Neugestaltung der Primärversorgung zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung als erste wichtige Maßnahme
20. Mai 2014
EINFACH zu Befunden mit der e-card, SCHNELL zur medizinischen Hilfe und Information und SICHER durch das Gesundheitssystem: Das sind die wichtigsten Ziele der Gesundheitsreform, mit denen das österreichische Gesundheitswesen durch die Sozialversicherung, den Bund und die neun Bundesländer gemeinsam für die Zukunft abgesichert werden soll. „Und dieser Reformprozess, der im vergangenen Jahr mit dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung beschlossen wurde, ist eingeleitet und wird bis zum Jahr 2016 Schritt für Schritt umgesetzt“, stellt der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, angesichts der heutigen parlamentarischen Debatte zum Gesundheitssystem klar. Und Schelling erinnert angesichts des positiven Finanzergebnisses des vergangenen Jahres daran, „dass die Sozialversicherung mit der erfolgreichen Konsolidierung und Entschuldung der Krankenkassen bewiesen hat, wie ein Kostendämpfungspfad erfolgreich umgesetzt werden kann, ohne dass es zu Leistungseinschränkungen bei den PatientInnen gekommen ist“. Schelling: „Durch die bessere Vernetzung der verantwortlichen Akteure, durch die gemeinsame Planung und Steuerung zwischen den Ländern als Spitalserhalter und der Sozialversicherung sowie einer koordinierten Qualitätssicherung wird es gelingen, den mit den Ländern festgelegten Pfad der Ausgabenobergrenzen zu erreichen und dabei die bestehende Versorgungsdichte und Qualität nicht nur zu erhalten, sondern für die Versicherten sogar noch zu verbessern“.
Mag.a Ingrid Reischl, Vorsitzende der
Trägerkonferenz: „Mit der Gesundheitsreform wird unser Gesundheitswesen von der
Prävention bis hin zur treffsicheren Behandlung neu aufgestellt. Die wichtigste
Aufgabe der Sozialversicherung liegt derzeit in der Neuorganisation der Primärversorgung.
Das Modell der Zukunft ist eine umfassendere Primärversorgung, bei der
HausärztInnen, KrankenpflegerInnen, PhysiotherapeutInnen und andere
Gesundheitsberufe gemeinsam ein breiteres Leistungsspektrum an Betreuung
anbieten: Gesundheitsförderung, Akutbehandlung und systematische Behandlung
chronischer Krankheiten, mit Öffnungszeiten von früh bis abends. Bisherige
Vertragspartner werden in die neuen Modelle wechseln können und werden das
gerne tun. Sie müssen dies aber nicht“. Und in diesen Prozess sind nicht nur
Sozialversicherung, Bund und Länder eingebunden, sondern sämtliche relevanten Berufsgruppen von Gesundheitsanbietern wie
ÄrztInnen, ApothekerInnen, KrankenpflegerInnen sowie sämtliche Mitglieder der
therapeutischen Berufe, wie die in diesem Jahr abgehaltene
Bundesgesundheitskonferenz bewiesen hat. „Der Wille zur gemeinsamen
Neugestaltung der Primärversorgung mit den PatientInnen im Mittelpunkt ist deutlich zu erkennen“, so
Reischl abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.