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Einigung auf neuen Vertrag mit CT-MRT-Instituten


Schelling: „Qualitätsschub für Patientinnen und Patienten im Sinn der Gesundheitsreform“

19. Dezember 2013

Dank und Anerkennung für den erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen der Sozialversicherung und der Interessenvertretung der CT/MRT-Institute, kommt vom Vorstandsvorsitzenden des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling: „Gewinner sind in jeder Hinsicht Österreichs Patientinnen und Patienten. Und dies nicht nur, weil mit dem neuen Tarifvertrag sichergestellt ist, dass es bei der Direktverrechnung zwischen Instituten und den Krankenversicherungsträgern bleibt. Patientinnen und Patienten müssen somit weiterhin nur die e-card vorlegen, wenn sie diese teuren Untersuchungen in Anspruch nehmen“.

Mit dem neuen Vertrag haben die Verhandler im Interesse der Patientinnen und Patienten vor allem auch den Weg frei gemacht für einen deutlichen Qualitätsschub im Bereich der CT-MRT-Untersuchungen. Garantiert wird dies durch den vereinbarten Innovationstopf und Einmalzahlungen der Sozialversicherung zum rascheren Abbau der Wartezeiten. Schelling: „Somit steht der neue Tarifvertrag voll im Einklang mit den Zielen der laufenden Gesundheitsreform: der Patient und seine Bedürfnisse haben im Mittelpunkt zu stehen und Qualitätsverbesserungen haben absoluten Vorrang.“

Als positiv für beide Partner bewertet der Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes abschließend auch die finanziellen Aspekte des neuen fünf Jahre geltenden Tarifvertrags. Schelling: „Mit dem Abschluss wurde neuerlich von einem wichtigen Vertragspartner ein Bekenntnis zum Stabilitätskurs der Krankenkassen geleistet, nämlich dass die Ausgaben für Gesundheit zwar weiterhin steigen können, aber keinesfalls stärker steigen sollen als die Beitragseinnahmen von den Versicherten.“

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015