1. Schritt:
Entscheiden Sie, für welche Anwendungsbereiche Sie das e-card System nutzen möchten.
Voraussetzung für die ELGA Nutzung ist, dass Sie im ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA-I) eingetragen sind (siehe auch ELGA-GDA). Um sich bzw. Ihre Ordination im GDA-I eintragen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ärztekammer.
Variante A: e-card Wahlpartner mit Rezepturrechtsvertrag und ELGA Nutzung
Diese Variante ermöglicht den Zugriff auf ELGA und die Nutzung folgender e-card Services:
- e-Rezept zur elektronischen Ausstellung von Kassenrezepten und Privatrezepten für ÖGK-, SVS- und BVAEB-Versicherte.
- Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) zur Übermittlung der Anträge bei bewilligungspflichtigen Medikamenten an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Variante B: e-card Wahlpartner mit ELGA Nutzung
Diese Variante ermöglicht aktuell ausschließlich den Zugriff auf ELGA.
Rechtzeitig vor dem 1.1.2026 wird Ihnen bei beiden Varianten ein neues Service zur Verfügung gestellt, mit dem Sie gesetzeskonform die Erfassung von Patientenkontakten, Leistungs- und Diagnosecodes (gemäß § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen) sowie die Prüfung der Gültigkeit der e-card (gemäß §31a Abs. 7a ASVG) durchführen können.
2. Schritt:
Schließen Sie einen Vertrag als e-card Wahlpartner (mit Rezepturrechtsvertrag oder zur reinen ELGA Nutzung, siehe oben) mit der Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse in Ihrem Bundesland ab. Bei Abschluss eines Rezepturrechtsvertrages übernimmt die ÖGK die Koordination mit den zuständigen Stellen der SVS und BVAEB.
Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen ab Beantragung per Post Ihre 6-stellige Vertragspartnernummer (VPNR) sowie Ihre Admin-Karten, die Sie später für jede Anmeldung im e-card System benötigen. Etwas zeitversetzt erhalten Sie zu jeder Admin-Karte einen PIN/PUK Brief, der unbedingt aufzubewahren ist.
Wenn Sie drei Wochen nach Anmeldung noch keine VPNR bzw. Admin-Karte erhalten haben, wenden Sie sich bitte an jene Stelle der ÖGK, bei der Sie den Vertrag als e-card Wahlpartner ursprünglich beantragt haben.
3. Schritt:
Der Zugriff auf das e-card System bzw. ELGA erfolgt über das hochsichere Gesundheits-Information-Netz (GIN). Für die Einrichtung eines GIN-Anschlusses hat der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) Rahmenverträge mit ausgewählten Telekommunikations-Providern abgeschlossen.
Sobald Sie Ihre Vertragspartnernummer von der ÖGK erhalten haben, können Sie mit einem GIN Zugangsnetz-Provider Ihrer Wahl einen Vertrag abschließen. Von Ihrem GIN Zugangsnetz-Provider erhalten Sie auch die für die Nutzung des e-card Systems notwendigen Endgeräte (GINO Kartenlesegerät und Router) bzw. Informationen zu Varianten der e-card Lösung und Mitbenutzung von GIN-Anschlüssen.