1. Muss ich etwas tun?
Haben Sie eine e-card ohne Ablaufdatum (Aufdruck ***), müssen Sie nur etwas tun, wenn Sie beim Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden.
Üblicherweise erhalten Sie eine neue e-card, sobald die Ausstellungsbedingungen für eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorliegen. Mehr zur EKVK finden Sie hier.
Sie müssen nichts tun, wenn zu diesem Zeitpunkt
- ein Foto von Ihnen verfügbar ist (aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein, einem Dokument des Fremdenregisters oder wenn Sie in den letzten sieben Jahren ein Foto für Ihre e‑card registriert haben)
- oder für Sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Ist KEIN Foto verfügbar und trifft KEINE Ausnahme zu, kann keine neue e-card ausgestellt werden!
Wenn Sie also
- KEINEN österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein und auch kein Dokument des Fremdenregisters besitzen,
- älter als 14 Jahre und jünger als 70 Jahre,
- nicht in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind
- und Sie in den letzten sieben Jahren KEIN Foto für Ihre e-card registrieren haben lassen,
müssen Sie ein Foto bringen, wenn Sie beim Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden.
Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie ganz einfach selbst überprüfen, ob aktuell ein Foto von Ihnen verfügbar ist.
2. Wann soll ich ein Foto bringen?
Bringen Sie bitte ein Passfoto zu der für Sie zuständigen Stelle, sobald Sie beim Arztbesuch oder bei Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden. Sie müssen bis dahin nichts tun.
Eine Fotoregistrierung löst keine vorzeitige Ausstellung einer neuen e-card aus!
Sie werden nicht angeschrieben, wenn Sie ein Foto bringen müssen. Wenn keine neue e-card produziert werden konnte, weil kein Foto verfügbar ist, werden Sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen.
3. Was muss ich mitbringen?
Wenn Sie aufgefordert wurden, ein Foto zu bringen, müssen Sie persönlich zu der für Sie zuständigen Stelle kommen und benötigen:
- ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht
- Ihre aktuelle e-card oder Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
- Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und Ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original.
- Wenn Sie KEINE österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihr gültiges Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.).
4. Was passiert, wenn ich kein Foto bringe?
Wenn kein Foto von Ihnen verfügbar ist und keine neue e-card mit Foto produziert werden kann, ist Ihre e-card im Inland weiterhin gültig. Sie werden beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, sobald Sie ein Foto bringen müssen.
Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die gesetzlich geregelte Übergangsfrist von 150 Tagen zu laufen, in der Arztbesuche noch mit der alten e-card oder der Sozialversicherungsnummer möglich sind. Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, wird Ihre alte e-card gesperrt.
Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg für Arztbesuche nach Ablauf der Übergangsfrist ausstellen zu lassen. Die Kontaktdaten aller Krankenversicherungen finden Sie hier.
ACHTUNG: Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e-card nicht möglich. Sie benötigen dafür einen e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID. Wenn Sie zur Rezeptausstellung in der Ordination anwesend sind, erbitten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Sind Sie nicht vor Ort, lassen Sie sich z.B. telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID durchgeben.