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Die Gesundheitsreform wirkt


12. Juli 2014


Sozialversicherung und Länder finanzieren gemeinsam den Ausbau der Rehabilitation für schwerkranke Kinder 


"Gemeinsam im Sinne der Patienten und Patientinnen planen und steuern" - das ist das Motto der von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Vorjahr beschlossenen Gesundheitsreform. Genau das wurde jetzt bei einer besonders wichtigen Gruppe von Patienten - nämlich von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen - mit einer Vereinbarung zur Finanzierung der stationären Rehabilitation sichergestellt.  Ziel der Vereinbarung ist es, dass es künftig einen niederschwelligen Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche gibt, und zwar unabhängig davon, ob die Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenbehandlung, oder wegen einer angeborenen Behinderung bzw. genetischer Defekte oder Entwicklungsstörungen erforderlich ist. Die Antragstellung für eine Rehabilitation erfolgt beim jeweiligen Krankenversicherungsträger, die Bewilligung wird österreichweit nach einheitlichen Kriterien ebenfalls durch den zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Damit gehören die langjährigen Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Sozialversicherung und Länder der Vergangenheit an, die Kinder als Patienten bzw. deren Eltern haben künftig einen Ansprechpartner. 


Konkret geht es um die Errichtung von speziellen für Kinder- und Jugendliche geeigneten Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 343 Betten in vier Versorgungsregionen in Österreich. Die dafür notwendige Finanzierung in Höhe von insgesamt 33 Millionen Euro pro Jahr im Vollausbau erfolgt gemeinsam zwischen der Sozialversicherung und den Ländern. Die Bundesländer leisten zu diesem Zweck in Summe pro Jahr beginnend ab 1.1.2015 eine Pauschalzahlung an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Rest wird von der Sozialversicherung bereitgestellt. Die Pauschalzahlung richtet sich der Höhe nach am tatsächlichen Ausbau, im Vollausbau beträgt diese 8,5 Mio Euro. Diese Pauschalzahlung wird jährlich ab 2015 mit der Beitragseinnahmensteigerung der Krankenversicherungsträger valorisiert. 


Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer begrüßt die erzielte Einigung: "Im Interesse der jungen Patientinnen und Patienten ist für mich vor allem der niederschwellige Zugang entscheidend. Dieser niederschwellige Zugang ist ein Herzstück der Gesundheitsreform, hohe Qualität der Versorgung im medizinischen Bereich sowie die hohe Patientenzufriedenheit stehen bei diesem Reformwerk an erster Stelle. Für Patientinnen und Patienten bringt sie mehr Transparenz und eine bessere Überschaubarkeit des Systems." 


Für die Wiener Gesundheits- und Sozialstadträtin Sonja Wehsely ist die Einigung ein weiterer Beweis dafür, dass die Gesundheitsreform greift: "Schwerkranke Kinder brauchen unsere besondere Unterstützung und im Rahmen einer bestmöglichen medizinischen Versorgung auch wohnortnahe, spezialisierte Reha-Einrichtungen. Die Betroffenen haben sich zu Recht von der Politik erwartet, dass die Bedürfnisse der kleinen Patientinnen und Patienten wichtiger sind als Kompetenzfragen. Mit der Einigung haben Krankenkassen und Bundesländer bewiesen, dass sie die Gesundheitsreform leben und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mit dem Beschluss des Konzepts und der Einigung über die gemeinsame Finanzierung der Kinder Reha ist nun ein erster wichtiger Schritt gesetzt, damit schwerkranke Kinder bestmöglich versorgt sind." 


Für den Vorsitzenden des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling, entspricht die nun abgeschlossene Vereinbarung mit den Ländern der neuen Kultur der Zusammenarbeit seit der Gesundheitsreform: "Die gemeinsamen Ziele stehen im Vordergrund und ermöglichen gute Lösungen wie eben die beste Versorgung für kranke oder verunfallte Kinder". "Durch die Antragstellung und Bewilligung bei einem Krankenversicherungsträger", so Schelling weiter, "gibt es nun keinen Unterschied mehr, ob die Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenbehandlung erfolgt oder wegen einer angeborenen Behinderung erforderlich ist. Für die Kinder und deren Eltern ist es wichtig, dass es getreu dem Motto der Gesundheitsreform - einfach, schnell und sicher - einen unbürokratischen Zugang und eine wohnortnahe Versorgung mit entsprechenden Einrichtungen zur Kinderrehabilitation gibt". 


Für den Vorsitzenden des Ausschusses Krankenversicherung und Prävention im Hauptverband und Obmann der Oberösterreichischen Krankenkasse, Albert Maringer, ist die langfristige Absicherung der nunmehr getroffenen Vereinbarung zwischen Sozialversicherung und Ländern wichtig: "Kinder brauchen nach schweren krankheitsbedingten Ereignissen, die im Anschluss daran eine Rehabilitation erfordern, maßgeschneiderte Leistungen und eine kindgerechte Versorgung wie etwa besondere pflegerische Leistungen und Pädagogik in jeder Altersklasse". "Diese Qualität können wir nun ausbauen", so Maringer abschließend. 


Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.   



Rückfragehinweise:

Dieter Holzweber

PR und Kommunikation

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Telefon: +43 (0) 1 / 711 32-1122

E-Mail: dieter.holzweber@hvb.sozvers.at 


Andreas Hörtenhuber

PressereferentLandeshauptmann Dr. Josef Pühringer

Telefon: +43 (0) 732 7720-11617

Mobil +43 (0) 664 60072-11617

E-Mail: andreas.hoertenhuber@ooe.gv.at 


Mag. Christine Stockhammer

Mediensprecherin StRin Mag.a Sonja Wehsely

Telefon: 01 4000-81231

Mobil: 0676 8118 69522

E-Mail: christine.stockhammer@wien.gv.at 




Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020