Wie komme ich zu meiner e-card mit Foto?
Alle Informationen dazu finden Sie hier
Wozu dient die e-card?
Mit der e-card wird Ihr Krankenversicherungsschutz beim Besuch einer Ärztin bzw. eines Arztes oder einer anderen medizinischen Einrichtung bestätigt. Legen Sie vor jeder Behandlung Ihre e-card vor. Durch Stecken bzw. kontaktloses Auslesen Ihrer e‑card wird elektronisch gesichert geklärt, ob und zu welchen Bedingungen (Rezeptgebührenbefreiung etc.) Sie versichert sind.
Zusätzlich erhält die behandelnde medizinische Einrichtung
(z.B. Ärztin bzw. Arzt, Krankenhaus) Zugriff auf Ihre elektronische Gesundheitsakte ELGA - also e-Medikation und e-Befunde, sofern Sie an ELGA teilnehmen - sowie e‑Impfpass.
Nehmen Sie daher auch bei Impfterminen immer Ihre e-card mit!
Wie bekomme ich eine gültige e-card, wenn ich in Österreich zu arbeiten beginne?
Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer mitteilen. Sie können mit dieser Sozialversicherungsnummer in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.
Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist oder eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Besitzen Sie eines der folgenden Dokumente:
- österreichischer Reisepass,
- österreichischer Personalausweis,
- ID Austria
- österreichischer Scheckkartenführerschein,
- Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters?
Oder haben Sie innerhalb der letzten sieben Jahre ein Foto für die e-card registriert?
Dann müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.
Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, bringen Sie bitte ein Foto zur für Sie zuständigen Registrierungsstelle, damit die e-card ausgestellt werden kann.
Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung für Sie eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben hat, müssen Sie darüber hinaus mit der zuständigen österreichischen Krankenkasse (im Regelfall wird das die Österreichische Gesundheitskasse sein) Kontakt aufnehmen, damit die e-card auch außerhalb Österreichs zugestellt wird.
Wenn eine Fotoregistrierung nicht rasch möglich ist, können Sie sich bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einen zeitlich befristeten e-card Ersatzbeleg ausstellen lassen und damit zum Arzt gehen.
Kontaktdaten der Sozialversicherungsträger
Brauche ich weiterhin einen Überweisungsschein?
Ja. Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein
Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein nach wie vor erforderlich. Den
Überweisungsschein wird Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt aushändigen. Sie legen diesen gemeinsam
mit der e‑card bei der Einrichtung vor, an die Sie überwiesen wurden.
Wer bekommt eine e-card?
Jede Person, für die ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß einem der folgenden Gesetze festgestellt wird, und die sich im Inland aufhält:
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Weiters Personen, die von folgenden Krankenfürsorgeanstalten betreut werden:
- KFA der Bediensteten der Stadt Wien
- KFA der Bediensteten der Stadt Baden
- Krankenfürsorge für die BeamtInnen der Landeshauptstadt Linz
- Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden
- Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete
- Oberösterreichische Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
- KFA der Bediensteten der Stadt Steyr
- KFA der Bediensteten der Stadt Wels
- KFA für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
- KFA für die Beamten der Stadt Villach
- KFA der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
- Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Landeslehrer
- Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Landesbeamte
- Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Gemeindebeamte
Dies gilt sowohl für Personen, die einen eigenen Krankenversicherungsanspruch haben, als auch für deren anspruchsberechtigte Angehörige, wie z.B. Kinder und Ehepartner.
Personen, die einen „freien Beruf“ ausüben, können eine e-card für ELGA-Zwecke beantragen (wenn sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben bzw. von dieser ausgenommen sind und nicht aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind). Details dazu finden Sie hier.
Achtung: Seit 1.1.2020 muss jede neu ausgestellte e-card für Personen ab 14 Jahren mit einem Foto der versicherten Person versehen sein. Weitere Informationen zum Foto auf der e-card und den gesetzlichen Ausnahmen finden Sie hier .
Bekommen mitversicherte Personen eine eigene e-card?
Ja, jede mitversicherte Person bekommt eine eigene e-card.
Erhalten Neugeborene automatisch eine e-card?
Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten Sie nach einigen Wochen noch nicht automatisch eine e-card für Ihr Baby erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Versicherung eine eigene e-card?
