„Mystery Shopping“ bringt Qualitätssicherung für Versicherte und sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern
19. April 2016
Die Sozialversicherung hat in der heutigen Sitzung der Trägerkonferenz präzise Richtlinien für die Durchführung, Dokumentation und Qualitätssicherung des vom Gesetzgeber beschlossenen „Mystery-Shoppings“ im Bereich der Vertragspartner beschlossen.
„Mit der gesetzlichen Basis und den heute beschlossenen Richtlinien gibt es für alle Beteiligten klar nachvollziehbare Bedingungen für den Einsatz von Testpatienten. Es wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Vielmehr geht es darum, dass die Sozialversicherungsträger dieses Instrument mit äußerstem Augenmaß einsetzen“, betont Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse. Und weiter: „Klar muss aber auch sein, das wir alle uns ein korrektes und faires Miteinander wünschen und damit verbunden einen möglichst effizienten Einsatz der Beitragsgelder, für die wir im Namen der Versicherten verantwortlich sind. Daher muss es in Einzelfällen, in denen alle anderen Methoden nicht zum Ziel führen, möglich sein, Mystery-Shopping durchzuführen.“
„Wir setzen einen Auftrag des Gesetzgebers um und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich“, so die Verbandsvorsitzende im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller. „Unsere Versicherten und auch die Vertragspartner müssen sich darauf verlassen können, dass beim Besuch in der Ordination kein Missbrauch wie etwa das Verschreiben von ungerechtfertigten Krankenständen oder die Ausstellung von Rezepten ohne Arztkontakt passieren kann. Mit Beschluss der Mystery Shopping Richtlinie bauen wir ein Sicherungssystem auf, mit dem wir Sozialmissbrauch aufdecken und schwarze Schafe zur Verantwortung ziehen. Für unsere Vertragspartner in ganz Österreich ist das ein wichtiges Instrument, um ihren guten Ruf und ihre ordentliche Arbeit zu schützen. Und für 9 Millionen Versicherte ist es ein klares Signal, dass die Sozialversicherung sorgsam mit ihren Beitragsgeldern umgeht.“
Das vertraute Verhältnis zwischen Arzt und Patient bleibt von dieser Neuerung völlig unbeeinflusst. Mystery Shopping wird für die Vertragspartner und die Versicherten größtenteils gar nicht bemerkbar sein. Spüren werden die Initiative nur jene, die versuchen, das System auszunutzen.
Wie bereits angekündigt, erhalten die umfassend ausgebildeten Kontrollorgane für ihre Tätigkeit eine spezielle e-card. Damit werden dann Kontrollen bei Vertragspartnern durchgeführt, die unter möglichster Wahrung der Interessen der Betroffen zu gestalten sind.
Jede Willkür ist auch beim Zeitpunkt der Kontrollen ausgeschlossen. Laut Richtlinie ist vorab von den betreffenden Krankenversicherungsträgern für das jeweils kommende Jahr ein Stichprobenplan zu erstellen, der sowohl die Prüfungsschwerpunkte als auch den Gesamtumfang der Stichproben enthält. Dieser Plan muss auch zwischen den einzelnen Krankenkassen koordiniert werden, damit nicht ein Vertragspartner mehrfach von den jeweiligen Trägern kontrolliert wird. Diese Informationsverpflichtung innerhalb der Sozialversicherungsträger gilt auch für die Prüfungsergebnisse selbst.
Der Prüfvorgang selbst muss genau protokolliert und dokumentiert werden. Festgelegt ist weiters, dass auch der kontrollierte Vertragspartner nach der Kontrolle informiert und über mögliche Vertragsverstöße aufgeklärt wird.