie Kenntnis von einem Inhalt bekommen, den Sie dringend benötigen und der für Sie auch technisch nicht erreichbar ist, bitte geben Sie uns mittels nachfolgendem Formular Bescheid:
Formular zur Meldung von Barrieren
Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC hat es sich zum Ziel gesetzt, weitestgehend barrierefreie
Online-Formulare an Stelle von PDF-Dokumenten anzubieten.
Das Angebot an barrierefreien Online Formularen wird
laufend erweitert.
Videos
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für
gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet)
nicht erfüllt.
Unsere Videos sind teilweise gehostet und über die Video-Plattform YouTube veröffentlicht. Es
ist nach der Veröffentlichung einzelner Videos nicht mehr möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung
zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung
dieser beiden Kriterien stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen
dar.
Bei der Erstellung von neuen Videos wird auf Untertitel geachtet.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den aktuellen Versionen nachfolgender Browser kompatibel ist:
- Google Chrome
- Firefox
- Microsoft Edge
- Safari
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgt mit Hilfe folgender Methoden:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Siteimprove
verwendet.
Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.
- Externe Bewertung: Die Website wird in regelmäßigen Abständen von Personen mit Beeinträchtigungen auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Die letzte externe Überprüfung durch Betroffene wurde Ende 2021 durchgeführt.
Feedback-Prozess
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mit unten angeführtem Formular zu melden.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.
Kontakt: Formular zur Meldung von Barrieren
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben
des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch
den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2022.
Diese Erklärung wurde am 20. März 2023 aktualisiert.