Sozialversicherung leistet derzeit österreichweit Kostenzuschuss in Höhe von € 28,56
19. November 2013
„Obwohl das entsprechende Gesetz zur kostenlosen Hebammenberatung als neue Leistung im Mutter-Kind-Pass erst im Oktober dieses Jahres kundgemacht wurde, hat die Sozialversicherung sofort reagiert und einen Kostenzuschuss eingeführt, mit dem die Beratung für werdende Mütter ab 1. November gesichert ist“, stellt der stv. Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Bernhard Wurzer, fest. Dieser Kostenzuschuss beträgt derzeit österreichweit € 28,56 und gilt für alle Hebammen, die in Österreich freiberuflich tätig sind. Der Kostenzuschuss beträgt derzeit 80 Prozent des aktuellen Vertragstarifes mit dem Hebammengremium. Wurzer: „Sowohl die Vorgaben des Gesetzgebers, als auch das Ziel der Sozialversicherung ist es, die Erst-Beratung für werdende Mütter kostenlos anzubieten“.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Hauptverband der Sozialversicherungsträger beauftragt, mit dem Hebammengremium einen Gesamtvertrag abzuschließen. Wurzer: „In einer ersten Verhandlungsrunde hat man sich bereits über die Inhalte der Erstberatung geeinigt, lediglich über den Tarif konnte in so kurzer Zeit noch keine Einigung erzielt werden“. Wurzer ist sich aber sicher, dass eine solche Einigung im Sinne der werdenden Mütter und damit auch deren Gesundheit noch heuer möglich sein wird. Eine weitere Verhandlungsrunde soll jedenfalls in der kommenden Woche stattfinden.
„Für uns als Hauptverband ist es wichtig, dass im Rahmen dieses Vertrages die genauen Inhalte und die Qualität der Beratung, über die die werdenden Mütter aufgeklärt werden sollen, festgelegt werden. Auf Wunsch der jungen Mütter soll es auch möglich sein, dass eine Gruppenberatung im Rahmen von Kleingruppen möglich ist, in denen sich Mütter untereinander austauschen können“, so Wurzer abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.