Schelling ortet deutlichen Willen zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen Primärversorgung
1. April 2014
„Der Wille zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen
Primärversorgung in Österreich getreu nach dem Motto der
Gesundheitsreform „Der Patient im Mittelpunkt“ war deutlich zu
erkennen“: Dr. Hans Jörg Schelling, Vorstandsvorsitzender des
Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger, zieht ein positives Resümee über die gestern,
Montag, stattgefundene Bundesgesundheitskonferenz. Einigkeit herrschte
nicht nur hinsichtlich der Bedeutung des Haus-/Vertrauensarztes für die
Primärversorgung der Bevölkerung, sondern auch darüber, dass dieses
System Schwächen hat, die nun im Rahmen der Reform beseitigt werden
müssen.
Als ihr Modell für die Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich
präsentierte die Sozialversicherung „Meine Praxis 24 – sicher versorgt
rund um die Uhr“. Sie will damit Patientinnen und Patienten als
zeitgemäße und zukunftssichere Weiterentwicklung des Hausarztsystems
eine effiziente medizinische Einrichtung, wohnortnahe zur Verfügung
stellen.
„Meine Praxis 24“ bedeutet, dass Patientinnen und Patienten jederzeit,
also auch außerhalb gewohnter Ordinationszeiten, medizinischen Rat und
Hilfe finden, sei dies, dass ein medizinisch geschulter Ansprechpartner
rund um die Uhr erreichbar ist, oder innovative telefon- und webbasierte
Services zur Verfügung stehen.
„Meine Praxis 24“ bietet aber noch mehr: neben der Akutbehandlung, auch
den dringend notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention,
deutlich bessere Möglichkeiten zur Betreuung von chronisch Kranken
(z.B. Diabetes) und sie soll in allen Fragen rund um die Gesundheit eine
Lotsenfunktion für den Einzelnen durch das System übernehmen.
Übereinstimmung brachte die Bundesgesundheitskonferenz auch zum Thema
„Hausarzt“. „Das Vorhandensein eines Haus- oder Vertrauensarztes ist
eine Stärke unseres Gesundheitssystems. Auch in Zukunft wird er daher
eine wesentliche Säule der Primärversorgung bilden“, betont Schelling.
Einigkeit herrschte allerdings unter den Teilnehmern, dass die
Bevölkerung Schwächen in der Verfügbarkeit und im Betreuungsangebot
durch den Hausarzt sieht. „Diese lassen sich nur dadurch beseitigen,
dass der niedergelassene Arzt nach dem nun vorgelegten Modell der
Primärversorgung in Zukunft im Rahmen von Teams agieren wird. Dessen
Mitglieder arbeiten eigenständig, partnerschaftlich und synergetisch auf
gleicher Augenhöhe zusammen. Schelling: „Für PatientInnen bedeutet dies
eine umfassende Betreuung, den Arzt entlastet dies von Tätigkeiten, die
über den medizinischen Bereich hinausgehen. Insbesondere für junge
Mediziner wird dies die Entscheidung zum Einstieg in den
niedergelassenen Bereich erleichtern“.
„Die Bundesgesundheitskonferenz war ein guter Start in die noch vor uns
liegende gemeinsame Arbeit. Um das Ziel einer Neugestaltung der
Primärversorgung in Österreich zu erreichen, fordere ich von allen
Beteiligten nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern vor allem
auch ein Abrücken von überholten Standes-Standpunkten“, so der
abschließende Appell von Schelling.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine
sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der
Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner
durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält
keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die
Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung
weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der
solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.