ACHTUNG:
e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7.
Diese Personen erhalten ihre neue e-card kurz bevor das Ablaufdatum auf der Rückseite der aktuellen e-card erreicht ist – auch wenn dieses nach 31.12.2023 liegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gemäß § 31a Abs. 8 ASVG sind bis 31.12.2023 alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht.
Ist kein Foto vorhanden und trifft keine Ausnahme zu, kann keine neue e-card ausgestellt werden. Die alte e-card muss in diesem Fall gesperrt werden.
Fragen und Antworten zum Thema Foto auf der e-card finden Sie hier.