Warum werden e-cards ohne Foto gesperrt?
Derzeit können für einige Personen keine e-cards ausgestellt werden, da die Versicherten trotz erfolgter Aufforderung bisher kein Foto zu einer der zuständigen Registrierungsstellen gebracht haben. Arztbesuche sind für diese Personen innerhalb der gesetzlich geregelten Übergangsfrist mit der alten e-card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich. Nach Ablauf der Frist wird die e-card gesperrt und es sind auch keine anspruchsrelevanten Buchungen mehr mit der Admin-Karte möglich. Diese Übergangsfrist, die mit der ersten Aufforderung, ein Foto zu bringen bei einem Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung beginnt, beträgt 150 Tage.
Auf der Webseite www.chipkarte.at/foto halten wir die Informationen tagesaktuell.
Siehe auch
- Handout - e-card mit Foto (PDF, 482 KB) und
- Frage „Wie erfolgt das Handling einer e-card ohne Foto in der Ordination?“
Was ist die rechtliche Grundlage für die e-card mit Foto?
Wie werden Versicherte grundsätzlich zur ihrer e-card mit Foto informiert?
Wie erfolgt das Handling einer e-card ohne Foto in der Ordination?
Wie kommt das Foto auf die e-card?