So funktioniert e-Rezept in der Apotheke
Sobald Ihr Software-Hersteller das e-Rezept Service bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Apotheken-Software arbeiten. Manche e‑Rezept Funktionalitäten (zeitlich beschränkter Abruf der eigenen e-Rezept Datensätze) können Sie auch über das e-card System mit der e-card Web-Oberfläche nutzen.
Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Web-Oberfläche:
Nutzung der e-card Web-Oberfläche
Schritt 1:
Die Apotheke ruft das einzulösende e-Rezept im e-card System ab. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- durch Stecken der e-card bzw. Nutzung der NFC-Funktion oder
- durch Scan des e-Rezept Codes vom e-Rezept Ausdruck oder vom Handy oder
- durch manuelle Eingabe der e-Rezept ID (REZ-ID)
Schritt 2:
Die Apotheke erfasst die Abgabe in ihrer Apotheken-Software bzw. im Hintergrund im e-card System
- Das e-Rezept wird als eingelöst gekennzeichnet
- Daten für die Aktualisierung des Rezeptgebührenobergrenze-Kontos
der versicherten Person werden im e-card System erfasst. - ACHTUNG: Speichern Sie bei der Einlösung von e-Rezepten OHNE eMED-ID die Abgabe stets in der e-Medikation! Falls kein aufrechter ELGA-Kontakt vorliegt, stecken Sie die e-card oder nutzen Sie die NFC-Funktion.
Schritt 3:
Einmal pro Monat: Die Apotheke erstellt den Abrechnungsdatensatz und übermittelt diesen sowie die elektronischen Rezepte (e-Rezept Datensätze) über die Pharmazeutische Gehaltskasse (öffentliche Apotheken) oder ELDA (Hausapotheken) zur Abrechnung an die Krankenversicherungsträger.
- Rezeptdaten werden aus e-Rezept in den Abrechnungsdatensatz übernommen
- weitere Daten werden von der Apotheke ergänzt
e-Rezept Ausdruck
e-Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden. Ein e-Rezept Ausdruck ist jedoch für die Einlösung von e‑Rezepten weder bei Kassenrezepten noch bei Privatrezepten notwendig und erfolgt nur auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten.
Folgende Daten werden aufgedruckt:
- Patientin bzw. Patient
- Verordnung (maximal 10 Verordnungen pro e-Rezept)
- Ausstellungsdatum
- Ärztin bzw. Arzt
- e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
- alphanumerische e-Rezept ID
In e-Rezept können Kassenrezepte, Privatrezepte und Suchtgiftverordnungen (ausgenommen Substitutionstherapie) gespeichert werden. Bei Suchtgiftrezepten im Rahmen der Schmerzbehandlung (ausgenommen Substitutionsverordnungen), die als e-Rezept ausgestellt werden, ersetzt ein elektronisches Suchtgift-Kennzeichen die Suchtgift-Vignette. Substitutionsverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgiftvignette angebracht wird.
Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen. Für Wahlarztrezepte, die nicht als e-Rezepte erstellt werden, jedoch auf Kassenkosten abgegeben werden können, ist eine Abfrage der Versichertendaten zum Verordnungsdatum durchzuführen. Damit können die bezahlten Rezeptgebühren ebenfalls tagesaktuell vorerfasst werden und es liegen gesicherte Anspruchsdaten aus dem e-card System vor. Die Verordnungen müssen nicht elektronisch nacherfasst werden.
Nutzen von e-Rezept für Apothekerinnen und Apotheker
- Die Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung sind elektronisch verfügbar.
- Die Anrechnung der bezahlten Rezeptgebühren an die Rezeptgebühren-Obergrenze (REGO) erfolgt tagesaktuell. Dadurch reduziert sich der Beratungsaufwand zur Rezeptgebührenbefreiung (für gewöhnlich ab dem 3. Quartal) deutlich.
- Ein e-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht kopiert und damit nicht unberechtigt mehrmals eingelöst werden.
- Ein e-Rezept kann nicht manipuliert werden (Ausstellungsdatum, Verordnungsdaten etc.)
- Die Anzahl der zu lagernden Rezeptbelege wird durch das e-Rezept deutlich reduziert.
KEINE Speicherung auf der e-card
Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst werden keine Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.
e-Rezept ist NICHT gleich e-Medikation
Für die Zeit der Pandemie wurde eine Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht, um die persönlichen Patientenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die e-Medikation nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.
Mit dem e-Rezept hingegen können all diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.
Mit e-Rezept wurde das frühere Papier-Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können sich Versicherte daher nicht abmelden.
Support
Bei Fragen zu e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.
Für Patientinnen und Patienten steht die e-card Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 für allgemeine Fragen zur Verfügung.
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