„Rund 6 Millionen E-Rezepte werden aktuell pro Monat ausgestellt. Mit Juni 2022 startete die österreichweite Umstellung vom Papierrezept auf das E-Rezept. Der gesamte Prozess von der Ausstellung über das Einlösen bis zur Abrechnung funktioniert digital. Das E-Rezept ist damit der nächste Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und zog eine erfolgreiche Bilanz über ein Jahr E-Rezept.
„Der E-Rezept-Prozess ist einfach, klar und flexibel und entspricht den hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards“, sagt Lehner. Die Ärztin oder der Arzt erstellt das E-Rezept und speichert dieses im E-Card-System. Die Information liegt somit elektronisch vor. In der Apotheke kann das E-Rezept mit einem E-Rezept Code via App auf dem Smartphone oder mittels 12-stelliger alphanumerischer E-Rezept-ID (REZ-ID) eingelöst werden, der Scan des E-Rezept Codes vom Ausdruck ist ebenso möglich. Mit der E-Card können in der Apotheke alle offenen E-Rezepte des Versicherten abgerufen werden. Die Abholung von Medikamenten durch Dritte ist ebenso möglich: Der E-Rezept Code bzw. die E-Rezept-ID kann via Smartphone oder als Ausdruck weitergegeben werden. Das Abrufen des E-Rezepts auf dem Smartphone funktioniert per App (BVAEB, ÖGK, SVS oder MeineSV). Der Login erfolgt mit Handy-Signatur oder ID-Austria, über den Menüpunkt „E-Rezept“ ist das Rezept abrufbar. Hier werden alle E-Rezepte der versicherten Person und aller Mitversicherten unter 14 Jahren angezeigt. Bei der Abholung erfolgt elektronisch die Erfassung der Abgabe und die Abrechnung zwischen der Apotheke und dem Sozialversicherungsträger. Für nicht digital affine Personen bestehen die Optionen, dass die Ärztin bzw. der Arzt das E-Rezept ausdruckt oder das Stecken der E-card in der Apotheke. Die Sicherheit ist gewährleistet, weil das E-Rezept innerhalb des geschlossenen Gesundheitsinformationsnetzes gespeichert ist.
Mit dem Ende der Pandemie und sämtlicher Pandemie-Maßnahmen endet auch die Übergangslösung der Rezeptierung und Abgabe von Medikamenten nur mit der Sozialversicherungsnummer. Die Möglichkeit des kontaktlosen Verschreibens besteht mit dem E-Rezept weiterhin. Mit 1. Juli 2023 können zudem Suchtgiftrezepte im Rahmen der Schmerzbehandlung als E-Rezept ausgestellt und eingelöst werden. Für institutionelle Anwender sind Softwarelösungen verfügbar, die eine effiziente, datenschutz- und rechtskonforme Lösung ermöglichen. Das E-Rezept wird künftig auch für Privatrezepte möglich sein. Eine besonders rasche Abwicklung in der Apotheke erfolgt durch die neuen, flächendeckend verfügbaren NFC-fähigen Kartenleser (GINO).
Mehr Transparenz, weniger Aufwand, höhere Sicherheit
„Das E-Rezept hat klare Vorteile für alle. Es gibt mehr Transparenz dank der leichteren Überprüfbarkeit, eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwands und eine hohe Fälschungssicherheit sowie Schutz vor Betrug, denn jedes Rezept kann nur einmal eingelöst werden“, betont Lehner. „Für die Versicherten heißt das: keine Zettelwirtschaft, unterschiedliche Wege, ein Rezept einzulösen oder einlösen zu lassen, eine Übersicht über alle offenen E-Rezepte und die tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren. Für Ärzte und Ärztinnen reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Die Arztunterschrift auf dem Rezept wird durch eine elektronische Signatur ersetzt, und es besteht die Möglichkeit der kontaktlosen Verschreibung. Für Apotheken bedeutet das E-Rezept eine Erleichterung bei der Abrechnung, den Wegfall der Archivierung der Papierrezepte und einen geringeren Beratungsaufwand zur Rezeptgebührenbefreiung“, so der Vorsitzende abschließend.