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Ausnahmen

e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7.

Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.

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Kinder bis zum Alter von 13 Jahren und 10 Monaten erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Personen, die jünger als 13 Jahre und 10 Monate sind, freiwillig ein Foto für die e-card abzugeben.


Wenn Sie…

  • im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw.
  • in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind,

sind Sie von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen.

Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch Ihre neue e-card, bevor die alte abläuft.

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Das Ablaufdatum finden Sie unten rechts auf der Rückseite der e-card. 


Weitere Informationen finden Sie hier