DRUCKEN

Der Patient steht im Mittelpunkt der Gesundheitsreform


Hauptverbandschef Schelling zu Beschluss des Reformgesetzes im Nationalrat

26. April 2013

„Gemeinsam statt jeder für sich und gemeinsam im Interesse der Gesundheit der Patienten“: So kommentiert der Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling, den heutigen Beschluss des Gesundheitsreformgesetzes im Nationalrat, als weiteren Meilenstein zur Realisierung der Umsetzung der Gesundheitsreform.

Den Anstoß dazu hat der Hauptverband ja bereits im November 2010 mit der Vorstellung des „Masterplan Gesundheit“ gegeben. Darin wurden seitens der Sozialversicherung insgesamt neun Kernforderungen zur Erneuerung und Modernisierung des Gesundheitswesens gemacht: in den Mittelpunkt sollte der Patient rücken, die Gesundheitsvorsorge und Prävention sollte gestärkt werden und – nach der erfolgreichen Kassenkonsolidierung – sollte auch der Spitalsbereich einen Kostendämpfungspfad einschlagen.
Ziel aus Sicht der Sozialversicherung ist es jedenfalls, die Versorgung für den einzelnen Patienten dort zu erbringen, wo es medizinisch am besten und für das Gesundheitssystem am kostengünstigsten ist („best point of service“).

Qualitätsverbesserung für die PatientenInnen

Die Öffnungszeiten der Spitalsambulanzen, der niedergelassenen Ärzte und aller Gesundheitsdienstleister sollen daher besser aufeinander abgestimmt werden. Durch einheitliche Qualitätsparameter, einer bundesweiten Qualitätssicherung und einer besseren Vernetzung der Akteure wird die Qualität für den Einzelnen verbessert und dabei sogar noch die Kostenspirale gebremst. Die Ausbildung der ärztlichen Berufe wird verbessert und auf die Erfordernisse der modernen Zeit angepasst. Mit sogenannten „Disease-Management-Programmen“ für chronische Krankheiten, wie es diese im Bereich von Diabetes Typ 2 bereits gibt, wird den Patienten eine umfassende Langzeitbetreuung durch ihren Krankheitsverlauf gewährleistet. Und schließlich soll die Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich vor allem durch Zusammenschlüsse mehrerer Fachärzte und Allgemeinmediziner erfolgen (Gruppenpraxen), um für die Menschen eine umfassende Versorgung an einem Ort sicherzustellen. Im Spitalsbereich liegt Österreich, was Kosten und Bettendichte betrifft, europaweit im Spitzenfeld, wie erst jüngst die OECD in ihrem Bericht festgestellt hat. Zu viele Leistungen finden im stationären Bereich statt und könnten wesentlich effizienter im ambulanten oder tagesklinischen Bereich stattfinden.
Gleichzeitig soll die künftige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gedämpft werden. Es wurde daher vereinbart, dass die künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen schrittweise bis 2016 an die durchschnittliche Steigerung des nominellen Wirtschaftswachstums herangeführt werden sollen. Damit entsteht bis zum Jahr 2016 ein Dämpfungsvolumen in Höhe von rund 3,4 Mrd. Euro. Davon sind 60 % von den Ländern und 40 % von der Sozialversicherung zu erbringen. Möglich wird dies durch das Lukrieren von Synergiepotenzialen, um das Gesundheitssystem insgesamt effizienter zu gestalten. Durch die bessere Vernetzung der verantwortlichen Akteure, durch die gemeinsame Planung und Steuerung sowie einer koordinierten Qualitätssicherung kann es gelingen, ein so enormes Potenzial zu heben und dabei die bestehende Versorgungsdichte und Qualität nicht nur zu erhalten, sondern sogar noch zu verbessern.

Die Sozialversicherung hat in den vergangenen Jahren mit der erfolgreichen Konsolidierung der Krankenkassen bereits bewiesen, wie Synergiepotenziale genutzt werden können. Schelling: „Dabei wurden die Kostendämpfungsvolumina nicht nur er-, sondern sogar übererfüllt, und dies ohne Leistungseinschränkungen für die Patienten“. Zwischen 2010 und 2013 war eine Dämpfung um 1,725 Mrd. Euro vorgesehen, tatsächlich wird der Kostenanstieg in diesem Zeitraum aber um 2,623 Mrd. Euro gedämpft werden. „Die Sozialversicherung will in den nächsten vier Jahren erneut der Motor für die Umsetzung dieser Reform sein, nachdem sie sich bereits die vergangenen vier Jahre als Motor der Gesundheitsreform hervorgetan hat“, so Schelling abschliessend.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.



Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015