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Mit der e-Berechtigung
ELGA-Zugriff erteilen:
Das geht jetzt mit
e-card am Smartphone in der
MeineSV App


Patientinnen und Patienten stellen die e-Berechtigung selbst mit ihrer e-card am Smartphone aus und müssen nicht in die Ordination zum Kartenlesegerät kommen. Bei einem Hausbesuch können auch Gesundheitsdiensteanbieter die Funktion auf ihrem eigenen Smartphone mit der e‑card der Patientin bzw. des Patienten nutzen, wenn diese es wünschen.

Das Erteilen der e-Berechtigung erfolgt ganz einfach in der MeineSV App mit der NFC-Funktion der e‑card und einem NFC-fähigen Smartphone. Es ist keine ID Austria notwendig.

Mit einer e-Berechtigung erhält die Ärztin bzw. der Arzt Zugriff auf die ELGA der Patientin bzw. des Patienten:

  • 90 Tage auf e‑Medikation (lesend und schreibend)
  • 90 Tage auf e-Befunde (lesend) und
  • 28 Tage auf den e-Impfpass (lesend und schreibend).

Damit haben Ärztinnen und Ärzte eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Außerdem können sie die e-Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten tagesaktuell und vollständig halten und dadurch unerwünschte Wechselwirkungen reduzieren.

 Mehr Information und häufig gestellte Fragen finden Sie unter 
www.chipkarte.at/e-berechtigung