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Rechtliches


WAHonline

Wahlärztinnen und Wahlärzte, für die keine gesetzliche Ausnahme zutrifft, sind (gemäß § 32b ASVG ) seit 1.7.2024 verpflichtet, die Anträge auf Kostenerstattung für ihre Patientinnen und Patienten (nach deren Zustimmung) über WAHonline einzureichen. 

Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte mit weniger als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie therapeutische Gesundheitsberufe können auf freiwilliger Basis ebenfalls WAHonline nutzen und für Patientinnen und Patienten (auf deren Wunsch) die Einreichung der Kostenerstattungsanträge übernehmen.

Weitere Informationen zu WAHonline finden Sie auf


ELGA und e-card System

Ab 1.1.2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet,


Unter „3 Schritte zum e-card System“ erfahren Sie, welche Varianten es gibt, diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.


Legitimation der ELGA Nutzung

Zugriffe auf ELGA erfolgen über das hochsichere Gesundheits-Informations-Netz (GIN) und erfordern eine Legitimation im e‑card System: Es muss ein aktueller Patientenkontakt bzw. ein Zusammenhang zu einer aktuellen Behandlung vorliegen - nachgewiesen durch das Auslesen der e‑card mit dem GINO Kartenlesegerät in der Ordination innerhalb der letzte 90 Tage oder durch das Vorliegen einer gültigen e-Berechtigung. 

§ 18 Abs. 4 Z. 1 iVm § 14 Abs. 2 Z.1 lit. a und b Gesundheitstelematikgesetz 2012

Weitere Informationen zur e-Berechtigung.