Mit der e-Medikation werden in der sogenannten „e-Medikationsliste“ alle verordneten und abgegebenen Medikamente für 18 Monate gespeichert. Und zwar nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte können auf die e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen und sehen sofort, was andere Ärztinnen und Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patientinnen und Patienten in der Apotheke abgeholt haben. Apothekerinnen und Apotheker können ebenfalls auf die e-Medikationsliste zugreifen und so eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anbieten. Denn mangelnde Informationen über den Medikamentenstatus von Patientinnen und Patienten können zu Mehrfachverordnungen, unerwünschten Wechselwirkungen durch die Inhaltsstoffe oder zu einer Überdosierung der Wirkstoffe führen.
Eine ganz wichtige Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist dabei, dass dafür in der Apotheke die e-card gesteckt wird. Nur dann können rezeptfreie Medikamente in der e-Medikationsliste gespeichert werden.
Bürgerinnen und Bürger können die e-Medikationsliste auch selbst über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at abrufen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung mit ID Austria. Außerdem unterstützen die ELGA-Ombudsstellen die ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.
In Ihrer e-Medikationsliste sind alle ärztlich verordneten Medikamente ersichtlich - auch wenn sie noch nicht in der Apotheke eingelöst wurden. Die gleiche Information haben auch Ärztinnen und Ärzte, eine Ambulanz oder ein Spital, wenn Patientinnen und Patienten dort in Behandlung sind. Die Behandlungseinrichtungen haben damit die Möglichkeit, vor der Verordnung eines Medikamentes zu prüfen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit Ihrer bestehenden Medikation besteht oder ob das Medikament bereits einmal verordnet wurde.
Wie funktioniert e-Medikation bei Ärztinnen und Ärzten?
Niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in e-Medikation zu speichern. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten einsehen und haben damit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
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Wie funktioniert e-Medikation in der Apotheke?
Jedes Rezept hat einen eindeutigen Code. Durch Scannen des Codes kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in e-Medikation auch ohne e-card speichern. Durch Stecken der e-card kann die Apotheke zusätzlich auch rezeptfreie Medikamente eintragen und die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.
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Wer kann auf die e-Medikationsliste zugreifen?
Auf die e-Medikationsliste dürfen nur Ärztinnen und Ärzte zugreifen, bei denen Patientinnen und Patienten aktuell in Behandlung bzw. Betreuung sind. Apotheken, die nur ein Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, ist das Stecken der e-card in der Apotheke nötig.
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Fragen und Antworten zur e-Medikation