Daten auf der e-card
Auf der Vorderseite der e-card befinden sich Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers, die Kartenfolgenummer, das Symbol für Near Field Communication (NFC), die Buchstaben "SV" für Sozialversicherung in Blindenschrift sowie die Telefonnummern der e-card Serviceline und der Telefonischen Gesundheitsberatung. Auf der neuen Generation der e-card (seit Oktober 2019) befindet sich weiters ein Foto des Karteninhabers (ausgenommen gesetzliche Ausnahmen).
Alle am Kartenkörper aufgedruckten Daten sowie das Geschlecht und das Geburtsdatum sind zusätzlich am Chip gespeichert. Vor- und Familienname sind mit und ohne diakritische Zeichen gespeichert.
Informationen über den Versicherungsstatus — das heißt, ob und bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist - oder eine eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e‑card überprüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern im e-card System gespeichert.
Zwei Nachweise auf einer Karte
Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas und besteht aus optisch lesbaren Daten in einer Tabelle, die auch im Chip gespeichert sind.
Europäische Krankenversicherungskarte
Zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf Kartenoberfläche
Auf der neuen Generation der e-card kommen unter anderem UV- und Infrarot-Farben zum Einsatz. Das bedeutet, dass bestimmte Schriftzüge, wie z.B. das Logo der Sozialversicherung, nur unter UV-bzw. Infrarot-Licht sichtbar werden. Sogenannte Guillochen, ein Schutzmuster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien, und ein von Geldscheinen bekanntes Effektdruckverfahren mit Farbverlauf - genannt Irisdruck - bilden zusätzlichen Kopierschutz. Zwischen den einzelnen Guillochen-Linien ist „Sozialversicherung“ als Mikrotext eingebettet. Jeder Versuch, den Mikrotext zu kopieren, würde zu unleserlichen oder verschwommenen Resultaten führen. Das Foto der versicherten Person wird durch Lasergravur-Verfahren in schwarz-weiß auf der e-card aufgebracht. Dadurch kann es nicht verfälscht oder abgelöst werden und bleibt auch bei starker Abnutzung der Karte erkennbar.
Die neue Generation der e-card mit Foto ist darüber hinaus NFC-fähig - NFC steht für Near Field Communication. Die neue e-card kann ausschließlich von dazu berechtigten Kartenlesern (GINO) auch kontaktlos, also ohne Steckvorgang, ausgelesen werden.
Sicherheitshinweise
Allgemeine Benützungshinweise für Chipkarten
- Die Chipkarte soll zum Schutz vor mechanischer Überbelastung in einer Schutzhülle aufbewahrt werden.
- Die Chipkarte soll nicht hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
- Die Chipkarte soll nicht geknickt oder gelocht werden.
- Die Chip-Kontaktfläche darf nicht beschrieben, beklebt, verschmutzt oder zerkratzt werden.
- Eine dauerhafte Wölbung der Karte, z.B. durch Aufbewahrung in der Gesäßtasche, soll vermieden werden.
- Die Chipkarte soll nicht chemischen Einflüssen ausgesetzt werden (z.B. in der Waschmaschine)
- Mikrowellen führen zur sofortigen Zerstörung der Karte und können dabei einen Brand auslösen.
e-card: Benützungsbedingungen und weitere Hinweise
Ihre persönliche e-card gilt nur für Sie. Andere Personen (einschließlich Kinder und nicht erwerbstätige Familienangehörige) erhalten eigene Karten.
Die e-card macht den Zugriff auf Ihre persönlichen Versicherungsdaten möglich, d.h. sie „sperrt den Zugang zu Ihren Daten auf”. Auf der Karte selbst sind jedoch keine medizinischen Daten gespeichert. Die e-card liefert die Grundlage für geschützte Datenübermittlungen zu Ihrer Sozialversicherung. Bei Krankenbehandlungen wirkt sie damit wie Bargeld oder ein Gutschein.
Bewahren Sie Ihre e-card wie Bargeld, wie Ihre Bankomat- oder Kreditkarte oder einen sonst sehr wichtigen Ausweis (z. B. einen Führerschein) auf.