1. Muss ich etwas tun?
Seit 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein.
Die e-card wird nach Anmeldung bei der Sozialversicherung automatisch ausgestellt und zugesendet, wenn
- ein Foto von Ihnen verfügbar ist (aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein, einem Dokument des Fremdenregisters oder wenn Sie in den letzten sieben Jahren ein Foto für Ihre e‑card registriert haben)
- oder für Sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Ist KEIN Foto verfügbar und trifft KEINE Ausnahme zu, kann keine e-card ausgestellt werden! Sie können mit Ihrer österreichischen Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben. Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, können Sie diese bei Ihrem Krankenversicherungsträger erfragen.
Wenn Sie also
- KEINEN österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein und auch kein Dokument des Fremdenregisters besitzen,
- älter als 14 Jahre und jünger als 70 Jahre,
- nicht in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind
- und Sie in den letzten sieben Jahren KEIN Foto für Ihre e-card registrieren haben lassen,
müssen Sie ein Foto bringen.
Wenn bei der Anmeldung für Sie eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben wurde, müssen Sie mit Ihrem Krankenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, damit die e-card auch außerhalb Österreichs zugestellt wird.
ACHTUNG: Wenn Sie keine gültige e-card besitzen, benötigen Sie für die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke einen e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e‑Rezept ID. Wenn Sie zur Rezeptausstellung in der Ordination anwesend sind, erbitten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Sind Sie nicht vor Ort, lassen Sie sich z.B. telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID durchgeben.
2. Wann soll ich ein Foto bringen?
Bringen Sie Ihr Foto so bald wie möglich zur zuständigen Stelle. Spätestens, wenn Sie beim Arztbesuch oder bei Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden.
3. Was muss ich mitbringen?
Sie müssen persönlich zu der für Sie zuständigen Stelle kommen und benötigen:
- ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht
- Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
- Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und Ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original.
- Wenn Sie KEINE österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihr gültiges Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.).
4. Was passiert, wenn ich kein Foto bringe?
Wenn kein Foto von Ihnen verfügbar ist und keine e-card mit Foto produziert werden kann, können Sie mit Ihrer österreichischen Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen. Sie werden bei Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen.
Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die Übergangsfrist von 150 Tagen zu laufen. Innerhalb der Übergangsfrist können Sie weiter mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen. Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg für Arztbesuche ausstellen zu lassen.