Nein, Sie bekommen nur eine e-card. Beim Arztbesuch können Sie entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Wo bekomme ich die e-card?
Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrer Krankenkasse per Post zugesandt, wenn ein Krankenversicherungsanspruch vorliegt und ein Foto verfügbar ist oder eine Ausnahme zutrifft. Alle Details zum Foto auf der e-card finden Sie unter hier .
Wo gilt die e-card?
Die e-card kann bei jeder Vertragsärztin und jedem Vertragsarzt, jeder Vertragseinrichtung, in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten Krankenhäusern für die Inanspruchnahme von Sachleistungen auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers verwendet werden. Auch einige Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte sind bereits mit dem e-card System ausgestattet. Sofern diese Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte eine Vereinbarung mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben, können sie e-Rezepte wie eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt ausstellen. Wahlärztinnen und Wahlärzte mit e‑card System erhalten durch Stecken bzw. Nutzung der NFC-Funktion Ihrer e-card auch Zugriff auf Ihre ELGA. Die e-card kann bei Wahlärztinnen und -ärzten aber nicht für die Kostenübernahme ärztlicher Leistungen durch die Sozialversicherung benutzt werden.
In der Apotheke können Sie mit Ihrer e-card e-Rezepte einfach und ohne Papier einlösen. Mehr dazu finden Sie hier .
Muss die e-card auch zum Impftermin mitgenommen werden?
Ja. Mit der e-card kann die impfende Ärztin bzw. der Arzt die Impfung auch in den e‑Impfpass eintragen.
Wie verwende ich die e-card beim Urlaub im Inland?
Die e-card kann während eines Urlaubs im Inland bei jeder Vertragsärztin und jedem Vertragsarzt, jeder Vertragseinrichtung, in allen eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten Krankenhäusern verwendet werden. Teilen Sie der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt mit, dass Sie sich auf Urlaub befinden.
Gilt die e-card beim Urlaub im Ausland?
Auf der Rückseite der e-card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK ist ein Versicherungsnachweis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Staaten, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit der EKVK können Sie, wenn das während eines vorübergehenden Aufenthaltes notwendig wird, in den jeweiligen Staaten wie eine im jeweiligen Land sozialversicherte Person medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dafür stehen Ihnen die Behandlungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Landes zur Verfügung (Vertragsärztin bzw. -arzt, Krankenhaus, nicht aber Wahlärztin bzw. -arzt oder Privatkrankenhaus).
Die EKVK gilt nur unter der Bedingung, dass alle Datenfelder ausgefüllt sind und Sie auch tatsächlich in Österreich versichert oder mitversichert sind. Wenn die Datenfelder Ihrer EKVK (ausgenommen die Kennnummer) nur mit Sternen befüllt sind und Sie in einen oben angeführten Staat reisen möchten, beantragen Sie bitte vor Reiseantritt die Ausstellung einer "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK" (PEB) bei Ihrer Krankenkasse.
Was tun, wenn die e-card verloren geht?
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl Ihrer e-card möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null immer mitwählen). Die alte Karte wird gesperrt und die neue e-card innerhalb weniger Tage zugestellt. Arztbesuche sind während dieser Zeit trotzdem möglich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre zuständige Krankenkasse wissen. Die e-card muss zur Ärztin bzw. zum Arzt auf jeden Fall nachgebracht werden. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.
Achtung: Der Aufruf eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e‑card nicht möglich. Sie benötigen für die Einlösung einen e-Rezept Ausdruck, den e-Rezept Code oder die e-Rezept ID. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes oder telefonisch die 12‑stellige e-Rezept ID. Mit Ihrer ID Austria können Sie den e-Rezept Code und die alphanumerische e-Rezept ID elektronisch unter www.meinebvaeb.at , www.meineoegk.at , www.svsgo.at bzw. www.meinesv.at oder in den zugehörigen Apps abfragen.
Was mache ich mit meiner alten e-card, wenn ich eine neue zugesandt bekomme?
Bei der e-card wird besonderer Wert auf ein umweltschonendes Kartenkörpermaterial gelegt. PET kann als einziges Kartenkörpermaterial nahezu rückstandslos recycelt werden.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung fallen Chipkarten seit 2020 unter die Elektroaltgeräteverordnung. Bei der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ auf der Rückseite der e-card handelt es sich um die Kennzeichnung des Kartenherstellers entsprechend der Elektroaltgeräteverordnung.
