Technische Voraussetzungen
Um die e‑Berechtigung nutzen zu können, benötigen Sie
→ ein Smartphone mit NFC‑ Funktion
und
→ eine NFC‑fähige e‑card, die Sie am NFC‑Zeichen neben dem Chip erkennen.
Ihre Vorteile durch die e‑Berechtigung
- Erteilt eine Patientin bzw. ein Patient Ihnen im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung bzw. Rezeptausstellung oder einem Hausbesuch eine e‑Berechtigung, erhalten Sie als Ärztin bzw. Arzt Zugriff auf ihre bzw. seine ELGA: 90 Tage auf e‑Medikation (lesend und schreibend), 90 Tage auf e‑Befunde (lesend) und 28 Tage auf den e‑Impfpass (lesend und schreibend). Das bietet Ihnen eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie sowie die Möglichkeit, die e‑Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten tagesaktuell und vollständig zu halten. So können z.B. unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
- Hintergrund: Im Bedarfsfall kann ein e‑Rezept immer auch ohne Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten in der Ordination nur mit der Sozialversicherungsnummer und Ihrer Admin‑Karte ausgestellt werden. Damit zu den Verordnungen auf dem e‑Rezept aber auch die e‑Medikationsliste vollständig und tagesaktuell ist, muss mindestens alle 90 Tage die e‑card in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
- e‑Berechtigungen können über EIN Smartphone auch mit unterschiedlichen e‑cards erteilt werden. Bei Hausbesuchen können Sie daher mit Ihrem eigenen Smartphone unterschiedliche e-cards von Patientinnen bzw. Patienten für die e‑Berechtigung benutzen, wenn diese es wünschen. Die Patientin bzw. der Patient benötigt dazu kein eigenes NFC‑fähiges Smartphone.
Achtung: Als Ärztin bzw. Arzt müssen Sie Ihre Patientinnen und Patienten auch ohne deren Anwesenheit in der Ordination informieren, wenn das e‑card System anzeigt, dass ein Foto zu bringen ist. Beachten Sie, dass mit einer gesperrten e‑card keine e‑Berechtigung mehr erteilt und kein e‑Rezept mehr eingelöst werden kann.
So funktioniert die e‑Berechtigung
Schritt 1:
Falls Sie die kostenlose MeineSV App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.
Schritt 2:
Öffnen Sie die MeineSV App und wählen Sie auf der Startseite den Bereich „Services“.
Schritt 3:
Tippen Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“.
Schritt 4:
Finden Sie Ihre Ordination mit Hilfe der Suchfunktion oder wählen Sie aus Ihren Favoriten.
Sie können Ihre Ordination auf Wunsch zu Ihren Favoriten hinzufügen bzw. wieder entfernen. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, tippen Sie auf „Weiter“.
Schritt 6:
Halten Sie die e‑card der Patientin bzw. des Patienten an das Smartphone bis Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet werden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie hier einen Link zu weiteren Informationen.
Schritt 7:
Wenn Sie die e‑card einer Patientin bzw. eines Patienten zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „Weiter“ und halten Sie danach die e‑card neuerlich an das Smartphone. Diese e‑card kann nun auf diesem Smartphone benutzt werden. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, halten Sie die e‑card neuerlich an das Smartphone.
Die e‑Berechtigung kann nun für die ausgewählte Ordination erteilt werden, indem Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“ tippen. Zuvor müssen Sie die Checkbox „Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den Gesundheitsdiensteanbieter über die Erteilung der e‑Berechtigung informieren muss.“ bestätigen.
Fertig!
Die e‑Berechtigung ist ab Erteilung 24 Stunden gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die ELGA der Patientin bzw. des Patienten wie gewohnt aufrufen, ermöglicht das denselben Zugriff wie ein Stecken oder NFC-Lesen der e‑card in der Ordination. Auf Wunsch können weitere e‑Berechtigungen erteilt werden.