Wahlärztinnen und Wahlärzte sind gesetzlich verpflichtet, spätestens ab 1.1.2026 das e-card System und ELGA zu verwenden und sich dafür auf eigene Kosten mit den notwendigen Verträgen, Anschlüssen und Endgeräten auszustatten. (Details und Ausnahmen siehe § 49 Abs. 7 und 8 Ärztegesetz 1998)