Das bedeutet, dass für diese Chipkarten geeignete Übernahmestellen zur fachgerechten Entsorgung eingerichtet wurden. Sie haben die Möglichkeit, ungültige bzw. defekte Karten bei einer kommunalen Sammelstelle (Altstoffsammelzentrum, Mistplatz, Recycling-Hof, usw.) fachgerecht entsorgen zu lassen.
Wie lange gilt die e-card?
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden.
Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf
der Kartenoberfläche ersichtlich sind (z.B. der Name), oder wenn die
Karte beschädigt ist.
Kurz vor dem Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) wird automatisch eine neue e-card ausgestellt und an Ihre letzte der Sozialversicherung bekannte Adresse zugestellt, wenn
- weiter Versicherungsschutz besteht und
- ein Foto von Ihnen aus einem behördlichen Register vorhanden ist oder für Sie eine Ausnahme zutrifft.
Alle Informationen zum Foto auf der e-card finden Sie hier
Wie funktioniert das e-card System bei Hausbesuchen?
Der Arzt hat die Möglichkeit, Hausbesuche im Vor- oder Nachhinein im e-card System zu erfassen.
Was kostet die e-card?
Die Ausstellung der e-card ist kostenlos.
Vom Gesetzgeber ist nach §135 Abs. 3 ASVG pro Kalenderjahr ein Service-Entgelt für die e-card vorgesehen, das vom Dienstgeber eingehoben wird. Die Service-Entgelt Einhebung erfolgt jeweils am 15.11. für das nächste Kalenderjahr.
Was kostet eine Neuausstellung der e-card?
Die Erstausstellung Ihrer e-card und der Austausch bei Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer e-card), nach Namensänderungen oder bei schadhaften Karten sind für Sie kostenlos. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. Die Karte ist Eigentum der ausstellenden Stelle.
Bekomme ich eine neue e-card, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder sich mein Versicherungsstatus ändert?
Ihre e-card bleibt weiter verwendbar, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihre Versicherung sich aus anderen Gründen ändert (Arbeitslosigkeit, Angehörigeneigenschaft, Übersiedlung, Pensions- oder Ruhegenussbezug, Wechsel des Versicherungsträgers nach Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes usw.). Die e-card wird aus diesen Gründen nicht ausgetauscht, da diese Informationen auf der Karte selbst nicht gespeichert sind, sondern im e-card System. Die auf der Rückseite der e-card (=Europäische Krankenversicherungskarte) angegebene Krankenkasse ist lediglich der Aussteller der Karte. Das Ablaufdatum, bis zu dem Ihre e-card gültig bleibt, finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der e-card rechts unten.
Was ist bei Änderung der persönlichen Daten zu tun (Namensänderung, Titel, etc.)?
Bitte melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit dem erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Diplom) Ihrer Krankenkasse. Die Kontaktdaten finden Sie unter:
Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?
Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie der Sozialversicherung bekannt sind.
Wer soll die Karten von Kindern unterschreiben?
Karten von Kindern unter 14 Jahren können mit der Unterschrift der Person versehen werden, die das Kind bei medizinischen Behandlungen vertreten oder begleitet wird. Das Unterschriftenfeld kann auch frei gelassen werden. Das Unterschriftenfeld darf nur die Unterschrift einer einzelnen Person tragen. Kommen mehrere Personen für eine Unterschrift in Frage, ist das Unterschriftenfeld jedenfalls freizulassen. Kurz vor dem 14. Geburtstag wird automatisch eine neue e-card ausgestellt, wenn ein Foto vorhanden ist oder eine Ausnahme zutrifft. Diese e-card darf die bzw. der Jugendliche selbst unterschreiben.
Ich möchte keine NFC-Funktion auf meiner e-card. Kann ich diese deaktivieren lassen?
Nein. Eine Deaktivierung dieser Funktion ist nicht möglich. Alle neuen e-cards sind mit NFC-Funktion ausgestattet. NFC steht für Near Field Communication.
Die Kommunikation zwischen der e-card und dem Lesegerät wird verschlüsselt. Damit ist eine „zufällige“ Verwendung durch Unberechtigte und ein Auslesen von Daten durch Dritte nicht möglich.