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EKVK Europäische Krankenversicherungskarte

Fotosujet „EKVK“ © SVC, Wilke

ecard-typ2_rgb_600dpi_rs_pers_1100-OEGK_neu_verkleinert.jpgDie Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Mit der EKVK ist gesichert, dass Sie nach den Regeln des jeweiligen Landes zu ärztlicher Betreuung kommen.

Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e‑card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.

Wo gilt die EKVK?

Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas, derzeit in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Für Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen.

Das gilt im Vereinigten Königreich:

Alle österreichischen Versicherten sowie ihre mitversicherten Familienangehörigen können auch nach dem 1.1.2021 bei Reisen ins Vereinigte Königreich die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) verwenden.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger ist nicht erforderlich.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Wie nützt man die EKVK?

Wenn Sie in einem dieser Länder einen Arzt oder ein Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen, weisen Sie bitte möglichst früh Ihre EKVK vor. Aufgrund internationaler Vereinbarungen sind Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern verpflichtet, Ihre EKVK zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln.
Bei Ärzten und Spitälern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung des Aufenthaltsstaates haben, müssen Sie die Rechnung - so wie in Österreich bei einem Wahlarzt oder in einem Privatspital ohne Vertrag mit Ihrem Versicherungsträger - vorerst selbst bezahlen.

Das Ablaufdatum Ihrer EKVK hängt mit der Dauer Ihrer Versicherungszeiten zusammen. Wenn das Ablaufdatum erreicht ist, wird automatisch eine neue Karte zugesandt, sofern Sie noch versichert sind.

Wenn Sie zum Ausstellungszeitpunkt der e-card nicht oder erst kurz versichert waren, kann es sein, dass manche Datenfelder der EKVK nur mit Sternen versehen sind. In diesem Fall beantragen Sie bitte vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK" (PEB).

Und in den anderen Ländern?

Für Reisen in Länder, in welchen die EKVK nicht gilt, bleibt alles wie bisher.

Für die Türkei besorgen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Dienstgeber bzw. zuständigen Krankenversicherungsträger einen internationalen Urlaubskrankenschein


Folder: Gesund unterwegs (PDF, 3 MB)